Geänderte Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes bringt mehr Tierschutz
- Erschienen amPotsdam – Mit der zum 1. Juni 2024 in Kraft tretenden geänderten Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes bekommt der Tierschutz eine größere Bedeutung bei der Jagd. „Totschlagfallen dürfen bei der Fangjagd nicht mehr eingesetzt werden; im Sommer wird eine umfassende Jagdpause eingeführt. Invasive Arten wie Waschbär und Marderhund können zusätzlich mit Nachtjagdtechnik bejagt werden. Einige Vogelarten erhalten eine ganzjährige Schonzeit.
Die Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV) wird nach fünf Jahren Gültigkeit an aktuelle Anforderungen angepasst. Dagegen wird das Jagdgesetz selbst in dieser Legislaturperiode nicht mehr novelliert werden.
Minister Vogel:
„In dieser Legislaturperiode gab es viele Diskussionen um die zukünftige Ausrichtung der Jagd in Brandenburg – mit dem Ziel, den Waldumbau stärker voranzutreiben und eine natürliche Verjüngung durch ein effektives Wildmanagement zu ermöglichen. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung aber auch zum Ziel gesetzt, den Tierschutz bei der Jagd zu verbessern. Mit der Änderung der Durchführungsverordnung kann die Jagd auf Rehe und Hirsche unter Berücksichtigung des Tierschutzes für die Jäger optimiert werden: Während die Jagdzeit auf Schalenwild in der vegetationsfreien Zeit bis zum bundesweit üblichen 31. Januar verlängert wird, wird die während der Jungenaufzucht in den Sommermonaten herrschende Jagdruhe ausgedehnt. Für die Verjüngung unseres Waldes im Klimawandel ist das eine wichtige Grundvoraussetzung.“
Verantwortung für den Tierschutz übernimmt die Jägerschaft für alle Wildarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Einige Wildarten müssen in der Ausbreitung ihrer Bestände gehindert werden, um Schäden zu vermeiden. Andere Wildarten bedürfen des ganzjährigen Schutzes, um in Brandenburg nicht auszusterben. Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung werden diese differenzierten Anforderungen umgesetzt.
Der Landesjagdbeirat wurde bei der Erarbeitung der Änderung der Rechtsverordnung beteiligt. Bei der Anhörung im zuständigen Fachausschuss des Landtages haben die Fraktionen weitere inhaltliche Aspekte eingebracht.
Abweichend vom Bundesrecht wird in Brandenburg ein grundsätzliches Verbot von Totschlagfallen im Rahmen der Jagd eingeführt. Lebendfallen, die ein Freilassen von Fehlfängen ermöglichen, bleiben weiterhin erlaubt. Die Bejagung invasiver Wildarten wird durch den Einsatz von Nachtjagdtechnik erleichtert: So dürfen zusätzlich zu Wildschweinen zukünftig auch Marderhunde und Waschbären mit Hilfe von Nachtsichttechnik für Zielfernrohre bejagt werden. Damit wird ein Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt geleistet. Bisam und Nutria fallen wieder aus der Liste der jagdbaren Arten raus – das Management dieser invasiven Arten wird in Zukunft durch die Gewässerunterhaltungsverbände koordiniert. Die Jäger können sich weiterhin an der Minimierung von Schäden durch Nutria oder Bisam an Hochwasserschutzanlagen und Deichen beteiligen. Die Abschussplanung für die Jagdbezirke ist zukünftig ausschließlich in digitaler Form bis zum 15. März des Jahres bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Die Wildarten Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild werden zukünftig während der sensibelsten Phase der Aufzuchtzeit der Jungtiere im Juni und Juli jagdlich geschont. Für die weiblichen Tiere der genannten Arten gilt die Sommerschonzeit bereits in diesem Jagdjahr. Währenddessen dürfen die einjährigen männlichen Tiere und die Rehböcke noch bejagt werden. Ab dem Jagdjahr 2025/26 werden dann auch die männlichen Tiere dieser Wildarten in die Jagdpause einbezogen. So bekommen die Muttertiere die notwendige Ruhe für die ersten Lebenswochen der Jungtiere. Außerdem ist so eine irrtümliche Erlegung eines führenden Muttertiers durch die Jagdpause für alle weiblichen Tiere ausgeschlossen. Mögliche Auswirkungen der Sommerschonzeit auf Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft werden einer Evaluation unterzogen.
Im Winter ist die zweite Januarhälfte zusätzlich für die Bejagung der Schalenwildarten vorgesehen. Ab dem 1. Februar ist für die meisten Wildarten in Brandenburg Jagdruhe. Ringeltaube und Stockente erhalten deshalb erstmalig eine landesrechtliche Jagdzeit. Ringelgänse, Rebhühner und sämtliche Entenarten mit Ausnahme der Stockenten bekommen eine ganzjährige Schonzeit verordnet. Nach der Roten Liste für Brutvögel des Landes Brandenburg sind die Bestände von Rebhuhn sowie von den bisher noch bejagbaren Tafel- und Krickenten gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht, was ein Management zur Erhaltung dieser Arten im Sinne des Naturschutzrechts erforderlich macht.