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Rede von Staatssekretärin Silvia Bender zur Delegiertenversammlung der NABU-Landesvertreterinnen und -vertreter

- Erschienen am 28.11.2020

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Vorstand des NABU Brandenburg, sehr geehrter Friedhelm Schmitz-Jersch. sehr geehrte Delegierte der Kreis- und Regionalverbände des NABU

Die Treibhausgase in der Atmosphäre haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht, das gab die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) Anfang der Woche bekannt. Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre habe auch 2020 weiter zugelegt, wenngleich der Ausstoß an Treibhausgasen durch die Corona-Maßnahmen vorübergehend gesunken sei, hieß es von der UN-Organisation. „Der Rückgang der Emissionen im Zusammenhang mit den Lockdowns ist nur ein kleines Zucken auf der langfristigen Kurve", sagte der Chef der WMO, Petteri Taalas. Die Klimakrise verschärft sich weiter und ist längst auch in Brandenburg zu spüren. Und sie hat massive negative Auswirkungen auf unsere Natur.  Deutlich geworden ist das beispielsweise an den extremen Dürre- und Hitzeperioden der vergangenen Jahre. In unseren Breitengraden hat man sich daran gewöhnt, dass immer ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Doch diese Gewissheit gilt nicht mehr. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit haben wir mit erheblichen Wasserstandsverlusten in den Seen und drastisch fallenden Grundwasserständen zu kämpfen. Diese Probleme dürften in Zukunft eher zunehmen. Und die Dürre- und Hitzeperioden schädigen die Vitalität unserer Wälder. Deren Zustand ist jetzt schon sehr schlecht: 37 Prozent unserer Waldfläche weist deutliche Schäden auf. Nur noch 14 Prozent sind ohne Schäden, wie der letzte Waldzustandsbericht ergeben hat – den nächsten Bericht werden wir übrigens in wenigen Wochen veröffentlichen.

Auch die Lage der Natur jenseits des Waldes ist besorgniserregend. Bundesweit weisen 63 Prozent der FFH-Arten und 69 Prozent der FFH-Lebensraumtypen einen ungünstig-unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand auf. Etwa ein Drittel der Brutvogelarten ist in den letzten zwölf Jahren in ihrem Bestand zurückgegangen. 70 Prozent der Bewertungen der Insektenarten weisen einen ungünstigen Zustand auf. Auf Brandenburg bezogen heißt das: Nur im Grünland ist ein Lebensraumtyp (Feuchte Hochstaudenfluren) in einem günstigen Zustand, alle anderen ungünstig bzw. schlecht. Veränderungen zu einem schlechten Erhaltungszustand hat es bei Mooren und Wäldern gegeben. Vor allem bei Offenland-Lebensraumtypen der extensiv genutzten Kulturlandschaft (Trockenrasen, Heiden, Feuchtwiesen) hat sich der Erhaltungszustand in Deutschland, wie in Brandenburg, trotz ergriffener Maßnahmen nicht verbessert und teils weiter verschlechtert.

Und auch der Zustand von Brandenburgs Gewässern ist zum größten Teil ziemlich weit von den Zielen der maßgeblichen Wasserrahmenrichtlinie entfernt. Im Ergebnis der aktuellen Bestandsaufnahme haben 80 Prozent der See-Wasserkörper keinen guten Zustand beziehungsweise kein gutes Potenzial. Bei den Fließgewässer-Wasserkörpern sind es 93 Prozent und bei den Grundwasserkörpern immer noch 24 Prozent, die sich in keinem guten chemischen Zustand befinden.

Das sind alles schlechte Nachrichten. Zu Wahrheit zählt auch, dass wir es als Brandenburger Landesregierung und als Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nicht alleine schaffen werden, diese negativen Trends zu drehen. Das geht nur im Zusammenspiel der internationalen, der nationalen und der Landespolitik.

Deshalb ist es unter anderem wichtig, dass auf Bundesebene eine Klimaschutzpolitik umgesetzt wird, die den Klimazielen von Paris gerecht wird. Dass wir unseren Treibhausgasausstoß massiv reduzieren und zügig eine CO2-neutrale Lebens- und Wirtschaftsweise voranbringen. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Neuausrichtung der EU-Agrarförderung Klimaneutralität, Schutz der Biodiversität und eine ökologische Landwirtschaft oberste Priorität haben. Hier sei die geplante Farm-to-Fork-Strategie erwähnt. Genauso wichtig ist, dass wir auf Landesebene tun, was in unserer Macht steht. Wie Sie wissen, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, nachhaltiger zu wirtschaften, Energie zu gewinnen und Landwirtschaft zu betreiben. Wir haben uns einer wirtschaftlich leistungsfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Entwicklung und der Achtung der planetaren Grenzen verpflichtet. Wir messen dem Schutz von Natur- und Artenvielfalt eine hohe Bedeutung bei und haben uns vorgenommen, beim Natur- und Umweltschutz an die Erfolge in der Gründungsphase unseres Landes anzuknüpfen. Wir haben Klimapolitik als einen Schwerpunkt unserer Arbeit festgelegt. Wo stehen wir, ein Jahr nach dem Start unserer Koalition? Hier einige Beispiele:

Klimapolitik:

Das MLUK ist für die Erarbeitung und Koordinierung einer Klimaschutzstrategie und eines Maßnahmenprogramms zuständig: dem Klimaplan. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in Brandenburg bis spätestens 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen und damit unseren Beitrag zur Klimastrategie des Bundes zu leisten. Der Klimaplan wird in Zukunft der verbindliche klimaschutzpolitische Rahmen für Brandenburg sein und möglichst alle Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung zur Treibhausgasminderung umfassen.

Nach der Konstituierung einer interministeriellen Arbeitsgruppe haben wir bereits die Vergabe eines wissenschaftlichen Gutachtens auf den Weg gebracht. Dieses wird neben einer klimapolitischen Bestandsaufnahme auch die Berechnung von konkreten sektorenspezifische Reduktionszielen und entsprechende Maßnahmenvorschlägen in Bereichen wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft enthalten. Aber auch fachübergreifend werden wir innerhalb der Landesregierung einen Klimacheck einführen und alle Gesetze und Verordnungen vorab auf ihre Klimaverträglichkeit prüfen. Mit der konkreten Umsetzung der brandenburgischen Klimaschutzstrategie wollen wir Anfang 2022 beginnen.

Natura 2000:

Die Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie bleibt weiterhin ein Handlungsschwerpunkt und bedarf zusätzlicher Unterstützung. Die Europäische Kommission hat in zwei Vertragsverletzungsverfahren die Herangehensweise bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie bemängelt. Seit 2014 steht die rechtliche Sicherung beziehungsweise die Festlegung von Erhaltungszielen und -maßnahmen im Fokus. Neben der Gebietssicherung hat die Kommission unter anderem eine Konkretisierung der Erhaltungsziele in den Verordnungen gefordert. Nach der mit Sachgründen versehenen Stellungnahme der Kommission ist mit einem Klageverfahren zu rechnen. In einem weiteren Verfahren wird der Verlust von Flächen des Lebensraumtyps Mähwiesen aufgegriffen. Es zeigt sich, dass es dringend erforderlich ist, die FFH- und Vogelschutzgebiete voran zu bringen und neben den formalen Fragen, wie der Gebietssicherung und der Formulierung der Erhaltungsziele, die konkrete Betreuung der Gebiete anzugehen, um mehr Maßnahmen umzusetzen. Für die regionale Betreuung außerhalb der Großschutzgebiete wird derzeit ein Konzept erarbeitet, das noch 2021 in die Umsetzung gehen soll. Erste Personalstellen sind im Haushalt für 2021 eingeplant. Ich bin sehr froh, dass der NABU hier eine wichtige unterstützende Rolle einnimmt: Denn Sie tragen mit dem Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete – Umweltsensibilisierung für ein gutes Miteinander von Mensch und Natur“ zur Erhaltung besonders schützenswerter Lebensräume und Arten in Brandenburg bei. Ich begrüße es sehr, dass Sie hier eine Verlängerung beantragt haben.

Arten- und Biotopschutz:

Im Bereich Arten- und Biotopschutz steht aktuell der Insektenschutz im Fokus. Mit der Volksinitiative „Artenvielfalt retten“ hat der NABU gemeinsam mit anderen Umweltverbänden hier wichtige und zielführenden Forderungen in die Brandenburger Debatte eingebracht. Die Verhandlungen im Dialogprozess des Landtags zwischen den beiden Volksinitiativen sind wie nicht anders zu erwarten schwierig, aber meines Erachtens deuten sich im Moment gute Konsensbildungen an. Ich hoffe auf ein Gelingen dieses Prozesses, denn er würde bei dem wichtigen Thema Insektenschutz eine verlässliche Grundlage für die notwendigen Maßnahmen bieten.

GAP nach 2020:

Die EU-Agrarminister und das EU-Parlament haben sich Ende Oktober 2020 zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2022 positioniert. Am 10.11.2020 begannen die Verhandlungen von Rat, Parlament und Kommission im Trilog zur Ausgestaltung des EU-Rechtsrahmens; Die Vorschläge aus Parlament und Rat sind enttäuschend, denn sie greifen die Ziele des Green Deals, der Farm to Fork Strategie und der EU-Biodiversitätsstrategie nicht auf. Ich sehe es zum Beispiel sehr kritisch, dass sich die von der EU-Kommission vorgeschlagene Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 25 Prozent der Agrarfläche bis 2030 sich nicht in den GAP-Beschlüssen widerfinden. Die Kommission ist nun gefordert, im Trilog diese Aspekte einzufordern.

Um den fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu stoppen, braucht es deutlich wirkungsvollere Maßnahmen als bisher: zum Beispiel mindestens 10 Prozent Biotop- und Brachflächen; diese müssten über Konditionalität, Ecoschemes und Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden; Entscheidend für die Verhandlungen auf EU-Ebene und für die nationale Umsetzung ist nun eine wirkungs- und anspruchsvolle Ausgestaltung der neu zu schaffenden Eco-Schemes, damit die Grundidee der Reform der GAP „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ in die richtige Richtung gelenkt wird.

Es sind Maßnahmen zu bevorzugen, die Strukturelemente in der Agrarlandschaft stärken, zum Beispiel Blüh- und überjährige Grasstreifen oder vielfältige Fruchtfolgen inklusive Leguminosen. Im Hinblick auf den Mindestanteil der Ökoregelungen fordern wir, mit mindestens 30 Prozent zu Beginn der kommenden Förderperiode einzusteigen und diesen Anteil dann schrittweise zu erhöhen. Zudem muss ausreichend Geld in der zweiten Säule vorhanden sein, um Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz und ländliche Entwicklung abzusichern. Prioritär in den kommenden Verhandlungen ist für mich daher auch, dass möglichst viele GAP-Mittel in Brandenburg verbleiben, um unsere Landwirtschaft bei den Herausforderungen der Anpassung an die Klimakrise und bei der Stärkung von umwelt-, natur- und tiergerechteren Bewirtschaftungsmethoden zu unterstützen.

Wassermengenbewirtschaftung/Landschaftswasserhaushalt:

Der Landtag hat die Landesregierung mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser beauftragt. Dieses werden wir vorlegen. Als Bestandteil dieses Konzeptes erarbeiten wir bis Ende 2020 ein Landesniedrigwasserkonzept. Es sollen sowohl im Fachbereich Wasser als auch fachübergreifend Maßnahmen identifiziert und angeschoben werden, die darauf abzielen, das Wasser in der Landschaft zu halten, Grundwasserspeicher aufzufüllen und wasserabhängige Landökosystem zu sichern. Optimierte Staubewirtschaftung zählt ebenso dazu wie angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und Waldumbau. Dem Thema „Bewässerung“ müssen wir uns verstärkt widmen. Der Widerspruch des NABU zur Bewässerung von Energiemais des Landgutes Reppinichen hat hier einen wichtigen Beitrag zur Debatte geleistet.

Moorschutz:

Für das Land Brandenburg wird bis Ende 2021 ein zukunftsweisendes Moorschutzprogramm entwickelt, welches sich besonders auf die Minimierung von Treibhausgas-Emissionen fokussiert und dabei die Klimaschutzziele des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung und des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgt. Dazu hat die AG Moorschutzprogramm Brandenburg am MLUK unter Beteiligung von Landesamt für Umwelt (LfU) und Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) im Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Neben der Wiedervernässung und Renaturierung von geeigneten Moorflächen ist dabei die Schaffung einer Perspektive für die Landwirtschaft auf Moorflächen entscheidend. Die Erprobung von nasser Moorbewirtschaftung mit entsprechendem Technikeinsatz bei hohen Wasserständen wird in den kommenden Jahren in Form von Pilotprojekten vorangetrieben und es sollen Wertschöpfungsketten für Produkte zum Beispiel aus Rohrkolben oder Schilf geschaffen werden. Finanzielle Mittel für den Moorschutz stehen sowohl über ein Förderprojekt des Bundes als auch im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds (ZifoG) zur Verfügung.

Waldpolitik:

Brandenburgs Wälder müssen fit für den Klimawandel gemacht werden. Dazu arbeiten wir an Strategien zur Anpassung der Wälder. Zudem muss die Vorbildwirkung des Landesforst Betriebs weiter gestärkt werden. Wir wollen den Umbau des Waldes zu naturnahen Laubmischwäldern weiter voranbringen, damit wir den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren und die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder stärken. Für den Waldumbau stehen in diesem Jahr 4 Millionen Euro bereit. Wir versuchen außerdem, die zahlreichen Waldbesitzer– mit Flächen bis zu 20 Hektar – zu erreichen und zu unterstützen. Dazu haben wir eine Beratungsinitiative im Landesforstbetrieb gestartet. Derzeit sind ca. 4 Prozent der Waldfläche in Brandenburg aus der forstlichen Nutzung genommen. Gemäß der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt soll der Flächenanteil der Wälder mit einer natürlichen Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche betragen. Daran arbeiten wir. Im Landeswald sollen 10 Prozent erreicht werden, eine Umsetzungsstrategie wird im nächsten Jahr vorgelegt.

Großschutzgebiete:

Im September 2020 konnten die Brandenburgischen Großschutzgebiete „30-Jahre Nationalparkprogramm für den Osten Deutschlands“ feiern. Das Nationalparkprogramm hat den Grundstein für den Aufbau des Systems der Brandenburgischen Großschutzgebiete gelegt. Anschließend unterlagen die Großschutzgebiete einem Personalabbau. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Großschutzgebiete aufzuwerten. Im Zuge des Nachtragshaushaltes 2020 konnte dem Naturpark Schlaubetal eine zusätzliche Stelle für die INA Lieberose zugeführt werden. Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2021 ist weiterhin eine Personalzuführung von Nachwuchskräften beziehungsweise zusätzlichen Stellen in den Naturpark- bzw. Biosphärenreservatsverwaltungen vorgesehen.

Als Besonderheit ist im Jahr 2021 geplant, den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land territorial zu erweitern, qualitativ aufzuwerten und dabei mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zusammenzuarbeiten. So besteht unter anderem die Planung, das wertvolle FFH-Gebiet „Wittstock-Ruppiner Heide“ in den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einzubeziehen.

Liebe Delegierte, lieber Nabu-Vorstand, sehr geehrter Herr Schmitz-Jersch,

Die Naturschutzverbände betrachten das, was die Brandenburger Landesregierung und was unser Haus tut, kritisch. Sie haben ihre kritische Bewertung der Ein-Jahres-Bilanz unserer Kenia-Koalition in einer Pressemitteilung mit anderen Umweltverbänden formuliert.

Wir brauchen Ihre kritischen Hinweise genauso wie Ihren fachlichen Rat. Es ist absolut notwendig, dass Sie als Umweltverband der Regierung einen Spiegel vorhalten.

Und zugleich gibt es viele Beispiele, wo wir auch zusammenarbeiten, wo der NABU die Arbeit der Landesregierung unterstützt, wo wir auf Ihr ehrenamtliches und professionelles Engagement angewiesen sind. Stellvertretend zu nennen sind hier die gut funktionierenden Partnerschaften und Kooperationen zur Aufwertung der Großschutzgebiete durch den NABU und andere Naturschutzverbände und Fördervereine. Herauszuheben ist hier natürlich die Trägerschaft der drei Besucher-informationszentren Blumberger Mühle (NABU Deutschland e. V.), Rühstädt (NABU Brandenburg e. V.) und Naturparkzentrum Westhavelland in Milow (NABU Regionalverband, Westhavelland e. V.). Aber es gibt auch zahlreiche andere Projekte.

Die Bedeutung dieser Zusammenarbeit und dieser Unterstützung für den Naturschutz in Brandenburg kann man gar nicht hoch genug einschätzen.

Ich möchte auch die heutige Einladung dazu nutzen, mich dafür bei Ihnen und den in Ihrem Naturschutzverband aktiven Brandenburgerinnen und Brandenburgern herzlichst zu bedanken.

 

 

 

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Datum
28.11.2020