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Bleifrei jagen schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Natur

- Erschienen am 29.03.2021

Potsdam – Ab 1. April 2021 gilt auch in Brandenburg die 2019 in der Verordnung zum Jagdgesetz festgelegte bleifreie Jagd auf Schalenwild. So sind nicht nur Tiere und Pflanzen vor den toxischen Wirkungen von bleihaltiger Munition geschützt, es profitieren auch alle, die schmackhafte Wildgerichte essen.

Die Frage zum Blei in der Jagdmunition wird seit vielen Jahren diskutiert. Durch Untersuchungen des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) über die Tötungswirkung bleifreier Munition ist sichergestellt, dass bleifreie Jagdmunition dieselbe Wirkung besitzt und beim Tierschutz keine Abstriche gemacht werden müssen.

Inzwischen gibt es für die Jagd auf Schalenwild eine breite Palette von bleifreier Jagdmunition auf dem Markt. Deshalb wurde im Jahr 2019 der Einsatz bleifreier beziehungsweise bleiminimierter Munition in Brandenburg vorgeschrieben. Die Übergangsfrist endet am 31.03.2021 (siehe auch § 4 Abs. 11 der Durchführungsverordnung für das Jagdgesetz - BbgJagdDV). Mit Beginn des neuen Jagdjahres wird ab dem 1. April in freier Wildbahn nur noch bleifrei auf Rehe, Hirsche und Wildschweine gejagt. Der Einsatz von Bleischrot zur Jagd auf Wasservögel an und über Gewässern ist schon länger verboten. Im Landeswald ist die Verwendung bleifreier Munition seit 2013 Pflicht. Auch andere Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder das Saarland haben bleifreie Munition über ihre Jagdgesetze beziehungsweise auf ihren Landesflächen eingeführt.

Von der Jagd mit bleifreier Munition profitieren nicht nur Wildbret verzehrende Verbraucherinnen und Verbraucher. Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Sterben von Seeadlern ergeben als eine Todesursache die Bleivergiftung. Den aasfressenden Vögeln können nicht verwertbare Innereien (Aufbruch) erlegter Wildtiere mit Resten bleihaltiger Geschossen zum Verhängnis werden. Auch der Naturhaushalt gewinnt mit bleifreier Jagd: Das im Boden lange Zeit toxisch wirkende Blei kann nun nicht mehr in den Naturkreislauf gelangen und andere Organismen schädigen.

Bleihaltige Munition darf weiterhin auf den Schießständen zum Beispiel beim Übungsschießen verwendet und aufgebraucht werden. Eine (historische) Waffe, für die es keine geeignete bleifreie Munitionsalternative gibt, ist ab dem 1. April 2021 in Brandenburgs Jagdrevieren nicht mehr zur Jagd auf Schalenwild einsatztauglich.