Weitere Beteiligung der Öffentlichkeit für Tesla-Fahrzeugwerk beginnt – Neu: Auslegung zusätzlich im Internet
- Erschienen amPotsdam – Am Donnerstag (2. Juli 2020) startet die einmonatige Auslegung der geänderten Unterlagen für die geplante Fahrzeugfabrik der Firma Tesla in Grünheide (Mark). Die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wird mit der für morgen geplanten Bekanntmachung der Änderung des Vorhabens zur Errichtung der Tesla-Gigafactory Grünheide (Mark) im Amtsblatt des Landes eingeläutet. Bis zum 3. September 2020 haben Betroffene die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen.
Im Genehmigungsverfahren gibt es eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, weil der Vorhabenträger im Zuge der Ergänzung der Antragsunterlagen Änderungen am Vorhaben vorgenommen hat, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Für einen solchen Fall sieht die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vor, dass eine erneute Bekanntmachung erfolgen muss.
Die ergänzten und geänderten Antragsunterlagen werden auch vollständig im Internet veröffentlicht. Das Unternehmen Tesla hat sich bereiterklärt, diese Form der digitalen Bürgerbeteiligung zu wählen und damit den Zugang zu den Antragsunterlagen zu erleichtern. Gleichzeitig sind die Unterlagen auch wie gewohnt in Papierform einsehbar. Aufgrund der Regelungen zum Umgang mit Covid-19 ist die Einsichtnahme zu den Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt / Standort Frankfurt (Oder), im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark), im Rathaus Erkner und im Amt Spreenhagen nur nach telefonischer Anmeldung möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht zu viele Personen bei der Akteneinsicht zusammentreffen.
Das Landesamt für Umwelt hat in Abstimmung mit Tesla entschieden, dass aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit alle vom Vorhabenträger eingereichten, umfangeichen Unterlagen veröffentlicht werden – über die gesetzliche Pflicht hinaus. Das betrifft neben den Unterlagen, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Allgemeinheit erkennen lassen (Auslegung gesetzlich vorgeschrieben), auch bautechnische Unterlagen, Bauzeichnungen, detaillierte Beschreibungen der einzelnen Betriebseinheiten sowie von Lageranlagen und Logistik.
Bis zum 3. September 2020 können erneut Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Diese müssen sich jedoch auf die Änderungen beziehen. Alle Einwendungen, die in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht wurden, bleiben erhalten und werden weiter geprüft. Es ist möglichst das elektronische Einwendungsformular zu nutzen – darüber erhalten Einwenderinnen und Einwender eine Eingangsbestätigung:
Dagegen können manuelle Eingangsbestätigungen für Nachrichten, die die Genehmigungsbehörde auf anderen Wegen erreichen, leider nicht erstellt werden.
Weitere Informationen finden Interessierte hier
Der Erörterungstermin ist für den 23. September 2020 ab 10 Uhr in der Stadthalle Erkner vorgesehen.
Hinweis für Medienvertreterinnen und -vertreter: Sobald uns die genauen Links zum Bekanntmachungstext sowie zu den Unterlagen im UVP-Portal vorliegen, teilen wir Ihnen diese gern mit.