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Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Politikbereich des MLUK

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Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen mit dem Ziel, 

  • internationale Fach- und Wirtschaftskontakte zu intensivieren und die partnerschaftliche Kooperation auf den Gebieten Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, vor allem mit dem Grenznachbarn Polen, zu stärken, 
  • deutsch-polnische Kooperationsprojekte, vorrangig im brandenburgisch-polnischen Grenzraum, anzubahnen und zu vernetzen, 
  • die Zusammenarbeit und den punktuellen Erfahrungsaustausch mit weiteren ausgewählten internationalen Partnern, vor allem aus Mittel- und Osteuropa (MOE), auszubauen, 
  • grenzüberschreitend im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit die Themen Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zu publizieren.

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen mit dem Ziel, 

  • internationale Fach- und Wirtschaftskontakte zu intensivieren und die partnerschaftliche Kooperation auf den Gebieten Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, vor allem mit dem Grenznachbarn Polen, zu stärken, 
  • deutsch-polnische Kooperationsprojekte, vorrangig im brandenburgisch-polnischen Grenzraum, anzubahnen und zu vernetzen, 
  • die Zusammenarbeit und den punktuellen Erfahrungsaustausch mit weiteren ausgewählten internationalen Partnern, vor allem aus Mittel- und Osteuropa (MOE), auszubauen, 
  • grenzüberschreitend im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit die Themen Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zu publizieren.

Kurzinformation

  • Was wird gefördert?

    Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg (MLUK) unterstützt konkrete Maßnahmen, die vor allem dem grenzüberschreitenden Fach-, Erfahrungs- und Informationsaustausch in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, der Anbahnung internationaler Kooperationsprojekte sowie dem Ausbau grenzüberschreitender Netzwerke dienen. 

    Dies sind insbesondere 

    • Fachworkshops, 
    • Fachexkursionen, 
    • Fachtagungen, 
    • Begegnungen, 
    • interaktive Online-Fachangebote

    mit internationalen Partnern sowie 

    • Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren, 
    • die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von mehrsprachigen Veröffentlichungen, Publikationen, Informationsmaterialien, Web-Angeboten. 

    Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg (MLUK) unterstützt konkrete Maßnahmen, die vor allem dem grenzüberschreitenden Fach-, Erfahrungs- und Informationsaustausch in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, der Anbahnung internationaler Kooperationsprojekte sowie dem Ausbau grenzüberschreitender Netzwerke dienen. 

    Dies sind insbesondere 

    • Fachworkshops, 
    • Fachexkursionen, 
    • Fachtagungen, 
    • Begegnungen, 
    • interaktive Online-Fachangebote

    mit internationalen Partnern sowie 

    • Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren, 
    • die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von mehrsprachigen Veröffentlichungen, Publikationen, Informationsmaterialien, Web-Angeboten. 
  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften mit einem Standort, einer Betriebsstätte oder mit örtlicher Zuständigkeit im Land Brandenburg. 

    Vorrangig werden eingetragene gemeinnützig tätige Vereine und Nichtregierungsorganisationen (NGO´s), die ergänzend zu den vorhandenen Eigen- und/oder Drittmitteln die Förderung des MLUK zur Durchführung der Maßnahme benötigen (Deckung des Fehlbedarfs).

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften mit einem Standort, einer Betriebsstätte oder mit örtlicher Zuständigkeit im Land Brandenburg. 

    Vorrangig werden eingetragene gemeinnützig tätige Vereine und Nichtregierungsorganisationen (NGO´s), die ergänzend zu den vorhandenen Eigen- und/oder Drittmitteln die Förderung des MLUK zur Durchführung der Maßnahme benötigen (Deckung des Fehlbedarfs).

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme ist, dass 

    • diese nicht bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, 
    • es sich nicht um ein jährlich wiederkehrendes Vorhaben handelt, 
    • die Maßnahme inhaltlich den politischen Prioritäten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) entspricht, 
    • Teilnehmer aus dem Land Brandenburg einbezogen sind, 
    • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers gewährleistet ist, 
    • der Antragsteller nicht über genügend Eigen- und/oder Drittmittel (unter anderem INTERREG-A-Mittel) für die Durchführung der Maßnahme verfügt, 
    • es sich nicht um die Anfinanzierung eines Vorhabens handelt, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, 
    • unbare Eigenleistungen oder unbare Leistungen Dritter (zum Beispiel ehrenamtlich Tätiger) nicht als Eigenanteil beziehungsweise Drittmittel in die Gesamtfinanzierung einfließen dürfen, 
    • nach Erteilung des Zuwendungsbescheides entstehende Betriebskosten einschließlich Unterhalt und Pflege; Grunderwerb, Erwerbsnebenkosten, Steuern (soweit als Vorsteuer abziehbar) sowie Mehrkosten nicht geltend gemacht werden, 
    • dass die Mittel des MLUK zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgeschöpft sind.

    Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme ist, dass 

    • diese nicht bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, 
    • es sich nicht um ein jährlich wiederkehrendes Vorhaben handelt, 
    • die Maßnahme inhaltlich den politischen Prioritäten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) entspricht, 
    • Teilnehmer aus dem Land Brandenburg einbezogen sind, 
    • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers gewährleistet ist, 
    • der Antragsteller nicht über genügend Eigen- und/oder Drittmittel (unter anderem INTERREG-A-Mittel) für die Durchführung der Maßnahme verfügt, 
    • es sich nicht um die Anfinanzierung eines Vorhabens handelt, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, 
    • unbare Eigenleistungen oder unbare Leistungen Dritter (zum Beispiel ehrenamtlich Tätiger) nicht als Eigenanteil beziehungsweise Drittmittel in die Gesamtfinanzierung einfließen dürfen, 
    • nach Erteilung des Zuwendungsbescheides entstehende Betriebskosten einschließlich Unterhalt und Pflege; Grunderwerb, Erwerbsnebenkosten, Steuern (soweit als Vorsteuer abziehbar) sowie Mehrkosten nicht geltend gemacht werden, 
    • dass die Mittel des MLUK zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgeschöpft sind.
  • Wie wird gefördert?

    • anteilig im Rahmen der Projektförderung in Form eines Zuschusses
    • die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und der Höhe der zur Verfügung stehenden Eigen- und/oder Drittmittel (als zuwendungsfähige Gesamtausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben).
    • Umfang der Förderung: zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro (maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)

    Finanziert werden:

    • Personalkosten,
    • Sachkosten
      • zur materiell-technischen Sicherstellung der Projektdurchführung,
      • teilnehmerbezogene Aufenthaltskosten,
      • Honorarkosten (zum Beispiel für Referenten-, Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten),
      • für die Öffentlichkeitsarbeit
    • anteilig im Rahmen der Projektförderung in Form eines Zuschusses
    • die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und der Höhe der zur Verfügung stehenden Eigen- und/oder Drittmittel (als zuwendungsfähige Gesamtausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben).
    • Umfang der Förderung: zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro (maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)

    Finanziert werden:

    • Personalkosten,
    • Sachkosten
      • zur materiell-technischen Sicherstellung der Projektdurchführung,
      • teilnehmerbezogene Aufenthaltskosten,
      • Honorarkosten (zum Beispiel für Referenten-, Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten),
      • für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Wo ist der Antrag einzureichen?

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden beim:

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
    Referat MB 3
    Henning-von-Treskow-Straße 2-13, Haus S
    14467 Potsdam

    zu stellen.

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden beim:

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
    Referat MB 3
    Henning-von-Treskow-Straße 2-13, Haus S
    14467 Potsdam

    zu stellen.

Weiterführende Informationen

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