Förderung im Bereich Forst
Die Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an den Wald: er soll der Erholung dienen, dem Klimawandel trotzen, sauberes Trinkwasser sichern, die Artenvielfalt sichern und nicht zuletzt auch wertvolles Holz produzieren. Waldbesitzer können dies nicht allein gewährleisten. Das Land Brandenburg, Bund und die Europäische Union bieten finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung.
Schwerpunkt Mischwald
Dabei bildet die Entwicklung reiner Kiefernwälder zu Mischwäldern den Schwerpunkt. Kiefernwälder sind nicht nur anfällig gegen Schädlinge sondern auch gegen Waldbrände. Deshalb wird die Anlage von Feuerlöschteichen ebenso gefördert wie die Unterhaltung von Waldwegen und Brandschutzstreifen. Sollte doch ein Waldstück durch Brand vernichtet werden, können Zuschüsse für die Wiederaufforstung gewährt werden.
Beratung von Waldbesitzenden
Waldbesitzende können in Brandenburg durch anerkannte forstwirtschaftliche Beraterinnen und Berater zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen beraten werden. Die geförderte individuelle Beratung des jeweiligen Waldbesitzes erfolgt nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter besonderer Berücksichtigung langfristiger Klimaveränderungen.
Zusammenschließen und effektiver wirtschaften
Fast ein Viertel des Brandenburger Waldes gehört Privateigentümern mit maximal 20 Hektar Wald. Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei sieben Hektar. Solche geringe Eigentumsgröße führt zu erheblichen Bewirtschaftungsnachteilen gegenüber großen Forstbetrieben. Für Waldbesitzer ist es daher sinnvoll sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu wirtschaften. Das ermöglicht eine stabilere Marktposition und damit bessere Umsätze.
Um eine professionelle Bewirtschaftung dieser Kleinwaldflächen zu ermöglichen, hat das Land eine Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse verabschiedet, mit der insbesondere die Entwicklung selbstständig wirtschaftender Zusammenschlüsse unterstützt werden soll.
Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde "Forstliche Förderung" ist zentraler Fördermittelverwalter der beiden Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-Richtlinie) und forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ).
Im Zusammenhang mit der EU-MLUK-Forst-Richtlinie überwacht die Bewilligungsbehörde die Einhaltung der Projektauswahlkriterien und der Prüftermine.
Sie vergibt darüber hinaus die Mittel aus der Walderhaltungsabgabe und ist verantwortlich für die Bezuschussung zu den Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden.
Aufgabe der Bewilligungsbehörde ist die Prüfung von Anträgen, deren Bewilligung, die Mittelauszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie die stichprobenweise Kontrolle vor Ort.
Die Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an den Wald: er soll der Erholung dienen, dem Klimawandel trotzen, sauberes Trinkwasser sichern, die Artenvielfalt sichern und nicht zuletzt auch wertvolles Holz produzieren. Waldbesitzer können dies nicht allein gewährleisten. Das Land Brandenburg, Bund und die Europäische Union bieten finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung.
Schwerpunkt Mischwald
Dabei bildet die Entwicklung reiner Kiefernwälder zu Mischwäldern den Schwerpunkt. Kiefernwälder sind nicht nur anfällig gegen Schädlinge sondern auch gegen Waldbrände. Deshalb wird die Anlage von Feuerlöschteichen ebenso gefördert wie die Unterhaltung von Waldwegen und Brandschutzstreifen. Sollte doch ein Waldstück durch Brand vernichtet werden, können Zuschüsse für die Wiederaufforstung gewährt werden.
Beratung von Waldbesitzenden
Waldbesitzende können in Brandenburg durch anerkannte forstwirtschaftliche Beraterinnen und Berater zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen beraten werden. Die geförderte individuelle Beratung des jeweiligen Waldbesitzes erfolgt nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter besonderer Berücksichtigung langfristiger Klimaveränderungen.
Zusammenschließen und effektiver wirtschaften
Fast ein Viertel des Brandenburger Waldes gehört Privateigentümern mit maximal 20 Hektar Wald. Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei sieben Hektar. Solche geringe Eigentumsgröße führt zu erheblichen Bewirtschaftungsnachteilen gegenüber großen Forstbetrieben. Für Waldbesitzer ist es daher sinnvoll sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu wirtschaften. Das ermöglicht eine stabilere Marktposition und damit bessere Umsätze.
Um eine professionelle Bewirtschaftung dieser Kleinwaldflächen zu ermöglichen, hat das Land eine Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse verabschiedet, mit der insbesondere die Entwicklung selbstständig wirtschaftender Zusammenschlüsse unterstützt werden soll.
Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde "Forstliche Förderung" ist zentraler Fördermittelverwalter der beiden Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-Richtlinie) und forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ).
Im Zusammenhang mit der EU-MLUK-Forst-Richtlinie überwacht die Bewilligungsbehörde die Einhaltung der Projektauswahlkriterien und der Prüftermine.
Sie vergibt darüber hinaus die Mittel aus der Walderhaltungsabgabe und ist verantwortlich für die Bezuschussung zu den Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden.
Aufgabe der Bewilligungsbehörde ist die Prüfung von Anträgen, deren Bewilligung, die Mittelauszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie die stichprobenweise Kontrolle vor Ort.