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Förderung der Haltung von Schweinen in Gruppen und auf Stroh

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Richtlinie außer Kraft

Die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung der Haltung von Schweinen in Gruppen und auf Stroh vom 11. Juli 2022 trat mit Wirkung vom 11. April 2024 außer Kraft.

Hintergrund

Der Hintergrund der Aufhebung stellt die Herauslösung der Rechtsgrundlage aus dem GAK-Rahmenplan dar, der am 14. Dezember 2023 für den Zeitraum 2024 bis 2027 beschlossen wurde. Der Fördertatbestand wird durch die Bundesrichtlinie "Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten" aufgefangen. Den entsprechenden Link zum Förderprogramm finden Sie bei den weiterführenden Informationen.

Richtlinie außer Kraft

Die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Förderung der Haltung von Schweinen in Gruppen und auf Stroh vom 11. Juli 2022 trat mit Wirkung vom 11. April 2024 außer Kraft.

Hintergrund

Der Hintergrund der Aufhebung stellt die Herauslösung der Rechtsgrundlage aus dem GAK-Rahmenplan dar, der am 14. Dezember 2023 für den Zeitraum 2024 bis 2027 beschlossen wurde. Der Fördertatbestand wird durch die Bundesrichtlinie "Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten" aufgefangen. Den entsprechenden Link zum Förderprogramm finden Sie bei den weiterführenden Informationen.


Weiterführende Informationen

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