Förderung von Naturschutzprojekten durch die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fördert landesweit Naturschutzprojekte. Sei es die Renaturierung von Gewässern, die Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischotter, Fledermaus, Kreuzotter und Rotbauchunke oder die Pflanzung von Hecken und Bäumen: Immer geht es darum, naturnahe Lebensräume wieder herzustellen und das Zuhause bedrohter Arten zu schützen.
Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fördert landesweit Naturschutzprojekte. Sei es die Renaturierung von Gewässern, die Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischotter, Fledermaus, Kreuzotter und Rotbauchunke oder die Pflanzung von Hecken und Bäumen: Immer geht es darum, naturnahe Lebensräume wieder herzustellen und das Zuhause bedrohter Arten zu schützen.
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Wen fördert die Stiftung?
Die Stiftung fördert Projekte im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise
- Landkreise und Kommunen,
- Verbände oder Vereine aber auch Stiftungen,
- Betriebe und
- Privatpersonen.
Die Stiftung fördert Projekte im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise
- Landkreise und Kommunen,
- Verbände oder Vereine aber auch Stiftungen,
- Betriebe und
- Privatpersonen.
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Was fördert die Stiftung?
Die Stiftung fördert:
- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Sicherung von Grundstücken, die für den Naturschutz oder die Landschaftspflege besonders geeignet sind,
- Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so sie für das Land Brandenburg von besonderer Bedeutung sind.
Alle beantragten Projekte müssen den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern.
Von einer Förderung sind Maßnahmen ausgeschlossen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht. Auch werden reine Flächensicherungen und Maßnahmen entkoppelte Planungsleistungen nicht gefördert.
Die Stiftung fördert:
- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Sicherung von Grundstücken, die für den Naturschutz oder die Landschaftspflege besonders geeignet sind,
- Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so sie für das Land Brandenburg von besonderer Bedeutung sind.
Alle beantragten Projekte müssen den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern.
Von einer Förderung sind Maßnahmen ausgeschlossen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht. Auch werden reine Flächensicherungen und Maßnahmen entkoppelte Planungsleistungen nicht gefördert.
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Wie und wo ist der Antrag einzureichen?
Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen werden mittels eines Formulars bei der
Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 18/19
14473 Potsdamschriftlich eingereicht.
Überschreitet die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro, entscheidet der Stiftungsrat. Einreichungsfrist, für durch den Stiftungsrat im Folgejahr zu entscheidende Anträge ist der 1. November.
Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen werden mittels eines Formulars bei der
Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 18/19
14473 Potsdamschriftlich eingereicht.
Überschreitet die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro, entscheidet der Stiftungsrat. Einreichungsfrist, für durch den Stiftungsrat im Folgejahr zu entscheidende Anträge ist der 1. November.