Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz Offenland im Land Brandenburg (VV-VN Offenland)
Die Verwaltungsvorschrift trat zum 6. Juni 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Die Verwaltungsvorschrift trat zum 6. Juni 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Kurzinformationen
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Zielsetzung
Ziel der Förderung ist der Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Argarlandschaft.
Durch die Förderung werden rechtliche Verpflichtungen des Landes Brandenburg zum gesetzlichen Biotop- und Artenschutz, insbesondere zur Erreichung der Erhaltungsziele des europäischen Netzes Natura-2000 und anderer Flächen mit hohem Naturschutzwert erfüllt.
Um naturschutzfachliche Ziele zu erreichen, können andere Förderungen, wie beispielsweise die Agrarförderung inhaltlich ergänzt beziehungsweise aufgewertet werden.
Ziel der Förderung ist der Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Argarlandschaft.
Durch die Förderung werden rechtliche Verpflichtungen des Landes Brandenburg zum gesetzlichen Biotop- und Artenschutz, insbesondere zur Erreichung der Erhaltungsziele des europäischen Netzes Natura-2000 und anderer Flächen mit hohem Naturschutzwert erfüllt.
Um naturschutzfachliche Ziele zu erreichen, können andere Förderungen, wie beispielsweise die Agrarförderung inhaltlich ergänzt beziehungsweise aufgewertet werden.
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Wer kann gefördert werden?
Vertragspartner dürfen sein: Natürliche und juristische Personen.
Vertragspartner dürfen sein: Natürliche und juristische Personen.
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Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungsvoraussetzungen sind der Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz Offenland, Teil A, Kapitel 4 zu entnehmen.
Die Zuwendungsvoraussetzungen sind der Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz Offenland, Teil A, Kapitel 4 zu entnehmen.
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Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt über Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Detailierte Angaben sind der Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz Offenland Kapitel, Teil A, Kapitel 5 zu entnehmen.
Die Finanzierung erfolgt über Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Detailierte Angaben sind der Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz Offenland Kapitel, Teil A, Kapitel 5 zu entnehmen.
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Verfahrensablauf
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz Offenland Kapitel, Teil A, Kapitel 7.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Vertragsnaturschutz Offenland Kapitel, Teil A, Kapitel 7.
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Wo ist der Antrag einzureichen?
Die Antragsunterlagen sind in schriftlicher Form beim Landesamt für Umwelt Brandenburg einzureichen.
Die Antragsunterlagen sind in schriftlicher Form beim Landesamt für Umwelt Brandenburg einzureichen.
Kontakt
- Organisation
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- Organisation:
- Landesamt für Umwelt
- Standort
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- Straße:
- Seeburger Chaussee 2
- PLZ Ort:
- 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Mungla
- Nachname:
- Schliewenz
- Organisationsname:
- Abteilung 2 - Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
- Abteilung:
- Referat N2
- E-Mail:
- mungla.schliewen@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 442-416