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Oberflächengewässer und Wasserrahmenrichtlinie: Fragen und Antworten

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Oberflächengewässer

  • Wie viele Flüsse und Seen hat Brandenburg?

    Das Gewässernetz im Land Brandenburg umfasst rund 33.000 Kilometer Fließgewässer und 3.000 Seen.

    Das Landesamt für Umwelt Brandenburg informiert auf seiner Internetseite "Fließgewässer und Seen" ausführlich über Gewässerbelastungen, -überwachung und -zustandsbewertung sowie Quantitative Gewässerkunde.

    Das Gewässernetz im Land Brandenburg umfasst rund 33.000 Kilometer Fließgewässer und 3.000 Seen.

    Das Landesamt für Umwelt Brandenburg informiert auf seiner Internetseite "Fließgewässer und Seen" ausführlich über Gewässerbelastungen, -überwachung und -zustandsbewertung sowie Quantitative Gewässerkunde.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Gewässer und einem Wasserkörper?

    Ein Gewässer ist Wasser, das in einem Gewässerbett

    • abfließt (Fließgewässer, Gräben),
    • steht (See) oder
    • wild abfließt (Quellen).

    Von einem „Wasserkörper“ spricht man hingegen nur, wenn ein Fließgewässer oder ein See eine bestimmte Größe aufweist und dessen Zustand und Schutzmaßnahmen an die Europäische Kommission berichtet werden müssen.

    Ein Gewässer ist Wasser, das in einem Gewässerbett

    • abfließt (Fließgewässer, Gräben),
    • steht (See) oder
    • wild abfließt (Quellen).

    Von einem „Wasserkörper“ spricht man hingegen nur, wenn ein Fließgewässer oder ein See eine bestimmte Größe aufweist und dessen Zustand und Schutzmaßnahmen an die Europäische Kommission berichtet werden müssen.

  • Was sind berichtspflichtige Gewässer?

    Berichtspflichtige Gewässer haben eine bestimmte Mindestgröße. Berichtspflichtige Fließgewässer müssen ein Einzugsgebiet von mindestens zehn Quadratkilometern haben und berichtspflichtige Seen mindestens 50 Hektar groß sein.

    Berichtspflichtige Gewässer haben eine bestimmte Mindestgröße. Berichtspflichtige Fließgewässer müssen ein Einzugsgebiet von mindestens zehn Quadratkilometern haben und berichtspflichtige Seen mindestens 50 Hektar groß sein.

  • Was ist der ökologische und was der chemische Zustand eines Gewässers?

    Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der wassergebundenen Lebewesen eines „natürlichen“ Gewässers mit der Referenz, also dem dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Da die Lebensgemeinschaft eines Gewässers alle Einflussfaktoren und Störgrößen widerspiegelt, wird sie dem ökologischen Zustand zugrunde gelegt.

    Damit die Organismen (biologische Qualitätskomponenten: Fische, Makrozoobenthos/am Gewässerboden lebende Wirbellose, Gewässerflora) einen „guten Zustand" aufweisen können, müssen

    • die chemischen (flussgebietsspezifische Schadstoffe),
    • die physikalisch-chemischen (beispielsweise Temperatur, Sauerstoffgehalt, Nährstoffe) und
    • die hydromorphologischen (beispielsweise Wasserhaushalt, Morphologie)

    Komponenten in entsprechend guter Qualität vorliegen. Intakte Lebensgemeinschaften benötigen günstige hydromorphologische und stoffliche Bedingungen.

    Der gute ökologische Zustand ist erreicht, wenn

    • alle biologischen Qualitätskomponenten mindestens mit „gut" bewertet werden,
    • festgelegte Konzentrationen (Umweltqualitätsnormen) für flussgebietsspezifische Schadstoffe eingehalten werden,
    • die Werte für die allgemeinen Bedingungen in einem Bereich liegen, der die Funktionsfähigkeit des Ökosystems gewährleistet.

    Dem chemischen Zustand der Oberflächenwasserkörper liegen die Bewertungen der prioritären Stoffe, bestimmter anderer Schadstoffe und Nitrat zu Grunde. Halten die Parameter, welche in Anlage 7 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) aufgeführt sind, die Umweltqualitätsnormen (UQN) ein, wird der chemische Zustand als „gut", andernfalls als „nicht gut" eingestuft.

    Der gute chemische Zustand ist das Umweltziel für alle „natürliche", „künstliche" und „erheblich veränderte" Gewässer.

    Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der wassergebundenen Lebewesen eines „natürlichen“ Gewässers mit der Referenz, also dem dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Da die Lebensgemeinschaft eines Gewässers alle Einflussfaktoren und Störgrößen widerspiegelt, wird sie dem ökologischen Zustand zugrunde gelegt.

    Damit die Organismen (biologische Qualitätskomponenten: Fische, Makrozoobenthos/am Gewässerboden lebende Wirbellose, Gewässerflora) einen „guten Zustand" aufweisen können, müssen

    • die chemischen (flussgebietsspezifische Schadstoffe),
    • die physikalisch-chemischen (beispielsweise Temperatur, Sauerstoffgehalt, Nährstoffe) und
    • die hydromorphologischen (beispielsweise Wasserhaushalt, Morphologie)

    Komponenten in entsprechend guter Qualität vorliegen. Intakte Lebensgemeinschaften benötigen günstige hydromorphologische und stoffliche Bedingungen.

    Der gute ökologische Zustand ist erreicht, wenn

    • alle biologischen Qualitätskomponenten mindestens mit „gut" bewertet werden,
    • festgelegte Konzentrationen (Umweltqualitätsnormen) für flussgebietsspezifische Schadstoffe eingehalten werden,
    • die Werte für die allgemeinen Bedingungen in einem Bereich liegen, der die Funktionsfähigkeit des Ökosystems gewährleistet.

    Dem chemischen Zustand der Oberflächenwasserkörper liegen die Bewertungen der prioritären Stoffe, bestimmter anderer Schadstoffe und Nitrat zu Grunde. Halten die Parameter, welche in Anlage 7 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) aufgeführt sind, die Umweltqualitätsnormen (UQN) ein, wird der chemische Zustand als „gut", andernfalls als „nicht gut" eingestuft.

    Der gute chemische Zustand ist das Umweltziel für alle „natürliche", „künstliche" und „erheblich veränderte" Gewässer.

  • Wann spricht man vom ökologischem Potenzial und nicht vom Zustand eines Gewässers?

    Die Wasserqualität der als „künstlich“ oder „erheblich verändert“ ausgewiesenen Oberflächengewässer wird durch das ökologische Potenzial beschrieben, da sie nicht den guten ökologischen Zustand erreichen können:

    • „künstliche“ Gewässer wie Kanäle,
    • „erheblich veränderte“ Flüsse und Bäche, deren natürliche Struktur sehr stark durch den Menschen verändert wurde und die auch heute noch intensiv genutzt werden (zum Beispiel für Landentwässerung, Schifffahrt oder Trinkwassergewinnung).

    Für etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche in Deutschland gilt – im Gegensatz zu den „natürlichen“ Gewässern – nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Mit dieser gesonderten Bewertung wird berücksichtigt, dass nicht auf jegliche Gewässernutzung verzichtet werden kann und dadurch die natürlicherweise vorkommenden Lebensräume nur zum Teil wiederhergestellt werden können.

    Die Wasserqualität der als „künstlich“ oder „erheblich verändert“ ausgewiesenen Oberflächengewässer wird durch das ökologische Potenzial beschrieben, da sie nicht den guten ökologischen Zustand erreichen können:

    • „künstliche“ Gewässer wie Kanäle,
    • „erheblich veränderte“ Flüsse und Bäche, deren natürliche Struktur sehr stark durch den Menschen verändert wurde und die auch heute noch intensiv genutzt werden (zum Beispiel für Landentwässerung, Schifffahrt oder Trinkwassergewinnung).

    Für etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche in Deutschland gilt – im Gegensatz zu den „natürlichen“ Gewässern – nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Mit dieser gesonderten Bewertung wird berücksichtigt, dass nicht auf jegliche Gewässernutzung verzichtet werden kann und dadurch die natürlicherweise vorkommenden Lebensräume nur zum Teil wiederhergestellt werden können.

  • Unter welchen Belastungen kann ein Gewässer leiden?

    Gewässer werden insbesondere durch zu viele Nähr- und Schadstoffeinträge sowie durch strukturelle Veränderungen, zum Beispiel, wenn das Gewässerbett begradigt wurde, die Ufer verbaut wurden und so Weiter, belastet.

    Ein weiteres Problem sind Veränderungen des Wasserabflusses, zum Beispiel, wenn das Gewässer gestaut oder zu viel Wasser entnommen wird.

    Gewässer werden insbesondere durch zu viele Nähr- und Schadstoffeinträge sowie durch strukturelle Veränderungen, zum Beispiel, wenn das Gewässerbett begradigt wurde, die Ufer verbaut wurden und so Weiter, belastet.

    Ein weiteres Problem sind Veränderungen des Wasserabflusses, zum Beispiel, wenn das Gewässer gestaut oder zu viel Wasser entnommen wird.

  • Was ist die Trophie und was die Saprobie eines Gewässers?

    Trophie: griechisch trophê = Ernährung; bezeichnet die Biomasse und den Umsatz der photoautotrophen Organismen und bezieht sich somit auf die Primärproduktion (Aufbauprozesse). Gewässer werden verschiedenen Trophiegraden zugeordnet. So werden sie als oligotroph bezeichnet, wenn sie aufgrund ihres geringen Nährstoffangebotes eine geringe organische Produktion aufweisen.

    Demgegenüber steht die Saprobie eines Gewässers:  griechisch sapros = verfault und bios = Leben; bezeichnet den Umsatz und die Biomasseproduktion von heterotrophen Destruenten beziehungsweise die Intensität der Abbauprozesse.

    Trophie: griechisch trophê = Ernährung; bezeichnet die Biomasse und den Umsatz der photoautotrophen Organismen und bezieht sich somit auf die Primärproduktion (Aufbauprozesse). Gewässer werden verschiedenen Trophiegraden zugeordnet. So werden sie als oligotroph bezeichnet, wenn sie aufgrund ihres geringen Nährstoffangebotes eine geringe organische Produktion aufweisen.

    Demgegenüber steht die Saprobie eines Gewässers:  griechisch sapros = verfault und bios = Leben; bezeichnet den Umsatz und die Biomasseproduktion von heterotrophen Destruenten beziehungsweise die Intensität der Abbauprozesse.

  • Welche Gewässertypen gibt es in Brandenburg?

    Gewässer werden nach gemeinsamen Merkmalen sortiert und Typen zugeordnet. So kann sich die ökologische Bewertung auf die richtige Referenz beziehen. Außerdem bieten die Beschreibungen der Gewässertypen Anhaltspunkte für ökologische Verbesserungen im Rahmen von Renaturierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen.

    Die Fließgewässer Brandenburgs werden neun verschiedenen biozönotischen Fließgewässertypen zugeordnet (vergleiche Tabelle), welche entweder den „Tieflandfließgewässern“ oder aber den „Ökoregion unabhängigen Typen“ angehören. (Quelle: AuGe 2021, Effizienz von hydromorphologischen Maßnahmen an Fließgewässern in Brandenburg)

    LAWA-Fließgewässertyp Typ-Kürzel Anzahl WK
    Tieflandfließgewässer
    - Kleine Fließgewässer -  
    Sandgeprägte Bäche des Tieflands Typ 14 184
    Kiesgeprägte Tieflandbäche Typ 16 2
    - Mittelgroße bis große Fließgewässer -  
    Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15 59
    Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15_g 10
    (Kiesgeprägte Tieflandflüsse)
    (Gesichert nur an der Lausitzer Neiße zwischen Bad Muskau und Guben)
    Typ 17 -
    Sandgeprägte Ströme des Tieflands Typ 20 14
    Ökoregion unabhängige Typen
    - Kleine Fließgewässer -  
    Organisch geprägte Bäche des Tieflands Typ 11 117
    Kleine Niederungsfließgewässer Typ 19 811
    Seeausflussgeprägte Fließgewässer Typ 21 140
    - Mittelgroße bis große Fließgewässer -  
    Organisch geprägte Flüsse des Tieflands Typ 12 27
    Künstliche Fließgewässer
    Insgesamt ~ 4.360 km   695

    Zur Ableitung der Seetypologie Deutschlands wurden die Parameter Ökoregionen, Geologie, Größe, Schichtungsverhalten und mittlere Verweildauer angewendet (Gewässerbewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie - siehe https://gewaesser-bewertung.de/ | Internetangebot des Umweltbundesamts und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser).

    In Brandenburg unterscheiden wir bei Seewasserkörpern die folgenden Typen:

    • Geschichteter Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet (Typ 10)
    • Polymiktischer Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet (Typ 11)
    • Flusssee im Tiefland (Typ 12)
    • Geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet (Typ 13)
    • Polymiktischer Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet (Typ 14).

    Gewässer werden nach gemeinsamen Merkmalen sortiert und Typen zugeordnet. So kann sich die ökologische Bewertung auf die richtige Referenz beziehen. Außerdem bieten die Beschreibungen der Gewässertypen Anhaltspunkte für ökologische Verbesserungen im Rahmen von Renaturierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen.

    Die Fließgewässer Brandenburgs werden neun verschiedenen biozönotischen Fließgewässertypen zugeordnet (vergleiche Tabelle), welche entweder den „Tieflandfließgewässern“ oder aber den „Ökoregion unabhängigen Typen“ angehören. (Quelle: AuGe 2021, Effizienz von hydromorphologischen Maßnahmen an Fließgewässern in Brandenburg)

    LAWA-Fließgewässertyp Typ-Kürzel Anzahl WK
    Tieflandfließgewässer
    - Kleine Fließgewässer -  
    Sandgeprägte Bäche des Tieflands Typ 14 184
    Kiesgeprägte Tieflandbäche Typ 16 2
    - Mittelgroße bis große Fließgewässer -  
    Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15 59
    Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15_g 10
    (Kiesgeprägte Tieflandflüsse)
    (Gesichert nur an der Lausitzer Neiße zwischen Bad Muskau und Guben)
    Typ 17 -
    Sandgeprägte Ströme des Tieflands Typ 20 14
    Ökoregion unabhängige Typen
    - Kleine Fließgewässer -  
    Organisch geprägte Bäche des Tieflands Typ 11 117
    Kleine Niederungsfließgewässer Typ 19 811
    Seeausflussgeprägte Fließgewässer Typ 21 140
    - Mittelgroße bis große Fließgewässer -  
    Organisch geprägte Flüsse des Tieflands Typ 12 27
    Künstliche Fließgewässer
    Insgesamt ~ 4.360 km   695

    Zur Ableitung der Seetypologie Deutschlands wurden die Parameter Ökoregionen, Geologie, Größe, Schichtungsverhalten und mittlere Verweildauer angewendet (Gewässerbewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie - siehe https://gewaesser-bewertung.de/ | Internetangebot des Umweltbundesamts und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser).

    In Brandenburg unterscheiden wir bei Seewasserkörpern die folgenden Typen:

    • Geschichteter Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet (Typ 10)
    • Polymiktischer Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet (Typ 11)
    • Flusssee im Tiefland (Typ 12)
    • Geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet (Typ 13)
    • Polymiktischer Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet (Typ 14).
  • Welche Gewässerkategorien gibt es?

    Es werden vier Gewässerkategorien unterschieden: Fließgewässer, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer.

    Es werden vier Gewässerkategorien unterschieden: Fließgewässer, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

  • Was ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)?

    Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde. Sie hat das Ziel, einen guten Zustand aller Oberflächengewässer sowie des Grundwassers in der Europäischen Union zu erreichen und langfristig zu erhalten. Dieses Ziel soll auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen und Überwachungen mit Hilfe von Maßnahmenplänen und Bewirtschaftungsprogrammen bis 2027 erreicht werden.

    Die Richtlinie legt einen Rahmen für den Schutz, die Verbesserung und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen fest. Sie fordert von den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Gewässer zu verbessern, Verschmutzungen zu reduzieren, den Wasserhaushalt zu sichern und die biologische Vielfalt zu schützen.

    Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde es möglich, Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet durchzuführen. In Deutschland werden dafür zehn Flussgebietseinheiten ausgewiesen.

    Die WRRL ist ein starkes und wichtiges Instrument der Wasserpolitik zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen in Europa und zur Erhaltung der Gewässerqualität.

    Ausführliche Informationen zum Thema auf unserer Internetseite zur  Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

    Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde. Sie hat das Ziel, einen guten Zustand aller Oberflächengewässer sowie des Grundwassers in der Europäischen Union zu erreichen und langfristig zu erhalten. Dieses Ziel soll auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen und Überwachungen mit Hilfe von Maßnahmenplänen und Bewirtschaftungsprogrammen bis 2027 erreicht werden.

    Die Richtlinie legt einen Rahmen für den Schutz, die Verbesserung und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen fest. Sie fordert von den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Gewässer zu verbessern, Verschmutzungen zu reduzieren, den Wasserhaushalt zu sichern und die biologische Vielfalt zu schützen.

    Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde es möglich, Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet durchzuführen. In Deutschland werden dafür zehn Flussgebietseinheiten ausgewiesen.

    Die WRRL ist ein starkes und wichtiges Instrument der Wasserpolitik zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen in Europa und zur Erhaltung der Gewässerqualität.

    Ausführliche Informationen zum Thema auf unserer Internetseite zur  Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

  • Wie wird ein Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bewertet?

    Bei der Gewässerbewertung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden verschiedene Parameter untersucht. So werden beim biologischen Monitoring Proben von Fischen, Wasserpflanzen, Algen, Insektenlarven, Muscheln und Krebstierchen untersucht.

    Beim chemisch-physikalischen Bewertung werden unter anderem Temperatur, pH-Wert, Leitfähigkeit, Ammonium begutachtet. Außerdem gibt es EU-weit eine Liste an Schadstoffen (Schwermetalle, Pestizide, Arzneimittel), deren Vorkommen in den Gewässern überprüft wird.

    Bei der Gewässerbewertung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden verschiedene Parameter untersucht. So werden beim biologischen Monitoring Proben von Fischen, Wasserpflanzen, Algen, Insektenlarven, Muscheln und Krebstierchen untersucht.

    Beim chemisch-physikalischen Bewertung werden unter anderem Temperatur, pH-Wert, Leitfähigkeit, Ammonium begutachtet. Außerdem gibt es EU-weit eine Liste an Schadstoffen (Schwermetalle, Pestizide, Arzneimittel), deren Vorkommen in den Gewässern überprüft wird.

  • Welche Maßnahmen sind notwendig, damit die brandenburgischen Gewässer einen „guten Zustand“ erreichen?

    Es kommt darauf an, welche Ursache verantwortlich ist, dass ein Gewässer den guten Zustand nicht erreicht.

    Sind es Nährstoffprobleme, muss dafür gesorgt werden, dass die schädlichen Einträge, zum Beispiel von Nitrat, verringert werden. Hier kann beispielsweise ein Gewässerrandstreifen helfen, der als Puffer zur bewirtschafteten Fläche dient. Auch die Aufrüstung einer Kläranlage kann helfen, dass weniger belastetes Wasser eingeleitet wird.

    Liegt die Zielverfehlung daran, dass das Gewässer in der Vergangenheit sehr stark ausgebaut wurde und es dort keine oder nur noch wenige gewässertypische Lebensräume gibt, müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise

    • der Rückbau von Uferbefestigungen,
    • die Zugabe von natürlichem Substrat,
    • der Anschluss von Altarmen und
    • die Entwicklung eines natürlichen Uferbewuchses.

    Es kommt darauf an, welche Ursache verantwortlich ist, dass ein Gewässer den guten Zustand nicht erreicht.

    Sind es Nährstoffprobleme, muss dafür gesorgt werden, dass die schädlichen Einträge, zum Beispiel von Nitrat, verringert werden. Hier kann beispielsweise ein Gewässerrandstreifen helfen, der als Puffer zur bewirtschafteten Fläche dient. Auch die Aufrüstung einer Kläranlage kann helfen, dass weniger belastetes Wasser eingeleitet wird.

    Liegt die Zielverfehlung daran, dass das Gewässer in der Vergangenheit sehr stark ausgebaut wurde und es dort keine oder nur noch wenige gewässertypische Lebensräume gibt, müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise

    • der Rückbau von Uferbefestigungen,
    • die Zugabe von natürlichem Substrat,
    • der Anschluss von Altarmen und
    • die Entwicklung eines natürlichen Uferbewuchses.
  • Wie wird ein WRRL-Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm aufgestellt?

    In einem Bewirtschaftungsplan wird insbesondere darüber berichtet, in welchem Zustand die Gewässer in einem Flussgebiet sind.

    Das Maßnahmenprogramm umfasst insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und des Grundwassers in einem Flussgebiet. Brandenburg liegt größtenteils im Flussgebiet der Elbe und zu einem kleineren Teil auch im Flussgebiet der Oder. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden für diese Flussgebiete immer mit allen anderen Bundesländern, die ebenfalls in diesen Flussgebieten liegen, zusammen erstellt.

    Dafür tragen die Länder verschiedenste Daten, beispielsweise zur Zustandsbewertung, zusammen und leiten davon ab, welche Maßnahmen zur Verbesserung erforderlich sind. Alle Daten werden in einer gemeinsamen, bundesweiten Datenbank, dem Wasserblick, gesammelt. Die Geschäftsstellen der Flussgebiete rufen von dieser Datenbank die Daten für ihr Flussgebiet ab und erstellen daraus Tabellen und Karten für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Koordiniert von den Geschäftsstellen wird ein Textentwurf erstellt, von allen Beteiligten Korrektur gelesen und für die Veröffentlichung abgestimmt.

    Ein Jahr vor der endgültigen Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms wird eine sogenannte Anhörung durchgeführt. Dabei werden  Entwürfe dieser Dokumente im Internet veröffentlicht und alle Interessierten können sechs Monate lang Stellung nehmen. Nach Beendigung der Auslegungsphase werden die Hinweise von den zuständigen Ländern in den Redaktionsgruppen geprüft. Anschließend werden die Dokumente – soweit erforderlich – angepasst. 

    In einem Bewirtschaftungsplan wird insbesondere darüber berichtet, in welchem Zustand die Gewässer in einem Flussgebiet sind.

    Das Maßnahmenprogramm umfasst insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und des Grundwassers in einem Flussgebiet. Brandenburg liegt größtenteils im Flussgebiet der Elbe und zu einem kleineren Teil auch im Flussgebiet der Oder. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme werden für diese Flussgebiete immer mit allen anderen Bundesländern, die ebenfalls in diesen Flussgebieten liegen, zusammen erstellt.

    Dafür tragen die Länder verschiedenste Daten, beispielsweise zur Zustandsbewertung, zusammen und leiten davon ab, welche Maßnahmen zur Verbesserung erforderlich sind. Alle Daten werden in einer gemeinsamen, bundesweiten Datenbank, dem Wasserblick, gesammelt. Die Geschäftsstellen der Flussgebiete rufen von dieser Datenbank die Daten für ihr Flussgebiet ab und erstellen daraus Tabellen und Karten für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Koordiniert von den Geschäftsstellen wird ein Textentwurf erstellt, von allen Beteiligten Korrektur gelesen und für die Veröffentlichung abgestimmt.

    Ein Jahr vor der endgültigen Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms wird eine sogenannte Anhörung durchgeführt. Dabei werden  Entwürfe dieser Dokumente im Internet veröffentlicht und alle Interessierten können sechs Monate lang Stellung nehmen. Nach Beendigung der Auslegungsphase werden die Hinweise von den zuständigen Ländern in den Redaktionsgruppen geprüft. Anschließend werden die Dokumente – soweit erforderlich – angepasst. 

  • Wo kann ich sehen, in welchem Zustand die brandenburgischen Gewässer sind?

    Die Zustandsbewertung der brandenburgischen Gewässer kann in der „Auskunftsplattform Wasser“ (APW) eingesehen werden.

    Weitergehende Informationen zur Zustandsbewertung und zur Methodik auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt Brandenburg unter: Gewässerzustandsbewertung  abrufbar.

    Die Zustandsbewertung der brandenburgischen Gewässer kann in der „Auskunftsplattform Wasser“ (APW) eingesehen werden.

    Weitergehende Informationen zur Zustandsbewertung und zur Methodik auf den Internetseiten des Landesamts für Umwelt Brandenburg unter: Gewässerzustandsbewertung  abrufbar.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer guten Badequalität und dem guten ökologischen Zustand?

    Im Gegensatz zu den ökologischen Aspekten des guten ökologischen Zustands von Gewässern (siehe FAQ "Was ist der ökologische und was der chemische Zustand eines Gewässers?") orientieren sich die Anforderungen an die Gewässer hinsichtlich ihrer Badequalität an hygienischen Kriterien, um die Gesundheit der Badenden nicht zu gefährden. Zum Schutz vor Infektionskrankheiten werden als Indikatoren für Krankheitserreger Bakterien der Art Escherichia coli sowie die Gruppe der Intestinalen Enterokokken untersucht.

    Die Einleitung von Nährstoffen wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Trockenheit und hohe Temperaturen können die Bedingungen für gesundheitsgefährdende Mikroorganismen in Gewässern beeinflussen und beispielsweise eine Massenentwicklung von Cyanobakterien, auch „Blaualgen“ genannt, begünstigen. Diese können Algentoxine und Allergene bilden, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können (Qualität von Badegewässern | Umweltbundesamt).

    Die mikrobiologische Wasserqualität der als Badegewässer ausgewiesenen Gewässer wird vom Beginn bis zum Ende der Badesaison (15. Mai bis 15. September) regelmäßig von den Gesundheitsämtern nach einheitlichen europäischen Kriterien untersucht. Nähere Informationen sind auf unserer Website Badegewässer verfügbar.

    Im Gegensatz zu den ökologischen Aspekten des guten ökologischen Zustands von Gewässern (siehe FAQ "Was ist der ökologische und was der chemische Zustand eines Gewässers?") orientieren sich die Anforderungen an die Gewässer hinsichtlich ihrer Badequalität an hygienischen Kriterien, um die Gesundheit der Badenden nicht zu gefährden. Zum Schutz vor Infektionskrankheiten werden als Indikatoren für Krankheitserreger Bakterien der Art Escherichia coli sowie die Gruppe der Intestinalen Enterokokken untersucht.

    Die Einleitung von Nährstoffen wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Trockenheit und hohe Temperaturen können die Bedingungen für gesundheitsgefährdende Mikroorganismen in Gewässern beeinflussen und beispielsweise eine Massenentwicklung von Cyanobakterien, auch „Blaualgen“ genannt, begünstigen. Diese können Algentoxine und Allergene bilden, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können (Qualität von Badegewässern | Umweltbundesamt).

    Die mikrobiologische Wasserqualität der als Badegewässer ausgewiesenen Gewässer wird vom Beginn bis zum Ende der Badesaison (15. Mai bis 15. September) regelmäßig von den Gesundheitsämtern nach einheitlichen europäischen Kriterien untersucht. Nähere Informationen sind auf unserer Website Badegewässer verfügbar.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Verunreinigungen in einem Gewässer feststelle?

    Verunreinigungen in einem Gewässer können Sie der unteren Wasserbehörde des betreffenden Landkreises melden. Wichtigste Aufgabe der unteren Wasserbehörden als Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer vor negativen Einflüssen und Verunreinigungen zu schützen.

    Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere

    Verunreinigungen in einem Gewässer können Sie der unteren Wasserbehörde des betreffenden Landkreises melden. Wichtigste Aufgabe der unteren Wasserbehörden als Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer vor negativen Einflüssen und Verunreinigungen zu schützen.

    Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umweltbehoerden-untere

  • Wer ist in Brandenburg dafür zuständig, Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands umzusetzen?

    Dies ist von der Zuständigkeit für die jeweiligen Maßnahmen abhängig: Gewässerentwicklungsmaßnahmen, die nicht so aufwendig sind, können vom jeweiligen Unterhaltungspflichtigen umgesetzt werden.

    • Für Bundeswasserstraßen ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), für Landesgewässer I. Ordnung ist das Wasserwirtschaftsamt und für Landesgewässer II. Ordnung sind die Gewässerunterhaltungsverbände zuständig. Ähnlich ist es bei umfangreicheren Gewässerentwicklungsmaßnahmen, für die ein Zulassungsverfahren erforderlich ist. Auch hier ist für Bundeswasserstraßen die WSV zuständig und für Landesgewässer das Wasserwirtschaftsamt.
    • Bei Maßnahmen an Kläranlagen ist der jeweilige Betreiber, zum Beispiel ein kommunaler Verband zuständig.
    • Maßnahmen, die zur Verringerung schädlicher Einträge aus dem Bergbau umgesetzt werden sollen, liegen in der Regel bei der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) oder der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV).
    • Für Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen ist der jeweilige Verursacher zuständig. Das kann eine Firma für die Reduzierung von Industriechemikalien sein oder aber auch ein bestimmter Landwirt für die Reduzierung von Pestiziden.

    Dies ist von der Zuständigkeit für die jeweiligen Maßnahmen abhängig: Gewässerentwicklungsmaßnahmen, die nicht so aufwendig sind, können vom jeweiligen Unterhaltungspflichtigen umgesetzt werden.

    • Für Bundeswasserstraßen ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), für Landesgewässer I. Ordnung ist das Wasserwirtschaftsamt und für Landesgewässer II. Ordnung sind die Gewässerunterhaltungsverbände zuständig. Ähnlich ist es bei umfangreicheren Gewässerentwicklungsmaßnahmen, für die ein Zulassungsverfahren erforderlich ist. Auch hier ist für Bundeswasserstraßen die WSV zuständig und für Landesgewässer das Wasserwirtschaftsamt.
    • Bei Maßnahmen an Kläranlagen ist der jeweilige Betreiber, zum Beispiel ein kommunaler Verband zuständig.
    • Maßnahmen, die zur Verringerung schädlicher Einträge aus dem Bergbau umgesetzt werden sollen, liegen in der Regel bei der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) oder der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV).
    • Für Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen ist der jeweilige Verursacher zuständig. Das kann eine Firma für die Reduzierung von Industriechemikalien sein oder aber auch ein bestimmter Landwirt für die Reduzierung von Pestiziden.
  • Mit welchen gesetzlichen Regelungen wird die WRRL in Brandenburg umgesetzt?

    Die WRRL ist eine europäische Richtlinie. Diese wird in Deutschland zuerst im entsprechenden Fachgesetz auf Bundesebene, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), eingearbeitet und anschließend in den entsprechenden Länderfachgesetzen verankert.

    In Brandenburg ist dies das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG – insbesondere Paragraph 24). Aufgaben zur Umsetzung der WRRL werden einer bestimmten Behörde oder Organisation zusätzlich durch die einige brandenburgische Verordnungen (zum Beispiel Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung (WaZV), Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV)) zugewiesen.

    Die WRRL ist eine europäische Richtlinie. Diese wird in Deutschland zuerst im entsprechenden Fachgesetz auf Bundesebene, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), eingearbeitet und anschließend in den entsprechenden Länderfachgesetzen verankert.

    In Brandenburg ist dies das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG – insbesondere Paragraph 24). Aufgaben zur Umsetzung der WRRL werden einer bestimmten Behörde oder Organisation zusätzlich durch die einige brandenburgische Verordnungen (zum Beispiel Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung (WaZV), Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV)) zugewiesen.

  • Was steckt hinter dem Begriff „Ökologische Durchgängigkeit“?

    In Fließgewässersystemen verhindern oder erschweren Querbauwerke wie Brücken, Verrohrungen, Wehre oder Staudämme eine Wanderung. Mit der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollen sich Tiere (Fische und Kleinlebewesen wie Insektenlarven, Krebstiere, Muscheln und Schnecken) stromauf- und abwärts ungehindert in zusammenhängenden Lebensräumen bewegen und Pflanzen sich verdriften können.

    So können beispielsweise nach extremen Hochwasser- oder Niedrigwassersituationen die Organismen vom Ober- oder Unterlauf und aus Nebengewässern kommend betroffene Gebiete besiedeln. Von besonderer Bedeutung sind frei durchwanderbare Fließgewässer für Wanderfischarten, die für ihre Fortpflanzung zwischen den Oberläufen der Süßgewässer und dem Meer wechseln müssen, zum Beispiel Lachs, Meerforelle und Stör. Aber auch andere Fischarten, die nur im Süßwasser vorkommen, wandern ausgiebig je nach Situation und Altersstadium (Laich-, Jungfisch- und Ausbreitungswanderungen).

    Für Fische und Makrozoobenthos kann die ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, wenn sie die Hindernisse über Umgehungsgewässer oder Aufstiegshilfen passieren können, vorausgesetzt diese funktionieren ausreichend.

    Neben der eben betrachteten längsgerichteten Durchgängigkeit spielt auch die laterale Vernetzung eine Rolle. Fehlt die Verknüpfung zwischen Fluss und Aue, können Fische die Auen nicht nutzen (als Wintereinstand, Unterstand für Jungfische, Ruhezone sowie Laich- und Nahrungshabitat).

    In Fließgewässersystemen verhindern oder erschweren Querbauwerke wie Brücken, Verrohrungen, Wehre oder Staudämme eine Wanderung. Mit der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sollen sich Tiere (Fische und Kleinlebewesen wie Insektenlarven, Krebstiere, Muscheln und Schnecken) stromauf- und abwärts ungehindert in zusammenhängenden Lebensräumen bewegen und Pflanzen sich verdriften können.

    So können beispielsweise nach extremen Hochwasser- oder Niedrigwassersituationen die Organismen vom Ober- oder Unterlauf und aus Nebengewässern kommend betroffene Gebiete besiedeln. Von besonderer Bedeutung sind frei durchwanderbare Fließgewässer für Wanderfischarten, die für ihre Fortpflanzung zwischen den Oberläufen der Süßgewässer und dem Meer wechseln müssen, zum Beispiel Lachs, Meerforelle und Stör. Aber auch andere Fischarten, die nur im Süßwasser vorkommen, wandern ausgiebig je nach Situation und Altersstadium (Laich-, Jungfisch- und Ausbreitungswanderungen).

    Für Fische und Makrozoobenthos kann die ökologische Durchgängigkeit verbessert werden, wenn sie die Hindernisse über Umgehungsgewässer oder Aufstiegshilfen passieren können, vorausgesetzt diese funktionieren ausreichend.

    Neben der eben betrachteten längsgerichteten Durchgängigkeit spielt auch die laterale Vernetzung eine Rolle. Fehlt die Verknüpfung zwischen Fluss und Aue, können Fische die Auen nicht nutzen (als Wintereinstand, Unterstand für Jungfische, Ruhezone sowie Laich- und Nahrungshabitat).

  • Was ist ein Flussgebiet?

    Ein Flussgebiet oder auch Einzugsgebiet ist das oberirdische und unterirdische Gebiet, das von einem Fluss und seinen Zuflüssen entwässert wird. Es umfasst die Quellgebiete eines Gewässers bis zu dessen Mündung sowie die dazugehörigen Grundwassersysteme.

    Kleine Zuflüsse zählen ebenfalls zum Flussgebiet des Gewässers, in welches sie münden.

    Deutschland wird in zehn Flusseinzugsgebiete (FGE) eingeteilt. Davon liegen Teile der FGE Elbe und der FGE Oder auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg. Einen Überblick über die Flussgebiete in Deutschland bietet das Umweltbundesland auf seinen Internetseiten an. Zu jeder Flussgebietseinheit sind Steckbriefe abrufbar.

    Ein Flussgebiet oder auch Einzugsgebiet ist das oberirdische und unterirdische Gebiet, das von einem Fluss und seinen Zuflüssen entwässert wird. Es umfasst die Quellgebiete eines Gewässers bis zu dessen Mündung sowie die dazugehörigen Grundwassersysteme.

    Kleine Zuflüsse zählen ebenfalls zum Flussgebiet des Gewässers, in welches sie münden.

    Deutschland wird in zehn Flusseinzugsgebiete (FGE) eingeteilt. Davon liegen Teile der FGE Elbe und der FGE Oder auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg. Einen Überblick über die Flussgebiete in Deutschland bietet das Umweltbundesland auf seinen Internetseiten an. Zu jeder Flussgebietseinheit sind Steckbriefe abrufbar.

  • Was ist der Referenzzustand?

    Der Referenzzustand ist der Zustand, den die Gewässer ohne die Beeinflussung durch den Menschen hätten. Dieser ist abhängig vom jeweiligen Gewässertyp.

    Der Referenzzustand bildet den Bezugspunkt für die Gewässerbewertung.

    Der Referenzzustand ist der Zustand, den die Gewässer ohne die Beeinflussung durch den Menschen hätten. Dieser ist abhängig vom jeweiligen Gewässertyp.

    Der Referenzzustand bildet den Bezugspunkt für die Gewässerbewertung.

  • Was ist das Verschlechterungsverbot?

    Das Verschlechterungsverbot ist Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie. Es bedeutet, dass unabhängig von der Erreichung des Bewirtschaftungsziels, sich der Zustand des Wasserkörpers, welcher in der ersten Bestandsaufnahme 2008 ermittelt wurde, nicht verschlechtern darf.

    Die "Rechtliche Vollzugshilfe zur Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele in Zulassungsverfahren" vom 24. April 2023 des MLUK soll die Wasserbehörden im Umgang mit den rechtlichen Fragen zum Thema Verschlechterungsverbot unterstützen.

    Das Verschlechterungsverbot ist Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie. Es bedeutet, dass unabhängig von der Erreichung des Bewirtschaftungsziels, sich der Zustand des Wasserkörpers, welcher in der ersten Bestandsaufnahme 2008 ermittelt wurde, nicht verschlechtern darf.

    Die "Rechtliche Vollzugshilfe zur Prüfung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele in Zulassungsverfahren" vom 24. April 2023 des MLUK soll die Wasserbehörden im Umgang mit den rechtlichen Fragen zum Thema Verschlechterungsverbot unterstützen.

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