Hauptmenü

Siedlungswasserwirtschaft: Fragen und Antworten

„“
„“
  • Abwasser – was ist das? Welche Arten gibt es?

    Abwasser ist

    • das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie
    • das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

    Die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten werden ebenfalls dem Abwasser zugerechnet.

    Das gebrauchte Wasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe (Schmutzwasser) sowie Niederschlagswasser (Regenwasser und Schmelzwasser) bilden das kommunale Abwasser. Dieses wird über öffentliche Kanalsysteme abgeleitet und in kommunalen Klärwerken behandelt. Schmutz- und Niederschlagswasser werden entweder in einem Kanal vermischt (Mischsystem) oder in getrennten Kanälen (Trennsystem) gesammelt. Im Land Brandenburg, wie auch in Deutschland insgesamt, sind die Haushalte nahezu flächendeckend an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen.

    Abwasser ist

    • das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie
    • das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

    Die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten werden ebenfalls dem Abwasser zugerechnet.

    Das gebrauchte Wasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe (Schmutzwasser) sowie Niederschlagswasser (Regenwasser und Schmelzwasser) bilden das kommunale Abwasser. Dieses wird über öffentliche Kanalsysteme abgeleitet und in kommunalen Klärwerken behandelt. Schmutz- und Niederschlagswasser werden entweder in einem Kanal vermischt (Mischsystem) oder in getrennten Kanälen (Trennsystem) gesammelt. Im Land Brandenburg, wie auch in Deutschland insgesamt, sind die Haushalte nahezu flächendeckend an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen.

  • Warum muss Abwasser ordnungsgemäß beseitigt werden?

    Um die Gewässer und Böden vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen, muss das Abwasser ordnungsgemäß beseitigt werden. Neben einer Vielzahl an Nährstoffen enthält Abwasser auch Schadstoffe wie beispielsweise Schwermetalle, Haushalts- und Industriechemikalien, Arzneimittelwirkstoffe sowie zahlreiche verschiedene Krankheitserreger.

    Wird Abwasser nicht ordnungsgemäß beseitigt,

    • kann es in die Gewässer gelangen und damit verbunden zu einer Verschmutzung von Flüssen, Seen und Meeren kommen und somit die Ökosysteme schädigen;
    • können die im Abwasser enthaltenen Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Parasiten in die Umwelt gelangen und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden.

    Abwasser verursacht zudem unangenehme Gerüche, die zu einer Belästigung der Bevölkerung führen können, welche durch eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers vermindert beziehungsweise vermieden werden können.

    Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung wird durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften und technische Standards geregelt. Unternehmen und Haushalte sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

    Um die Gewässer und Böden vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen, muss das Abwasser ordnungsgemäß beseitigt werden. Neben einer Vielzahl an Nährstoffen enthält Abwasser auch Schadstoffe wie beispielsweise Schwermetalle, Haushalts- und Industriechemikalien, Arzneimittelwirkstoffe sowie zahlreiche verschiedene Krankheitserreger.

    Wird Abwasser nicht ordnungsgemäß beseitigt,

    • kann es in die Gewässer gelangen und damit verbunden zu einer Verschmutzung von Flüssen, Seen und Meeren kommen und somit die Ökosysteme schädigen;
    • können die im Abwasser enthaltenen Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Parasiten in die Umwelt gelangen und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden.

    Abwasser verursacht zudem unangenehme Gerüche, die zu einer Belästigung der Bevölkerung führen können, welche durch eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers vermindert beziehungsweise vermieden werden können.

    Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung wird durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften und technische Standards geregelt. Unternehmen und Haushalte sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

  • Wer ist zuständig für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung?

    Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe jeder Gemeinde. Diese Aufgabe kann von der Gemeinde auf einen Zweckverband oder ein Amt übertragen werden oder durch einen kommunalen Eigenbetrieb beziehungsweise ein Stadtwerk erbracht werden. Insgesamt sind im Land Brandenburg 114 kommunale Aufgabeträger der Abwasserbeseitigung tätig (Stand 2022).

    Eine flächendeckende Abwasserbeseitigung stellt für die moderne Gesellschaft eine wesentliche Voraussetzung dar und schützt Gewässer und Böden vor schädlichen Verunreinigungen. Zudem ist sie für den Erhalt der Volksgesundheit als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge unabdingbar.

    Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind auch eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung hat des Weiteren auch positive Effekte auf die Entwicklung von Flora und Fauna und damit verbunden auf die Lebensqualität der Bevölkerung und auf den Tourismus im Land Brandenburg.

    Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe jeder Gemeinde. Diese Aufgabe kann von der Gemeinde auf einen Zweckverband oder ein Amt übertragen werden oder durch einen kommunalen Eigenbetrieb beziehungsweise ein Stadtwerk erbracht werden. Insgesamt sind im Land Brandenburg 114 kommunale Aufgabeträger der Abwasserbeseitigung tätig (Stand 2022).

    Eine flächendeckende Abwasserbeseitigung stellt für die moderne Gesellschaft eine wesentliche Voraussetzung dar und schützt Gewässer und Böden vor schädlichen Verunreinigungen. Zudem ist sie für den Erhalt der Volksgesundheit als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge unabdingbar.

    Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind auch eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung hat des Weiteren auch positive Effekte auf die Entwicklung von Flora und Fauna und damit verbunden auf die Lebensqualität der Bevölkerung und auf den Tourismus im Land Brandenburg.

  • Was sind Abwasseranlagen? Wie wird Abwasser gesammelt, abgeleitet und geklärt – welche Reinigungsverfahren gibt es?

    Abwasseranlagen sind Einrichtungen, die dazu dienen, Abwasser ordnungsgemäß zu sammeln, zu transportieren, zu behandeln und zu entsorgen. Sie umfassen verschiedene Komponenten wie zum Beispiel Kanalisationssysteme, Sammelbehälter und Speicherbecken sowie Klärwerke.

    Die Kanalisationssysteme bestehen aus einer Vielzahl von Leitungen, Rohren, Kanälen und Schächten sowie Pumpwerken, die das Abwasser von Gebäuden und Straßen sammeln und zu den Klärwerken transportieren. Die Abwasseranlagen dienen dazu, das Abwasser vollständig, dauerhaft und sicher sowie seuchenhygienisch unbedenklich abzuleiten und so sowohl eine Verunreinigung der Gewässer und Böden als auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung zu vermeiden. Abwasserpumpwerke fördern das Abwasser über längere Strecken oder gegen Höhenunterschiede im Gelände. Das Abwasser wird entlang der Kanalisation entweder im Freigefälle oder mittels Abwasserpumpwerken gefördert und so auf die Klärwerke geleitet.

    Klärwerke sind Anlagen, in denen das Abwasser gereinigt wird, um schädliche Stoffe und Krankheitserreger zu entfernen, bevor es in die Gewässer eingeleitet wird. Die konventionelle Reinigung des Abwassers erfolgt in drei Stufen, wie zum Beispiel mit Hilfe der mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserbehandlung.

    Abwasseranlagen sind von großer Bedeutung für den Gewässer- und Bodenschutz sowie für die Gesundheit der Bevölkerung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bau, Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

    Abwasseranlagen sind Einrichtungen, die dazu dienen, Abwasser ordnungsgemäß zu sammeln, zu transportieren, zu behandeln und zu entsorgen. Sie umfassen verschiedene Komponenten wie zum Beispiel Kanalisationssysteme, Sammelbehälter und Speicherbecken sowie Klärwerke.

    Die Kanalisationssysteme bestehen aus einer Vielzahl von Leitungen, Rohren, Kanälen und Schächten sowie Pumpwerken, die das Abwasser von Gebäuden und Straßen sammeln und zu den Klärwerken transportieren. Die Abwasseranlagen dienen dazu, das Abwasser vollständig, dauerhaft und sicher sowie seuchenhygienisch unbedenklich abzuleiten und so sowohl eine Verunreinigung der Gewässer und Böden als auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung zu vermeiden. Abwasserpumpwerke fördern das Abwasser über längere Strecken oder gegen Höhenunterschiede im Gelände. Das Abwasser wird entlang der Kanalisation entweder im Freigefälle oder mittels Abwasserpumpwerken gefördert und so auf die Klärwerke geleitet.

    Klärwerke sind Anlagen, in denen das Abwasser gereinigt wird, um schädliche Stoffe und Krankheitserreger zu entfernen, bevor es in die Gewässer eingeleitet wird. Die konventionelle Reinigung des Abwassers erfolgt in drei Stufen, wie zum Beispiel mit Hilfe der mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserbehandlung.

    Abwasseranlagen sind von großer Bedeutung für den Gewässer- und Bodenschutz sowie für die Gesundheit der Bevölkerung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bau, Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

  • Welche Anforderungen an die Reinigungsleistung werden von wem gestellt?

    Die Anforderungen an die Reinigungsleistung von Klärwerken sind in der bundesdeutschen Abwasserverordnung festgelegt und werden von den zuständigen Wasserbehörden in der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung des behandelten Abwassers in Gewässer festgelegt.

    Diese Mindestanforderungen können unter Berücksichtigung der jeweiligen Vor-Ort-Situation im Ermessen der zuständigen Wasserbehörde zum Erreichen der Gewässerschutzziele verschärft und somit auch strenger gefasst werden.

    Die Anforderungen an die Reinigungsleistung von Klärwerken sind in der bundesdeutschen Abwasserverordnung festgelegt und werden von den zuständigen Wasserbehörden in der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung des behandelten Abwassers in Gewässer festgelegt.

    Diese Mindestanforderungen können unter Berücksichtigung der jeweiligen Vor-Ort-Situation im Ermessen der zuständigen Wasserbehörde zum Erreichen der Gewässerschutzziele verschärft und somit auch strenger gefasst werden.

  • Wie viele Klärwerke gibt es in Brandenburg?

    Rückblickend wurden im Land Brandenburg seit 1990 große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen waren Ende 2021 rund 89 Prozent der Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner Kläranlagen angeschlossen; rund 8 Prozent der Bevölkerung sind an abflusslosen Sammelgruben angeschlossen und werden mit Hilfe des sogenannten „rollenden Kanals“ wiederkehrend per Achse entsorgt. Somit wurde Ende 2021 das Abwasser von circa 97 Prozent der Bevölkerung in 231 kommunalen Klärwerken mit einer Kapazität ab 100 Einwohnerwerte gereinigt.

    Daneben werden diese Abwasserbehandlungsanlagen auch für die Reinigung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie vorgehalten. Insbesondere im ländlichen Raum können neben kleinen kommunalen Klärwerken auch abflusslose Sammelgruben sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch vollbiologische Kleinkläranlagen dauerhaft eingesetzt werden. Aktuelle Informationen über den Stand und die Entwicklung der kommunalen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg enthält der Lagebericht 2023.

    Rückblickend wurden im Land Brandenburg seit 1990 große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen waren Ende 2021 rund 89 Prozent der Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner Kläranlagen angeschlossen; rund 8 Prozent der Bevölkerung sind an abflusslosen Sammelgruben angeschlossen und werden mit Hilfe des sogenannten „rollenden Kanals“ wiederkehrend per Achse entsorgt. Somit wurde Ende 2021 das Abwasser von circa 97 Prozent der Bevölkerung in 231 kommunalen Klärwerken mit einer Kapazität ab 100 Einwohnerwerte gereinigt.

    Daneben werden diese Abwasserbehandlungsanlagen auch für die Reinigung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie vorgehalten. Insbesondere im ländlichen Raum können neben kleinen kommunalen Klärwerken auch abflusslose Sammelgruben sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch vollbiologische Kleinkläranlagen dauerhaft eingesetzt werden. Aktuelle Informationen über den Stand und die Entwicklung der kommunalen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg enthält der Lagebericht 2023.

  • Was ist ein Direkteinleiter? Was ist ein Indirekteinleiter?

    Im Gegensatz zum Direkteinleiter leitet der Indirekteinleiter sein Abwasser nicht direkt in ein Gewässer ein, sondern indirekt. Dies geschieht in der Regel in einen vor Ort gelegenen Abwasserkanal - öffentlich oder privat - über eine Vorbehandlungsanlage oder betriebseigene Kläranlage. Von dort erst gelangt das Abwasser über das öffentliche Kanalnetz auf die öffentliche Kläranlage und von dort in die Vorflut.

    Typische Beispiele für Indirekteinleiter sind Industrie- und Gewerbebetriebe sowie auch Krankenhäuser.

    Indirekteinleiter unterliegen in der Regel besonderen Anforderungen und Auflagen, da ihr Abwasser aufgrund der spezifischen Inhaltsstoffe eine große Belastung für die öffentlichen Kläranlagen darstellen kann. Daher müssen insbesondere auch die Indirekteinleiter über eine wasserrechtliche Zulassung verfügen und die darin enthaltenen Vorgaben zur Vorbehandlung oder Reinigung des Abwassers einhalten, um eine Belastung der öffentlichen Kläranlage und der Vorflut auszuschließen.

    Die Indirekteinleiterverordnung des Landes definiert eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung dieser Anforderungen obliegt den zuständigen Wasserbehörden, den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden sowie den indirekteinleitenden Unternehmen.

    Im Gegensatz zum Direkteinleiter leitet der Indirekteinleiter sein Abwasser nicht direkt in ein Gewässer ein, sondern indirekt. Dies geschieht in der Regel in einen vor Ort gelegenen Abwasserkanal - öffentlich oder privat - über eine Vorbehandlungsanlage oder betriebseigene Kläranlage. Von dort erst gelangt das Abwasser über das öffentliche Kanalnetz auf die öffentliche Kläranlage und von dort in die Vorflut.

    Typische Beispiele für Indirekteinleiter sind Industrie- und Gewerbebetriebe sowie auch Krankenhäuser.

    Indirekteinleiter unterliegen in der Regel besonderen Anforderungen und Auflagen, da ihr Abwasser aufgrund der spezifischen Inhaltsstoffe eine große Belastung für die öffentlichen Kläranlagen darstellen kann. Daher müssen insbesondere auch die Indirekteinleiter über eine wasserrechtliche Zulassung verfügen und die darin enthaltenen Vorgaben zur Vorbehandlung oder Reinigung des Abwassers einhalten, um eine Belastung der öffentlichen Kläranlage und der Vorflut auszuschließen.

    Die Indirekteinleiterverordnung des Landes definiert eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung dieser Anforderungen obliegt den zuständigen Wasserbehörden, den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden sowie den indirekteinleitenden Unternehmen.

  • Wer überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen?

    Die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs von Abwasseranlagen obliegt den zuständigen Wasserbehörden und den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden.

    Sie überprüfen regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und wasserbehördlich festgelegten Auflagen, führen Kontrollen durch und können bei Verstößen entsprechende Maßnahmen und Sanktionen ergreifen.

    Darüber hinaus können auch private Unternehmen beauftragt werden, den Betrieb der Abwasseranlagen zu überwachen und zu kontrollieren.

    Die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs von Abwasseranlagen obliegt den zuständigen Wasserbehörden und den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden.

    Sie überprüfen regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und wasserbehördlich festgelegten Auflagen, führen Kontrollen durch und können bei Verstößen entsprechende Maßnahmen und Sanktionen ergreifen.

    Darüber hinaus können auch private Unternehmen beauftragt werden, den Betrieb der Abwasseranlagen zu überwachen und zu kontrollieren.

  • Warum müssen Abwasseranlagen wiederkehrend gewartet werden?

    Abwasseranlagen müssen regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass

    • dass sie ordnungsgemäß betrieben werden und funktionieren sowie
    • um mögliche Betriebsprobleme frühzeitig zu erkennen und möglichst rasch zu beheben.

    Durch wiederkehrende Inspektionen können Mängel und Schäden an den Abwasseranlagen schneller erkannt und notwendige Reparaturen zeitnah und oftmals auch kostengünstiger durchgeführt werden. Die Wartung von Abwasseranlagen sollte durch fachkundiges und möglichst betreiberunabhängiges Personal erfolgen.

    Abwasseranlagen müssen regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass

    • dass sie ordnungsgemäß betrieben werden und funktionieren sowie
    • um mögliche Betriebsprobleme frühzeitig zu erkennen und möglichst rasch zu beheben.

    Durch wiederkehrende Inspektionen können Mängel und Schäden an den Abwasseranlagen schneller erkannt und notwendige Reparaturen zeitnah und oftmals auch kostengünstiger durchgeführt werden. Die Wartung von Abwasseranlagen sollte durch fachkundiges und möglichst betreiberunabhängiges Personal erfolgen.

  • Wohin gelangt das geklärte Abwasser?

    Im Land Brandenburg wird das in den Klärwerken behandelte Abwasser der Haushalte, Gewerbe und Industrie wegen des flächendeckenden Schutzes des Grundwassers grundsätzlich in Oberflächengewässer und nicht in das Grundwasser abgeleitet.

    Ein Auffüllen des Grundwassers mit behandeltem Abwasser stellt unter qualitativen Aspekten keine zu unterstützende Option dar. Das Grundwasser genießt einen besonders hohen Schutz, auch um die Trink- und Brauchwasserversorgung zu sichern.

    Stoffliche Einträge in das Grundwasser können dazu führen, dass das Grundwasser nicht mehr für die Wasserversorgung verwendet werden kann. Anders als bei Oberflächenwasser findet eine Selbstreinigung im Grundwasser so gut wie nicht statt.

    Im Land Brandenburg wird das in den Klärwerken behandelte Abwasser der Haushalte, Gewerbe und Industrie wegen des flächendeckenden Schutzes des Grundwassers grundsätzlich in Oberflächengewässer und nicht in das Grundwasser abgeleitet.

    Ein Auffüllen des Grundwassers mit behandeltem Abwasser stellt unter qualitativen Aspekten keine zu unterstützende Option dar. Das Grundwasser genießt einen besonders hohen Schutz, auch um die Trink- und Brauchwasserversorgung zu sichern.

    Stoffliche Einträge in das Grundwasser können dazu führen, dass das Grundwasser nicht mehr für die Wasserversorgung verwendet werden kann. Anders als bei Oberflächenwasser findet eine Selbstreinigung im Grundwasser so gut wie nicht statt.

  • Was ist unter Wasserwiederverwendung zu verstehen?

    Unter Wasserwiederverwendung wird im Allgemeinen die Nutzung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungszwecke verstanden. Üblicherweise wird das gereinigte Abwasser in geeignete Vorfluter (Gewässer) eingeleitet. Besonders in den trockenen Witterungsperioden leistet es einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Abflüsse von Gewässern.

    Einer unbegrenzten Wasserwiederverwendung steht entgegen, dass auch ordnungsgemäß gereinigtes Abwasser noch unerwünschte Restverunreinigungen enthält. Deshalb darf es zum Beispiel nicht direkt in das Grundwasser eingeleitet werden.

    Für die Nutzung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungszwecke stellt die seit dem 26. Juni 2023 geltende EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung qualitative Mindestanforderungen, die von der Verwendung der zu bewässernden Pflanzen sowie der angewendeten Bewässerungsmethoden abhängen. Bei der strengsten Kategorie (Bewässerungswasser für roh verzehrte Nahrungsmittelpflanzen, deren essbarer Teil unmittelbar mit dem aufbereiteten Wasser in Kontakt kommt sowie roh verzehrte Hackfrüchte) sind neben den chemischen Anforderungen auch hygienische Vorgaben einzuhalten.

    Unter Wasserwiederverwendung wird im Allgemeinen die Nutzung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungszwecke verstanden. Üblicherweise wird das gereinigte Abwasser in geeignete Vorfluter (Gewässer) eingeleitet. Besonders in den trockenen Witterungsperioden leistet es einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Abflüsse von Gewässern.

    Einer unbegrenzten Wasserwiederverwendung steht entgegen, dass auch ordnungsgemäß gereinigtes Abwasser noch unerwünschte Restverunreinigungen enthält. Deshalb darf es zum Beispiel nicht direkt in das Grundwasser eingeleitet werden.

    Für die Nutzung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungszwecke stellt die seit dem 26. Juni 2023 geltende EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung qualitative Mindestanforderungen, die von der Verwendung der zu bewässernden Pflanzen sowie der angewendeten Bewässerungsmethoden abhängen. Bei der strengsten Kategorie (Bewässerungswasser für roh verzehrte Nahrungsmittelpflanzen, deren essbarer Teil unmittelbar mit dem aufbereiteten Wasser in Kontakt kommt sowie roh verzehrte Hackfrüchte) sind neben den chemischen Anforderungen auch hygienische Vorgaben einzuhalten.

  • Warum werden ehemalige Rieselfelder nicht mehr mit behandeltem Abwasser beaufschlagt?

    Bis 1990 erfolgte in größerem Maßstab eine Abwasserverbringung auf Rieselfelder. Mit der Verrieselung wurden jedoch gleichzeitig die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe, vor allem Schwermetalle, in großen Mengen in die Rieselfeldböden eingetragen.

    Die Rieselfeldwirtschaft zum Zweck der Abwasserreinigung kommt nach heutigen Maßstäben nicht mehr in Betracht, weil hiermit erhebliche Verunreinigungen der Böden und des Grundwassers verbunden sind. Abgesehen davon sind auf Grund der in den Böden verbliebenen Schadstoffe die ehemaligen Rieselfelder als belastete Flächen anzusehen. Eine Wiedervernässung dieser Flächen würde diese Schadstoffe mobilisieren und in das Grundwasser eintragen. 

    Bis 1990 erfolgte in größerem Maßstab eine Abwasserverbringung auf Rieselfelder. Mit der Verrieselung wurden jedoch gleichzeitig die im Abwasser enthaltenen Schadstoffe, vor allem Schwermetalle, in großen Mengen in die Rieselfeldböden eingetragen.

    Die Rieselfeldwirtschaft zum Zweck der Abwasserreinigung kommt nach heutigen Maßstäben nicht mehr in Betracht, weil hiermit erhebliche Verunreinigungen der Böden und des Grundwassers verbunden sind. Abgesehen davon sind auf Grund der in den Böden verbliebenen Schadstoffe die ehemaligen Rieselfelder als belastete Flächen anzusehen. Eine Wiedervernässung dieser Flächen würde diese Schadstoffe mobilisieren und in das Grundwasser eintragen. 

  • Wer bezahlt die Abwasserbeseitigung?

    Die Abwasserbeseitigung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und zählt zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Sie wird durch die sogenannten kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung wahrgenommen; in der Regel durch Stadtwerke oder Zweckverbände.

    Die Finanzierung erfolgt nach dem Solidarprinzip aus dem Beitrags- und Gebührenaufkommen aller Abwassereinleiter (Einwohner sowie Industrie und Gewerbe). Hierbei gilt der Kostendeckungsgrundsatz; Gewinne dürfen hingegen nicht erzielt werden. Die Gemeinden oder Zweckverbände haben deshalb regelmäßig die Kalkulation der Gebühren zu überprüfen und erforderlichenfalls anzugleichen. Die Höhe der zu leistenden Entgelte wird in den hierfür vorgesehenen kommunalen Satzungen durch die Gemeinden beziehungsweise Zweckverbände selbst festgelegt.

    Die Abwasserbeseitigung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und zählt zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Sie wird durch die sogenannten kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung wahrgenommen; in der Regel durch Stadtwerke oder Zweckverbände.

    Die Finanzierung erfolgt nach dem Solidarprinzip aus dem Beitrags- und Gebührenaufkommen aller Abwassereinleiter (Einwohner sowie Industrie und Gewerbe). Hierbei gilt der Kostendeckungsgrundsatz; Gewinne dürfen hingegen nicht erzielt werden. Die Gemeinden oder Zweckverbände haben deshalb regelmäßig die Kalkulation der Gebühren zu überprüfen und erforderlichenfalls anzugleichen. Die Höhe der zu leistenden Entgelte wird in den hierfür vorgesehenen kommunalen Satzungen durch die Gemeinden beziehungsweise Zweckverbände selbst festgelegt.

  • Wer ist zuständig für die öffentliche Wasserversorgung?

    Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und zählt zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Sie kann, abweichend von den Regelungen zur Abwasserbeseitigung, auch durch privatwirtschaftlich organisierte Dienstleister erbracht werden; überwiegend wird sie jedoch durch die Zweckverbände erbracht.

    Im Land Brandenburg sind insgesamt 88 Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung tätig.

    Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und zählt zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Sie kann, abweichend von den Regelungen zur Abwasserbeseitigung, auch durch privatwirtschaftlich organisierte Dienstleister erbracht werden; überwiegend wird sie jedoch durch die Zweckverbände erbracht.

    Im Land Brandenburg sind insgesamt 88 Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung tätig.

  • Was ist der Unterschied zwischen Rohwasser, Trinkwasser und Brauchwasser?

    Als „Rohwasser“ bezeichnet man das Wasser, das mit einer Wassergewinnungsanlage dem Wasservorkommen, zum Beispiel dem Grundwasser, entnommen wird und entweder unmittelbar zu Trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als Trinkwasser verteilt werden soll.

    „Trinkwasser“ ist das Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, ungeachtet seines Aggregatzustands und ungeachtet dessen, ob es auf Leitungswegen, durch Wassertransport-Fahrzeuge, aus Trinkwasserspeichern, auf Meeresbauwerken oder an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder in verschlossenen Behältnissen bereitgestellt wird und

    1. für folgende Zwecke bestimmt ist:
      • zum Trinken,
      • zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
      • zur Körperpflege und -reinigung,
      • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
      • zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder
    2. in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Die Begriffe Brauchwasser oder Nutzwasser sind veraltet und technisch ungenau. Anstelle dessen spricht man von Betriebswasser, wenn das Wasser einer spezifischen technischen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anwendung dient. Betriebswasser ist, anders als Trinkwasser, nicht für den menschlichen Genuss vorgesehen, weswegen die Anlagen und Leitungssysteme streng von der Trinkwasserinstallation getrennt sein müssen.

    Seine Qualität richtet sich nach den technologischen Anforderungen des jeweiligen Prozesses. Zum Betriebswasser zählt auch die in privaten Haushalten grundsätzlich zulässige Nutzung von Grauwasser oder Regenwasser zum Beispiel zur Toilettenspülung. Neben den technisch vorgeschriebenen Vorkehrungen zur Netztrennung sind auch die Regelungen der örtlichen Wasserversorgungssatzungen zu beachten.

    Als „Rohwasser“ bezeichnet man das Wasser, das mit einer Wassergewinnungsanlage dem Wasservorkommen, zum Beispiel dem Grundwasser, entnommen wird und entweder unmittelbar zu Trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als Trinkwasser verteilt werden soll.

    „Trinkwasser“ ist das Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, ungeachtet seines Aggregatzustands und ungeachtet dessen, ob es auf Leitungswegen, durch Wassertransport-Fahrzeuge, aus Trinkwasserspeichern, auf Meeresbauwerken oder an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder in verschlossenen Behältnissen bereitgestellt wird und

    1. für folgende Zwecke bestimmt ist:
      • zum Trinken,
      • zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
      • zur Körperpflege und -reinigung,
      • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
      • zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder
    2. in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Die Begriffe Brauchwasser oder Nutzwasser sind veraltet und technisch ungenau. Anstelle dessen spricht man von Betriebswasser, wenn das Wasser einer spezifischen technischen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anwendung dient. Betriebswasser ist, anders als Trinkwasser, nicht für den menschlichen Genuss vorgesehen, weswegen die Anlagen und Leitungssysteme streng von der Trinkwasserinstallation getrennt sein müssen.

    Seine Qualität richtet sich nach den technologischen Anforderungen des jeweiligen Prozesses. Zum Betriebswasser zählt auch die in privaten Haushalten grundsätzlich zulässige Nutzung von Grauwasser oder Regenwasser zum Beispiel zur Toilettenspülung. Neben den technisch vorgeschriebenen Vorkehrungen zur Netztrennung sind auch die Regelungen der örtlichen Wasserversorgungssatzungen zu beachten.

  • Wo kommt in Brandenburg das Wasser zur Wasserversorgung her?

    Das für die Trinkwasserversorgung genutzte Wasser wird überwiegend aus dem Grundwasser entnommen. Zum Teil wird auch Uferfiltrat für die Wasserversorgung genutzt. 

    Als Uferfiltrat wird das Wasser bezeichnet, das aus oberirdischen Gewässern in das Grundwasser eindringt und nach einer Untergrundpassage mit einer Wassergewinnungsanlage, zum Beispiel einem Brunnen, entnommen wird.

    Das für die Trinkwasserversorgung genutzte Wasser wird überwiegend aus dem Grundwasser entnommen. Zum Teil wird auch Uferfiltrat für die Wasserversorgung genutzt. 

    Als Uferfiltrat wird das Wasser bezeichnet, das aus oberirdischen Gewässern in das Grundwasser eindringt und nach einer Untergrundpassage mit einer Wassergewinnungsanlage, zum Beispiel einem Brunnen, entnommen wird.

  • Wie wird die Wasserversorgung bezahlt und gibt es finanzielle Förderungen?

    Die Trinkwasserversorgung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und zählt zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. In den meisten Fällen wird sie vom selben kommunalen Aufgabenträger (Stadtwerk oder Zweckverband) wahrgenommen, der auch für die Abwasserbeseitigung zuständig ist.

    Die Finanzierung erfolgt auch hier nach dem Solidarprinzip aus dem Beitrags- und Gebührenaufkommen aller Nutzer (Einwohner sowie Industrie und Gewerbe, soweit diese die öffentliche Trinkwasserversorgung nutzen) nach dem Kostendeckungsgrundsatz. Für die Leistungen der Trinkwasserversorgung ist alternativ auch die Erhebung privatwirtschaftlicher Entgelte zulässig.

    Mit der Herstellung der deutschen Einheit war es notwendig, den vorhandenen Anlagenbestand zur Trinkwasserversorgung auszubauen und zu sanieren. Im Zeitraum von 1991 bis 2022 wurden hierfür durch das Land Brandenburg Fördermittel in Höhe von 255 Millionen Euro ausgereicht. Das Förderprogramm ist inzwischen zum Abschluss gelangt

    Die Trinkwasserversorgung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und zählt zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. In den meisten Fällen wird sie vom selben kommunalen Aufgabenträger (Stadtwerk oder Zweckverband) wahrgenommen, der auch für die Abwasserbeseitigung zuständig ist.

    Die Finanzierung erfolgt auch hier nach dem Solidarprinzip aus dem Beitrags- und Gebührenaufkommen aller Nutzer (Einwohner sowie Industrie und Gewerbe, soweit diese die öffentliche Trinkwasserversorgung nutzen) nach dem Kostendeckungsgrundsatz. Für die Leistungen der Trinkwasserversorgung ist alternativ auch die Erhebung privatwirtschaftlicher Entgelte zulässig.

    Mit der Herstellung der deutschen Einheit war es notwendig, den vorhandenen Anlagenbestand zur Trinkwasserversorgung auszubauen und zu sanieren. Im Zeitraum von 1991 bis 2022 wurden hierfür durch das Land Brandenburg Fördermittel in Höhe von 255 Millionen Euro ausgereicht. Das Förderprogramm ist inzwischen zum Abschluss gelangt

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen