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Land erhöht Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere

- Erschienen am 01.04.2022

Potsdam – Das Brandenburger Agrarministerium hat sich erfolgreich in der Agrarministerkonferenz und auf Bundesebene dafür eingesetzt, die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere besser zu fördern. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden nun bis zu 70 Prozent der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von dafür relevanten Merkmalen gefördert.

In der Tierzucht werden für die verschiedenen Tierarten und Rassen Zuchtprogramme mit den zu erreichenden Zielen aufgestellt. Für das Einzeltier wird eine Zuchtwertschätzung durchgeführt. Die erhobenen Daten zu den verschiedenen Merkmalen aus der Richtlinie zur Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere fließen in diese Zuchtwertschätzung ein, um die Gesundheit und Robustheit von landwirtschaftlichen Nutztieren mittel- bis langfristig züchterisch zu stärken.

Ziel ist es, eine möglichst hohe Teilnahme von Tierhaltern bei der Datenerhebung zu erreichen. Die freiwillige Teilnahme von Betrieben an der Prüfung in einer ausreichend großen Stichprobe ist entscheidend, um auch züchterisch den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft hin zu einer schnellen und nachhaltigen Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls anzugehen. Zentral dabei ist auch die Entwicklung klimaangepasster Tierbestände.

Die Fördergrundsätze der Richtlinie setzen stärker auf diese Merkmale der Tiergesundheit und Robustheit als auf funktionale. Zugleich soll auch die Produktqualität gewährleistet sein. Im Zuchtprogramm des Brandenburger Rinderzuchtverbandes wurde die Milchmenge beispielsweise zugunsten von Fitness- und Gesundheitsmerkmalen reduziert. Allerdings zeigen sich züchterische Fortschritte frühestens zwei bis drei Generationen nach der Aufnahme eines Merkmals in das Zuchtziel, danach bleibt der erzielte genetische Status aber für die Folgegenerationen erhalten.

Die Förderung wird in Brandenburg direkt an die Zuchtverbände oder Kontrollvereinigungen ausgezahlt. Davon profitieren die Betriebe, die dadurch eine vergünstigte Dienstleistung für die Kontrolle erhalten. Damit reagieren Land und Bund auch auf die in weiten Teilen schwierige wirtschaftliche Situation der tierhaltenden Betriebe.

Das Fördervolumen für die Richtlinie beträgt 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Anträge können bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden.

Seit 2014 gewährt das Land Brandenburg unter finanzieller Beteiligung des Bundes diese Zuwendungen. Die Landesrichtlinie wurde nun bis zum 30. Juni 2023 verlängert und der Förderanteil von 60 auf 70 Prozent der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von relevanten Merkmalen erhöht. Im vergangenen Jahr wurde dieser Fördergrundsatz aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" evaluiert und inhaltlich weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Erhöhung der im Fördergrundsatz festgelegten Fördersätze durch Beschluss der Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder ermöglicht.

Die Brandenburger Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einer flächengebundenen, regional-verträglichen und tiergerechten Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion bekannt. Förderprogramme sollen an diesen Zielen ausgerichtet werden. Seit 2020 fördert das Landwirtschaftsministerium deshalb die artgemäßere Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh. Für einen verbesserten Wissenstransfer in der Tierhaltung hat Brandenburg zudem im Rahmen des bundesweiten „Netzwerk Fokus Tierwohl“ eigens die Stelle der Tierwohlmultiplikatorin geschaffen, die im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung angesiedelt ist.

Die Transformation in der Tierhaltung steht weiterhin erst am Anfang. Deshalb soll der Tierschutzplan gemeinsam mit den Akteuren weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Maßnahmen zur Verbesserung in der Tierhaltung, auch im Hinblick auf die Strategien der Europäischen Union und die veränderten gesellschaftlichen Ansprüche an die Tierhaltung, zu definieren und umzusetzen. Außerdem wird das Agrarministerium regionale Ziele für die Tierhaltung in einer Nutztierstrategie entwickeln.

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