Solidarische Finanzierung von ASP-Bekämpfungsmaßnahmen – MSGIV und MLUK begrüßen Vereinbarung der Agrarministerkonferenz
- Erschienen amGemeinsame Pressemitteilung von MSGIV und MLUK
Die Agrarministerkonferenz hat heute eine Vereinbarung getroffen, wonach sich die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bislang nicht betroffenen Bundesländer an den Bekämpfungskosten der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beteiligen sollen. Die anteilige Kostenübernahme soll die Kosten für den Schwarzwildzaun zur Republik Polen aus dem Jahr 2020 betreffen. Verbraucherschutzministerium (MSGIV) und Umweltministerium (MLUK) begrüßen die Vereinbarung, halten allerdings eine Erweiterung auf die Folgejahre für notwendig.
Im Jahr 2020 entstanden Brandenburg Kosten in Höhe von 5,6 Millionen Euro für ASP-Bekämpfungsmaßnahmen. Davon entfielen rund 3,1 Millionen Euro auf die Schwarzwildbarriere zu Polen, um den Seuchendruck aus Westpolen abzuhalten. Von diesen Kosten hat Brandenburg rund 1,3 Millionen Euro von der EU kofinanziert bekommen.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher:
„Seit gut eineinhalb Jahren bilden drei Bundesländer das Bollwerk gegen die Afrikanische Schweinepest. Es ist uns gelungen, die hoch gefährliche Seuche aufzuhalten durch Fallwildsuche, Zäune und Schwarzwild-Entnahme. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen schützen damit nicht nur alle anderen Bundesländer sondern ganz Westeuropa gegen die ASP. Es ist deshalb eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich alle Länder an den Kosten der Bekämpfungsmaßnahme beteiligen. Ich freue mich, dass die AMK das genauso sieht.“
Agrarstaatssekretärin Anja Boudon:
„Brandenburg ist – wie die ebenfalls an Polen angrenzenden Bundesländer Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern – in mehrerer Hinsicht besonders von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Schweinehalter, insbesondere in den Restriktionszonen, haben Mehraufwand bei der Vermarktung und erleiden erhebliche Ertragseinbußen. Auch andere Landwirtschaftsbetriebe sind durch Einschränkungen in der Flächenbewirtschaftung betroffen. Unser Anliegen ist es jedoch, dass die ASP und die damit verbundenen Belastungen sich nicht noch weiter Richtung Westen ausbreiten Deshalb ist es gut und richtig, dass sich alle Bundesländer an der Finanzierung der einen, vom Umfang bedeutendsten und prioritären Schutzmaßnahme, der ASP-Zäune, beteiligen. Um ein Ausbreiten der ASP auch weiterhin zu verhindern, ist diese solidarische Finanzierung auch für die auf 2020 folgenden Jahren notwendig.“
Ab September 2020, kurz nach Ausbruch der ASP in unserem Bundesland, errichtete Brandenburg in großem Umfang ASP-Schutzzäune zur Republik Polen. Auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern begannen 2020 mit der Errichtung eines solchen Zauns. Im gleichen Jahr begannen die drei Länder mit der Werbung um finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Europäische Union.
Kabinettbeschluss zu weiterer solidarischer Finanzierung
Im Jahr 2021 stiegen die Kosten für die ASP-Bekämpfung im Land Brandenburg auf gut 44 Millionen Euro, für 2022 wurden bereits rund 59 Millionen Euro für Bekämpfungsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium und das Umweltministerium wollen deshalb gemeinsam gegenüber den nicht von der ASP-betroffenen Ländern und unter Beteiligung des Bundes dafür werben, eine solidarische Kostenerstattung für Teile der Schutzmaßnahmen über das Jahr 2020 hinaus auszudehnen. Das Brandenburger Kabinett hat dieses Vorgehen in einem Kabinettbeschluss in dieser Woche gebilligt.