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Tesla erhält Zulassung vorzeitigen Beginns für Funktionsprüfungen

- Erschienen am 01.06.2021

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Durchführung von Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus sowie die Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage vorzeitig zugelassen.

Zu den zugelassenen Funktionsprüfungen an verschiedenen Anlagenteilen gehören unter anderem die Reinigung und Druckprüfungen an der Anlagentechnik, Signalprüfungen, das Befüllen von Anlagen zu Testzwecken, Funktionstests von Maschinen, Apparaten, Behältern und Brennern. Dabei sind die Dauer der jeweiligen Tests beschränkt und der Einsatz von Material auf geringe Mengen festgelegt. Es handelt sich dabei nicht um einen Probetrieb, da keine später verwendungsfähigen Werkstücke produziert werden. Außerdem wird die Installation von Tanks zur Abwasserbehandlung und von Tanks für das zentrale Tanklager vorzeitig zugelassen.

Eine solche Zulassung für die Erprobung der Betriebstüchtigkeit von Anlagen ist von Paragraf 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz ausdrücklich gedeckt. Es werden nur geringe Mengen wassergefährdender und störfallrelevanter Stoffe bei den Funktionstests eingesetzt, so dass die aus dem kürzlich vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegenstanden. Die Zulassung ist mit Auflagen zum Schutz des Grundwassers verbunden. Insbesondere müssen die Tests durch eine Sachverständigenprüfung begleitet werden. Die Auflagen zum Immissionsschutz beinhalten die Anforderung, im Rahmen der Test die Wirkung der Abluftreinigungssysteme zu optimieren. Die bei den Tests entstehenden Emissionen sind zu überwachen, dazu ist dem LfU vor Beginn der Tests ein Messplan vorzulegen.

Alle Auflagen der bisher schon erteilten Zulassungen des vorzeitigen Beginns bleiben weiter in Kraft.