Fahrplan für den Gewässer- und den Hochwasserschutz bis 2027: Elbe-Ministerkonferenz beschließt aktualisierte Pläne
- Erschienen amPotsdam – Für zwei europäische Richtlinien, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL), beginnt am 22. Dezember eine neue Umsetzungsetappe. Dann treten für den Zeitraum bis 2027 aktualisierte Bewirtschaftungspläne und für die HWRM-RL aktualisierte Risikomanagementpläne in Kraft. Auf der heutigen 8. Elbe-Ministerkonferenz stellte Umweltminister Axel Vogel mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus den Elbländern die Weichen für den Gewässer- und Hochwasserschutz in den nächsten sechs Jahren. In einer gemeinsamen Elbe-Erklärung bekräftigten die Länder außerdem die weiteren gemeinsamen Anstrengungen für den Gewässer- und den Hochwasserschutz am zweitlängsten deutschen Fluss.
Umweltminister Axel Vogel: „Mit den heute beschlossenen Plandokumenten geben wir den Fahrplan für den Schutz unsere Flüsse, Seen und des Grundwassers sowie für das Management von Hochwasser im Einzugsgebiet der Elbe der nächsten sechs Jahre vor. Es ist gut und wichtig, dass hierbei alle Elbländer gemeinsam an einem Strang ziehen, um das wichtige Ökosystem der Elbe zu schützen und zugleich den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen.“
Wasserrahmenrichtlinie
Für die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie beginnt Ende dieses Jahres der dritte sechsjährige Bewirtschaftungszeitraum. Im deutschen Elbegebiet, das das Land Brandenburg zu gut 80 Prozent abdeckt, sind in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung von Flüssen und Seen sowie des Grundwassers umgesetzt worden. Trotz gemeinsamer Anstrengungen der zehn Elbeanrainerländer und des Bundes haben die meisten Gewässer und auch Teile des Grundwassers im Elbegebiet noch nicht den von der WRRL geforderten "guten Zustand" erreicht. Deshalb sind weitere Maßnahmen erforderlich, die es im kommenden Bewirtschaftungszeitraum und auch darüber hinaus konsequent umzusetzen gilt. Der heute auf der Elbe-Ministerkonferenz beschlossene und auch im Ergebnis der vorausgegangenen Öffentlichkeitsbeteiligung aktualisierte Bewirtschaftungsplan mit dem dazugehörigen Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Elbe geben dafür die Aufgaben und den Takt vor.
Umweltminister Axel Vogel: „Auch in Brandenburg gibt es insbesondere im Hinblick auf die Gewässerstrukturen und die Nährstoff- und Schadstoffbelastung von Oberflächen- und Grundwasser noch viel zu tun. Hinzu kommt, dass unsere Gewässer und ihre Auen immer mehr die Klimaveränderungen zu spüren bekommen und zunehmend von Niedrigwasser sowie sommerlicher Trockenheit betroffen sind. Diese zusätzlichen Herausforderungen gilt es anzunehmen und ihnen mit klugen Strategien entgegenzutreten. Daher müssen jetzt weiterhin gewässerökologische Maßnahmen ergriffen, aber auch der Landschaftswasserhaushalt und der Moorschutz gestärkt werden. Das im Februar dieses Jahres veröffentlichte „Landesniedrigwasserkonzept Brandenburg“ sowie die Moorschutzstrategie, die derzeit erarbeitet wird, weisen hier in die richtige Richtung.“
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Mit der Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne für Elbe und Oder wird eine erste Bilanz bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Hochwasserrisikomanagements für die beiden Flussgebiete gezogen. Das Thema Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und beginnt bei der Vorsorge des Einzelnen. Da wo notwendig, muss technischer Hochwasserschutz, zum Beispiel durch Deichanlagen, vorgenommen werden. Es braucht außerdem dort, wo sinnvoll, Rückhaltemaßnahmen, zum Beispiel durch Rückhaltebecken oder Polder, um die Hochwassergefahr zu senken. Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben und das Wasser in der Fläche gehalten werden. Dabei spielt auch die Klimaanpassung eine immer größere Rolle. Die gute und intensive Zusammenarbeit der Länder in den Flussgebieten trägt zudem maßgeblich zu den Fortschritten beispielweise bei der Hochwasservorhersage bei.
Umweltminister Axel Vogel: „Wir haben in Brandenburg in der Vergangenheit stark auf die Deichverstärkungen an den großen Strömen Elbe und Oder geschaut und sind dort ein ordentliches Stück vorangekommen. Die großen Hochwasserereignisse sind uns allen noch gut im Gedächtnis und haben den notwendigen Handlungsbedarf für den Hochwasserschutz deutlich vor Augen geführt. Die aktuellen Entwicklungen insbesondere in diesem Jahr haben aber gezeigt, dass wir uns zukünftig noch stärker mit Starkregenereignissen und mit den kleineren Flüssen in unserem Land auseinandersetzen müssen. Brandenburg hat sich deshalb entschieden, den Kommunen bei der Erstellung von Starkregenrisikokonzepten und Gefahrenhinweiskarten für Starkregen sowie daraus folgenden Maßnahmen finanzielle Unterstützung zu bieten.“
Ab 22. Dezember sind die für den Zeitraum 2022 bis 2027 für das Elbe- und das Odergebiet geltenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach WRRL und die Hochwasserrisikomanagementpläne sowie weitere Informationen auf der Internetseite des Ministeriums verfügbar.
Axel Vogel: „Die Umsetzung der aktualisierten Pläne zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Hochwasserrisikomanagement ist als gesamtgesellschaftlicher Auftrag zu verstehen, bei dem es auf das aktive und konstruktive Mitwirken jeder Kommune, Behörde und Institution, jedes Unternehmens und jeder Bürgerin und jedes Bürgers ankommt, also aller, die an unseren Gewässern agieren und von ihnen profitieren.“