Hauptmenü

Tesla reicht geänderte Antragsunterlagen ein

- Erschienen am 03.06.2021

Potsdam – Die Firma Tesla hat ihren Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Elektrofahrzeugen in Grünheide (Mark) im noch laufenden Genehmigungsverfahren geändert und dafür heute neue Antragsunterlagen beim Landesamt für Umwelt eingereicht.

Die Herstellung von Batteriezellen soll nunmehr auch vor Ort erfolgen – hierfür wird eine entsprechende Nebeneinrichtung zur Fahrzeugherstellung beantragt. Außerdem enthält der Antrag eine Erweiterung des Presswerks durch zwei weitere Presslinien, was der Ausweitung der Fertigungstiefe in dem Werk dienen soll. Der Karosseriebau wird auf eine Fertigungslinie reduziert. Fertigungsschritte zur Herstellung und Lackierung von Kunststoffbauteilen wie Stoßstangen- und Rückspiegelabdeckungen kommen ebenfalls neu hinzu. Außerdem enthält der Antrag verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, so dass trotz der Erweiterung der Anlage der Wasserverbrauch weiterhin voraussichtlich bei rund 1,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr und die zu erwartende Abwassermenge bei rund 925.000 Kubikmeter pro Jahr liegen werden. Diese Mengen sind vom Vertrag mit dem öffentlichen Versorgungsunternehmen gedeckt.

Enthalten ist auch die Änderung der Niederschlagswasserversickerung. Für die Erweiterung des Presswerks werden weitere zirka 1.180 Gründungspfähle eingebracht werden müssen.

Bei einem Projekt der Größenordnung dieses Fahrzeugwerks sind Umplanungen während des Genehmigungsverfahren nicht ungewöhnlich. Der Vorhabenträger hat zu jeder Zeit das Recht, seinen Antrag zu ändern.

Bei dem erkennbaren Umfang der Änderungen muss die Genehmigungsbehörde jetzt zunächst über eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit entscheiden. Das wird in den nächsten Tagen erfolgen, wenn die kursorische Prüfung des Antragsinhalts und die Vollständigkeitsprüfung abgeschlossen sind. Eine erneute Auslegung gilt daher nach Paragraf 8 Absatz 2 der Genehmigungsverfahrensverordnung (9. BImSchV) als wahrscheinlich. Wann eine gegebenenfalls erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Entsprechende Informationen werden in den Tageszeitungen und der Internetseite der Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt (LfU) bekanntgemacht.