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Erörterung der Einwendungen im Genehmigungsverfahren zur geplanten Tesla-Fabrik in Grünheide nach 8 Tagen abgeschlossen

- Erschienen am 05.10.2020

Potsdam – Nach acht Verhandlungstagen ist am Freitagabend, 2. Oktober 2020, 20 Uhr, die Erörterung im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz für die geplante Fahrzeugfabrik von Tesla zu Ende gegangen.

Seit dem 23. September 2020 hat die Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt mit den Einwenderinnen und Einwendern, den beteiligten Behörden sowie Vertreterinnen und Vertretern des Vorhabenträgers Tesla die Einwendungen erörtert, die 414 Einzelpersonen, Verbände und Bürgerinitiativen rechtzeitig erhoben haben. Der Termin fand aufgrund der Corona-Pandemielage unter besonderen Umständen statt. Die coronabedingt nur begrenzte Anzahl von Plätzen in der Stadthalle Erkner war den Einwenderinnen und Einwendern vorbehalten. Die Teilnehmenden hatten in der Halle Mund- und Nasenschutzmasken zu tragen und einen Abstand von 1,5 Metern voneinander einzuhalten. Die Plätze in der Halle reichten für alle Einwendenden, die zur Stadthalle Erkner gekommen waren, aus. An den acht Tagen waren jeweils zwischen 30 und 120 Einwenderinnen und Einwender anwesend. Bis zu 45 Medienvertreterinnen und -vertreter berichteten von der Erörterung für die Öffentlichkeit.

Auf der Tagesordnung standen Verfahrensfragen, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz, Verkehr und Infrastruktur, Raumordnungsrecht, Baurecht, Arbeitsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Forstrecht, Klima und Umweltverträglichkeitsprüfung. Erwartungsgemäß wurden die Themen Wasserversorgung, die Lage eines Teils des geplanten Betriebsgeländes im Wasserschutzgebiet, Artenschutz, Waldumwandlung und Fragen der verkehrlichen Erschließung ausführlich und zum Teil emotional diskutiert.

Die Genehmigungsbehörde hat in der Erörterung wichtige Hinweise zu den erhobenen Einwendungen gewonnen. Jetzt ist es die Aufgabe des Landesamts für Umwelt und der beteiligten Fachbehörden, alle Einwendungen unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse abschließend zu prüfen. Erst danach kann die Entscheidung über den Antrag getroffen werden.