Antragsfrist für Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten bis zum 1. Dezember 2021 verlängert
- Erschienen amPotsdam – Schweinehaltende Betriebe in ASP-Restriktionszonen, die den De-minimis-Rahmen noch nicht ausgeschöpft haben, können jetzt noch bis zum 1. Dezember 2021 Anträge im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie von Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen“ einreichen.
Schweine aus den Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden derzeit nur von einem Schlachthof in Schleswig-Holstein angenommen. Das Land Brandenburg unterstützt die Betriebe und gewährt einen Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Mehrkosten beim Transport von Schweinen auf Basis von De-minimis bis maximal 20.000 Euro.
Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bis zum 1. Dezember 2021 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Antragsunterlagen für die Erstattung der Mehrkosten sind auf der Internetseite des Agrarministeriums eingestellt.