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Für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz: Kabinett beschließt Änderung des Abfall- und Bodenschutzgesetzes

- Erschienen am 06.03.2024

Potsdam – Die Brandenburger Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung die Novellierung des Brandenburgischen Abfall-und-Bodenschutzgesetzes beschlossen. Damit kommt Brandenburg seiner Verpflichtung zur Umsetzung von EU- und Bundesrecht nach. Durch mehr Ressourcenschutz können Importabhängigkeiten für nicht verfügbare Stoffe verringert und der Bedarf an neuen Deponien eingeschränkt werden. Neben der Stärkung der Kreislaufwirtschaft geht es darum, die illegale Abfallentsorgung und Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen. Gleichzeitig werden die Funktionen von Böden stärker geschützt und so wichtige Grundlagen für Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gesichert.

Mit der Novelle werden die geänderten europarechtlichen und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben des Abfallrechts nun auch im Landesrecht umgesetzt.

Agrar-Umwelt und Klimaschutzminister Axel Vogel:

„Die letzte größere Novellierung des Abfall-und Bodenschutzgesetzes stammt aus dem Jahr 2014. Seitdem ist auch auf europäischer Ebene im Abfallbereich viel in Bewegung gekommen. Der stärkere Fokus auf die Ressourcenschonung, muss sowohl vom Bund als auch von den Ländern in ihren jeweiligen gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden. Mit dem nun beschlossenen Dritten Gesetz zur Änderung des Abfall-und-Bodenschutzgesetzes kommt Brandenburg dem nach – und das nicht nur aufgrund von Vorgaben, sondern aus unserem eigenen Anspruch, in dem Umwelt- und hier besonders Ressourcenschutz ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist.“

Das Landesabfallrecht bildet die Grundlage für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung im Land Brandenburg. Agrar- und Umweltminister Axel Vogel:

„Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Land Brandenburg – Landkreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände – leisten hervorragende Arbeit vor Ort. Dank ihrer umsichtigen und beständigen Tatkraft in der Abfallwirtschaft - auch in Zusammenarbeit mit privaten Entsorgern – funktioniert die Abfallwirtschaft des Landes Brandenburg auch in schwierigen Zeiten.“

Ihre Arbeit wird durch die Novelle unterstützt, insbesondere bei der Bekämpfung herrenloser Abfälle.

Denn ein weiteres wichtiges Anliegen, das im Abfall-und Bodenschutzgesetz aufgegriffen wird, ist die Bekämpfung der Vermüllung und illegalen Abfallentsorgungen mit unerwünschten Umweltauswirkungen. Umweltminister Axel Vogel:

„Wir haben die Bekämpfung der Vermüllung explizit als Ziel in unsere Novelle aufgenommen. Damit stellen wir uns dem Anliegen des Koalitionsvertrages, die illegale Abfallentsorgung insgesamt verstärkt strategisch anzugehen.“ Seit einiger Zeit werden im Land Brandenburg — wie auch in anderen Bundesländern – zunehmend illegal gefährliche Abfälle, wie asbesthaltige Bauabfälle und Teerpappe, im Wald und in der offenen Landschaft abgelagert – teilweise in riesigen Mengen. Daraus entstehen unnötig hohe Sach- und Personalkosten der zuständigen Behörden und Entsorger. Allein im Jahr 2022 wurden rund 6000 Kubikmeter Müll illegal in Brandenburger Wäldern illegal abgeladen. Die Sammlung kostete allein die Forstbehörde 2,1 Millionen Euro. Daneben müssen die weiteren Entsorgungskosten von den Gebührenzahlern geschultert werden. Mithilfe der Änderungen im Abfall-und-Bodenschutzgesetz wollen wir künftig noch konsequenter gegen die Vermüllung ankämpfen.“

Dafür wird die Arbeitsteilung bei der Einsammlung der Abfälle im Wald neu geregelt. Bisher sammelten die Brandenburger Försterinnen und Förster den wild abgelagerten Müll, und übergaben ihn dann den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für die weitere Entsorgung. Problematisch war hier zum einen, dass die Abfälle oft zweimal verladen werden mussten sowie der Umgang mit gefährlichen Abfällen. Mit der neuen Regelung gehen Einsammeln, Transport und Entsorgung in eine Hand – der öffentlich-rechtlichen Entsorger – über.

In einem Pilotprojekt sollen außerdem Orte, an denen wiederholt illegale Abfallentsorgungen größeren Ausmaßes stattgefunden haben, videoüberwacht werden.

Den zweiten Teil der Änderungen am Abfall-und Bodenschutzgesetz bildet der Bodenschutz. Bislang ist der gesetzliche Bodenschutz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in erster Linie an Nachsorge und Gefahrenabwehr ausgerichtet und wird daher nur eingeschränkt seinem Anspruch gerecht, Bodenschutz angesichts steigender Herausforderungen, wie der Klimaveränderung, und vielfältiger Nutzungsansprüche angemessen zu gewährleisten. Die Novellierung berücksichtigt daher stärker als zuvor die Notwendigkeit, mit Fläche und Boden sparsam und schonend umzugehen und betont den Schutz und die Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.

Hintergrund:

Übergeordnetes Ziel der Abfallwirtschaft – mit ihrer Abfallhierarchie, an deren erster Stellt die Vermeidung, und dann die stoffliche Verwertung steht, ist die Schonung von Ressourcen. Bereits jetzt ist das Land Brandenburg hier sehr aktiv. So hat das Umweltministerium einen 7-Punkte-Maßnahmenplan für einen besseren Umgang mit Kunststoffen entwickelt, hat eine Beratungs- und Vernetzungsstelle Verpackungsreduktion bei der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung initiiert und lädt regelmäßig zum Abfallvermeidungsforum, um gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren aktuelle Themen und Herausforderungen zu diskutieren, sich zu vernetzen und Best-Practice-Beispiele zu präsentieren. Um die Ressourceneinsparung in Bereich von Baustoffen, deren Abfallmengen in Deutschland und in Brandenburg den größten Anteil ausmachen, zu befördern hat das Umweltressort seit 2015 vier Leitfäden zur Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen entwickelt. Außerdem wurde 2021 erstmals der „Runde Tisch gütegesicherte Recyclingbaustoffe im Land Brandenburg“ einberufen, der sich seitdem regelmäßig trifft.

Um über korrekte Entsorgung von Abfällen sowie über illegale Abfallentsorgung aufzuklären und zu informieren, hat das Brandenburger Umweltministerium gemeinsam mit Landespräventionsrat, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund die Kampagne SAUBER ins Leben gerufen.

 

 

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