Agrar- und Umweltministerium entwickelt Brandenburgische Wolfsverordnung weiter
- Erschienen amPotsdam – Mit 49 Rudeln und acht Paaren (2020/2021) ist Brandenburg eines der wolfsreichsten Bundesländer. Mit seiner 2018 erlassenen Wolfsverordnung hat Brandenburg als erstes Bundesland eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Problemen mit einzelnen Wölfen schnell und rechtssicher handeln zu können. Das Agrar- und Umweltministerium hat bei der Novellierung der Wolfsverordnung über 30 Verbände und Ressorts der Landesregierung beteiligt und den Entwurf heute den Landnutzungs- und Naturschutzverbänden vorgestellt.
Mit dem Wolf hat eine vom Menschen ausgerottete und streng geschützte Säugetierart auf natürliche Weise ihren ursprünglichen Lebensraum wiederbesiedelt – dies ist historisch einzigartig. Daraus erwächst gleichzeitig die gesamtgesellschaftliche Herausforderung, das Zusammenleben mit dem Wolf zu gestalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Haltung von Nutztieren weiterhin möglich ist.
Bereits mit dem Beginn der Wiederbesiedlung der Mark durch den Wolf hat das Land bei seinem Wolfsmanagement auf Aufklärung, auf den Dialog mit den Landnutzungs- sowie Naturschutzverbänden und auf die Prävention von Wolfsübergriffen, also den Herdenschutz, gesetzt. Hinzu kommen Beihilfen, die das Land Nutztierhalterinnen und -haltern für dennoch entstandene Nutztierschäden zahlt.
Die Wolfsverordnung (BBgWolfV) regelt den Umgang mit Wölfen, die die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben oder die erlernt haben, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.
Umwelt- und Agrarminister Axel Vogel:
„Mit der Novellierung der Wolfsverordnung nehmen wir Anpassungen an das geänderte Bundesnaturschutzgesetz vor und reagieren auf die im Vollzug der bisherigen Verordnung gemachten Erfahrungen und Entwicklungen mit dem Rissgeschehen. Dabei müssen sich die Regelungen der Brandenburger Wolfsverordnung, diesem ‘Aktionsplan für besondere Fälle‘ im Rahmen des europäischen Artenschutzrechts und dessen Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf unter strengen Schutz stellt, bewegen,“ so der Minister. „Es wird aber auch Handlungsmöglichkeiten geben, wenn Wölfe über einen längeren Zeitraum in einem bestimmten Gebiet gelernt haben, Weidetiere trotz Herdenschutzmaßnahmen als Beute zu nutzen.“
Mit der novellierten Wolfsverordnung kann unter anderem die Entnahme von Wölfen ermöglicht werden, wenn bei wiederholten Nutztierrissen ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht. Damit greift die Wolfsverordnung unter anderem auch bei Hobbynutztierhalterinnen und -haltern. Voraussetzung ist, dass Wölfe trotz realisierten empfohlenen Herdenschutzes innerhalb von vier Wochen mindestens zweimal im räumlichen Zusammenhang Weidetiere gerissen oder verletzt, zum Ausbrechen veranlasst haben oder Rinder beziehungsweise Pferde dort rissen, wo Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar sind. Außerdem können tierschutzgerechte Entnahmen möglich werden, wenn Wölfe innerhalb eines halben Jahres trotz angemessenen Herdenschutzes in bestimmten Gebieten signifikant mehr Weidetiere gerissen haben als in den übrigen Wolfsterritorien.
Die artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen setzen voraus, dass das zuständige Landesamt für Umwelt die einzelnen Fälle sorgfältig prüft und hierbei feststellen muss, dass keine zumutbaren Alternativen zur Entnahme bestehen, um Schäden abzuwenden. Aus dem Bundesnaturschutzrecht ergeben sich hohe Anforderungen an die genetische Identifizierung schadenstiftender Wölfe. So bewerten aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile aus anderen Bundesländern dortige Entnahmeentscheidungen als rechtswidrig, wenn diese Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Axel Vogel:
„Bei der Neufassung der Verordnung geht es darum, die rechtlichen Handlungsspielräume auszuschöpfen. Gleichzeitig muss die nationale und europäische Rechtsprechung berücksichtigt werden“, so der Minister. „Wir werden den breiten Dialog vor allem mit den Landnutzungs- und den Naturschutzverbänden fortführen. Nach der abschließenden Beteiligung der Verbände im Juni soll die Verordnung mit der Bekanntmachung im Amts- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Das Zusammenleben mit dem Wolf ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.“
Zum Wolfsmanagement im Land Brandenburg gehören neben der Wolfsverordnung das Monitoring zum Wolf; Beratung, Information und Aufklärung; die Prävention sowie der Schadensausgleich. Im Jahr 2021 hat das Landesamt für Umwelt 350 Vor-Ort-Beratungen zum Herdenschutz durchgeführt. Informiert wird auf Veranstaltungen, mit gedrucktem und Online-Infomaterial, in Arbeitsgemeinschaften und im Wolfsinformationszentrum Groß Schönebeck sowie durch die Kooperation mit dem Landesschafzuchtverband.
Im Jahr 2020 hat das Land mit 1,8 Millionen Euro die Schadensprävention gefördert: den Erwerb und die Installation wolfsabweisender Schutzzäune sowie die Nachrüstung und Unterhaltung vorhandener Zäune, die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für Herdenschutzhunde inklusive der Qualifikationsmaßnahmen für Halterinnen und Halter.
Im Jahr 2021 hat das Land 376 Schäden mit knapp 190.000 Euro ausgeglichen, wo der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde oder nicht ausgeschlossen werden konnte. In drei Viertel der Fälle waren die Herden nicht gegen Wolfsübergriffe geschützt; bei über einem Fünftel gab es einen Mindestschutz und nur bei 2,4 Prozent der Übergriffe den empfohlenen Herdenschutz.