***Aktualisierte Zahlen*** Insgesamt 414 Einwendungen zur Errichtung der Tesla-Fahrzeugfabrik in Grünheide (Mark) – Erörterungstermin ab 23. September
- Erschienen amPotsdam – Zur Auslegung der geänderten Antragsunterlagen für die Errichtung der „Tesla Gigafactory“ in Grünheide (Mark) sind 41 neue Einwendungen eingereicht worden. 69 Einwenderinnen und Einwender haben ihre Einwendung zur ersten Auslegung, die im Frühjahr 2020 stattfand, nochmals bekräftigt. Damals gingen 373 Einwendungen ein. Im Genehmigungsverfahren zur Tesla-Fabrik wurden somit insgesamt 414 Einwendungen eingereicht. Die am 3. Juli erneut gestartete Einwendungsfrist endete am 3. September. Die Genehmigungsbehörde plant, ab dem 23. September 2020 die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den Einwenderinnen und Einwendern zu erörtern.
Informationen zum Erörterungstermin:
Aufgrund der Vorschriften zum Umgang mit dem Covid-19 Erreger gelten auch für den Erörterungstermin in der Stadthalle Erkner besondere Regeln, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Daher erhalten alle Einwender in den nächsten Tagen vom Landesamt für Umwelt Formulare zur Erfassung der Teilnehmenden. Alle Einwenderinnen und Einwender, die an der Erörterung teilnehmen möchten, sollten diese ausgefüllt mitbringen, um den Einlassvorgang zu beschleunigen.
Da aufgrund der coronabedingten Regelungen zum Gesundheitsschutz in der Stadthalle nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, können ausschließlich Einwender am Erörterungstermin teilnehmen. Das Schreiben an die Einwender informiert außerdem über die besonderen Verhaltensregeln: In der Stadthalle Erkner wird eine Maskenpflicht gelten und auf den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter geachtet.
Der Beginn der Erörterung ist für 10 Uhr geplant – Einlass für Einwender ist ab 9 Uhr. Wegen des coronabedingt längeren Einlassvorgangs wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Weil es im Umfeld der Stadthalle nur ein sehr begrenztes Parkplatzangebot gibt, wird die Anreise zur nahe am Bahnhof Erkner gelegenen Stadthalle mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen. Die Nutzer des P+R-Angebots müssen an den Erörterungstagen mit Einschränkungen rechnen.
Hintergrund zum Erörterungstermin und weiteren Ablauf des Genehmigungsverfahrens:
Der Erörterungstermin ist ein zentraler Termin in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Er bietet den Einwendern die Möglichkeit, unmittelbar mit der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller ins Gespräch zu kommen. Nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren dient er dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den Einwendern zu erörtern. Daher haben auch nur Einwender das Recht, in diesem Termin gehört zu werden. Sie können ihre Einwendungen nochmals erläutern und Fragen an die Genehmigungsbehörde, Vertreter der beteiligten Behörden und den Antragsteller richten. Um die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 zu vermeiden, ist die Teilnahme der Öffentlichkeit nicht möglich (§ 18 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
In dem Termin wird keine Entscheidung über die Genehmigung oder über einzelne Einwendungen getroffen. Die Genehmigungsbehörde kann eine vorläufige Einschätzung zu den gegen das Vorhaben vorgebrachten Bedenken abgeben, wenn diese schon ausreichend geprüft sind. Die abschließende Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen und der Einwendungen beginnt aber erst nach der Erörterung.
Öffentliches Interesse am Erörterungstermin:
Um dem großen öffentlichen Interesse an dem Termin gerecht zu werden und eine Berichterstattung über den Termin zu ermöglichen, wird es für Vertreter der Medien neben der Stadthalle ein „Pressezelt“ geben, in das das Erörterungsverfahren übertragen werden soll. Das Mitschneiden oder Filmen des Erörterungstermins oder Teilen davon ist nicht gestattet. Da Einwenderinnen und Einwendern ohne Einfluss von außen das Vortragen ihrer Einwendung ermöglicht werden muss, ist das Abbilden dieser Personen in Foto- und Bildaufnahmen auch außerhalb der Stadthalle ohne deren Einverständnis nicht erlaubt. Interviews können nur außerhalb der Stadthalle angefragt und geführt werden
Nicht zu veröffentlichende wichtige Hinweise für Medienvertreter*innen / Akkreditierung:
Für die Beobachtung des Erörterungstermins im Pressezelt ist eine Akkreditierung mit Presseausweis und Angabe von Namen + Vornamen, Telefon, Mail und Medium, für das berichtet wird, unbedingt vorab erforderlich. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann sich jeweils nur ein beziehungsweise eine Vertreter*in eines Printmediums/einer Nachrichtenagentur/eines Senders bzw. Sendeformats anmelden.
Die Akkreditierung ist bis zum 15. September 2020 zu richten an: pressestelle@mluk.brandenburg.de