Klimaschutzministerium legt Entsiegelungsstrategie vor
- Erschienen amPotsdam – Als einen weiteren Baustein zur Klimaanpassung hat das Brandenburger Agrar-Umwelt- und Klimaschutzministerium eine Entsiegelungsstrategie erarbeitet und veröffentlicht. Ziel ist es, den Anteil von entsiegelten Flächen im Verhältnis zur Neuversiegelung deutlich zu erhöhen. Dafür zeigt die Strategie Maßnahmen mit Instrumenten und Werkzeugen auf. Die Entsiegelung von Flächen leistet einen wichtigen Beitrag für den Wasserhaushalt, die Biodiversität und die Schaffung klimaresilienter Landschaften.
Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel:
„Versiegelte, also beispielsweise zubetonierte oder asphaltierte Bodenflächen, verhindern, dass Niederschläge versickern können. Dadurch steigt die Gefahr von Hochwasser in Siedlungsbereichen – insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen innerhalb kürzester Zeit große Mengen an Wasser auf den Boden fällt. Aufgrund der Klimaveränderungen werden solche Starkregenereignisse künftig häufiger und stärker auftreten. Die unter den versiegelten Flächen liegenden Böden können nicht mehr als Wasserspeicher fungieren. Als eine wichtige Maßnahme der Klimaanpassungsstrategie und als ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag haben wir deshalb eine Entsiegelungsstrategie für Brandenburg festgeschrieben. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Entsiegelung künftig gestärkt und ihre Umsetzung erfasst werden könnte.“
Deutschland und auch Brandenburg haben sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung zu reduzieren und bestehende Entsiegelungspotentiale zu stärken. Brandenburg als Flächenland spürt den Siedlungsdruck der wachsenden Metropole Berlin. Abseits dieses verdichteten Siedlungssterns um Berlin mit Potsdam sowie mit den Oberzentren Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) ist das Bundesland in weiten Teilen mittel- bzw. kleinstädtisch und ländlich geprägt. Akteure für Entsiegelung sind sowohl auf Bundes- und Landes-, als auch auf Kommunalebene angesiedelt. Deshalb lautet das Leitbild der Strategie: „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg.“
Die ersten und grundlegenden Schritte erfordern die Erhebung belastbarer Zahlen sowie eine Übersicht über die Entsiegelungspotenziale. Derzeit geht man in Brandenburg davon aus, dass jeden Tag über 2 Hektar Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen und davon rund ein Hektar neu versiegelt wird (durchschnittlich in den Jahren 2017 bis 2020).
Für einen besseren Überblick können in dem bei den Unteren Bodenschutzbehörden vorhandenen Fachinformationssystem Altlasten/Bodenschutz künftig die Flächen mit Entsiegelungspotenzial aufgenommen werden – das ermöglicht das im Juni 2024 in Brandenburg beschlossene Abfall- und Bodenschutzgesetz.
Für die Umsetzung braucht es Förderung. Derzeit wird beispielsweise ein Pilotvorhaben aus dem Just Transition Fund vorbereitet, um Entsiegelungspotenziale in der Lausitz zu erfassen. Weiterhin ist laut „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes eine Förderrichtlinie für Kommunen im Bereich „Entsiegelung und Flächenrecycling stärken“ vorgesehen.
In sogenannten Steckbriefen formuliert die Entsiegelungsstrategie Vorschläge für weitere Fördermöglichkeiten durch Bund und Land für Entsiegelung auf privaten Flächen, die stärkere Berücksichtigung von Flächenverbrauch in Genehmigungsverfahren, die Förderung von Flächenrecycling, die Erarbeitung von Arbeitshilfen für Kommunen sowie die öffentliche Vorbildfunktion und damit die Entsiegelung auf Liegenschaften der öffentlichen Hand.
Ein Monitoring kann die Maßnahmen im Hinblick auf die Wirksamkeit begleiten. Ebenso sollten Fortbildungen angeboten werden.
Brandenburg kann bereits auf Erfahrungen und Ergebnisse bei der Entsiegelung, zum Beispiel bei Konversionsflächen, zurückgreifen – sowohl auf kommunaler als auch auf Landesseite. Besondere Herausforderungen bei der Entsiegelung gibt es, wenn bei den rückzubauenden Strukturen Schadstoff- oder Munitionsbelastung besteht, es sich um Altlasten(verdachts)flächen und Hochbauten handelt oder unklare Eigentumsverhältnisse vorliegen.