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Aktualisierte Brandenburgische Wolfsverordnung in Kraft – Schwerpunkt bleibt bei der Wolfsprävention

- Erschienen am 12.09.2022

Potsdam – Das Brandenburger Agrar-Umweltministerium hat die brandenburgische Wolfsverordnung (BbgWolfV) als Teil des Wolfsmanagementplans überarbeitet. Sie ist kürzlich mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten.

Die Wolfsverordnung bestimmt die Voraussetzungen für Vergrämungs- und Entnahmemaßnahmen bei Wölfen mit auffälligem Verhalten sowie bei Wölfen, die wiederholt in geschützte Weidetierbestände eingedrungen sind und dort Nutztiere reißen. Sie enthält darüber hinaus auch Regelungen zum Umgang mit verletzten oder kranken Wölfen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) koordiniert und setzt die Maßnahmen auf Grundlage der Wolfsverordnung durch. 

Neu ist die Möglichkeit, Entnahmen von Wölfen anzuordnen, die über längere Zeiträume in bestimmten Gebieten überdurchschnittlich oft Nutztiere reißen. Berücksichtigt wird dabei nun stärker, dass in einigen Brandenburger Gebieten die Umsetzung optimaler und empfohlener Schutzmaßnahmen für Weidetiere nicht flächendeckend realisierbar ist und Wölfe hier mitunter lernen auch den empfohlenen Schutz zu überwinden. Neu ist außerdem, dass bei mehrfachen Übergriffen auf nicht kleinwüchsige Rassen von Rindern und Pferden mit Maßnahmen der Wolfsverordnung reagiert werden kann.

Der Entwurf der Verordnung wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren von Naturschutz- und Nutzerverbänden entwickelt. Erfahrungen aus dem Vollzug der Vorgängerverordnung flossen ebenso ein, wie neue bundesrechtliche Regelungen.

Insgesamt bewegt sich die Wolfsverordnung in einem engen EU- und bundesrechtlichen Rahmen und stellt Handlungsoptionen für die Lösung von Konflikten im Zusammenleben von Mensch und dem Wolf als streng geschützter Tierart bereit. 

Der Schwerpunkt des Wolfsmanagements in Brandenburg liegt weiterhin in der Prävention. So werden Schutzmaßnahmen für Weidetiere durch Zäune und Herdenschutzhunde bis zu 100 Prozent gefördert. Das umfasst die Anschaffung von Zäunen, deren Aufbau und Wartung sowie die Anschaffung, Ausbildung und das Futter für Herdenschutzhunde. Dazu wird auch die Beratung der Nutztierhalter gefördert und durch Wolfsrisse aufgetretene Schäden werden vom Land kompensiert.

Die neue BbgWolfV ist im Gesetz und Verordnungsblatt II Nr. 55 2022 bekannt gemacht worden und am 30.08.2022 in Kraft getreten.