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Maul- und Klauenseuche (MKS) – Eilverordnung verlängert

- Erschienen am 13.01.2025

Potsdam – Am vergangenen Freitag wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Daraufhin hatte Ministerin Hanka Mittelstädt am Freitag eine Eilverordnung erlassen, um die Tierseuche einzudämmen. Die Eilverordnung wird nun um weitere 48 Stunden verlängert. Sie gilt damit bis zum 15. Januar 2025.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren und von diesen stammenden Produkten zeitweise zu verbieten. Die entsprechende Eilverordnung vom Freitag, die heute Nacht um 0 Uhr ausläuft, wird um 48 Stunden – bis 15. Januar – verlängert. Diese Zeit ist nötig, damit alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, um die Seuchenlage bewerten zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine neuen Fälle zu verzeichnen.

Verboten ist damit weiterhin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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