Hauptmenü

Drohnen helfen Landwirten beim Wildtierschutz – Landestierschutzbeauftragter und Agrarministerium informieren

- Erschienen am 13.04.2021

Potsdam – Geeignete Maßnahmen bei der Frühjahrsmahd sowie eine Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen und Landwirten mit Jagdpächterinnen und Jagdpächtern können helfen, Wildtiere zu schützen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt dafür beispielsweise die Anschaffung von Drohnen zur Suche nach Tieren vor der Mahd. Fördermittel können bis 1. September 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden.

Die anstehende Grünlandmahd mit Landmaschinen zur Futtergewinnung fällt zeitlich zusammen mit der Aufzucht von Rehkitzen und anderen Jungtieren. Diese sind dann besonderen Gefahren ausgesetzt, beispielsweise ducken und tarnen sich Rehkitze in den Grasbeständen, um sich vor Gefahren zu schützen anstatt zu flüchten. Den Landwirtinnen und Landwirten ist es in der Regel häufig nicht möglich, direkt bei der Mahd Wildtiere aus den Maschinen rechtzeitig zu entdecken.

Dr. Stefan Heidrich, Landestierschutzbeauftragter von Brandenburg: „Die Tiere dürfen und müssen dem Kreiselmäher nicht zum Opfer fallen. Ich appelliere an die Landwirte, Maßnahmen zum Schutz von Rehkitzen, Feldhasen oder bodenbrütenden Vögeln zu ergreifen. Landwirtschaft und Jagd müssen hier eng zusammenarbeiten“.

Gefahren für das Wild während der Mahd sollen vermieden werden, so Dr. Stefan Heidrich. Dies sei Bestandteil der ordnungsgemäßen Landwirtschaft. „Tierschutzrechtliche Verpflichtungen müssen eingehalten und den Tieren vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart werden, ein Unterlassen ist strafbar“, so der Landestierschutzbeauftragte.

Effektive Möglichkeiten, um Tierverluste bei den landwirtschaftlichen Arbeiten zu vermeiden sind zum Beispiel das Mähen von innen nach außen, um Fluchtmöglichkeiten für die Tiere zu schaffen, oder auch die Begrenzung der Schnitthöhe auf zirka 15 bis 20 Zentimeter. Wichtig sei zudem, die Mähtermine mit den zuständigen Jagdpächterinnen und -pächtern abzustimmen. Vergrämungsmaßnahmen und das Absuchen mit Jagdhunden sowie aus der Luft mittels Drohnen haben sich als effektiv erwiesen.

Sehr wirksam ist der Einsatz von Drohnen, die – mit Wärmebildkameras ausgestattet – Rehkitze und andere Wildtiere auf den Grünland- und Ackerfutterflächen aufspüren können. Da diese Technik kostenintensiv ist, wird die Anschaffung von Drohnen nach Angabe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit drei Millionen Euro gefördert. Eingetragene Vereine, die sich für die Wildtierrettung einsetzen, können bis 1. September 2021 Anträge auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren gibt es unter: www.ble.de/rehkitzrettung

Kontakt:
Dr. Stefan Heidrich
Landestierschutzbeauftragter
Tierschutz@msgiv.brandenburg.de
Telefon: 0331 866 5307