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Zulassung für weiteren vorzeitigen Maßnahmebeginn nach § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Tesla erteilt

- Erschienen am 14.07.2020

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt hat eine weitere Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Errichtung der geplanten Gigafactory in Grünheide (Mark) erteilt. Zugelassen werden damit unter anderem Gründungs- und Fundamentarbeiten oberhalb des Grundwasserleiters, Erdarbeiten, Rohbaumaßnahmen und die Errichtung der privaten Verkehrsflächen auf dem Gelände.

Pfahlgründungen, alle baulichen Anlagen oberhalb der geplanten Pfahlgründungen, sowie Bauteile und Leitungen unterhalb des Grundwasserleiters sind nicht in der Zulassung enthalten. Der Vorhabenträger Tesla hatte diese Zulassung am 8. Juni 2020 beantragt. Alle beteiligten Behörden haben der Zulassung zugestimmt.

Der Zulassungsbescheid enthält Auflagen zum Lärmschutz, zur Vermeidung von Staubemissionen sowie zum Gewässer- und Denkmalschutz. Alle Auflagen der bisher schon erteilten Zulassungen des vorzeitigen Beginns bleiben erhalten und werden durch Nebenbestimmungen für die jetzt zugelassenen Maßnahmen ergänzt. Die zugelassenen Maßnahmen werden sämtlich auf den schon gerodeten Grundstückflächen durchgeführt. Weitere Rodungsmaßnahmen sind für die Ausführung der zugelassenen Baumaßnahmen nicht erforderlich.

Auch die jetzt zugelassenen Maßnahmen werden weiterhin vom Vorhabenträger auf eigenes Risiko durchgeführt. Sie sind auf Kosten des Vorhabenträgers vollständig zurückzubauen, falls es nicht zu einer Genehmigung kommen sollte. Die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns wird erteilt, wenn unter anderem alle zu beteiligenden Behörden zugestimmt haben und insgesamt eine positive Genehmigungsprognose zur Errichtung der geplanten Gigafactory in Grünheide (Mark) besteht.

Das Genehmigungsverfahren läuft weiter. Noch bis zum 3. August können die Antragsunterlagen im Internet sowie in Papier beim Landesamt für Umwelt in Frankfurt (Oder), der Stadt Erkner, dem Amt Spreenhagen und in der Gemeinde Grünheide eingesehen werden. Bis zum 3. September können noch Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

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