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Maul- und Klauenseuche (MKS) – Eilverordnung nochmals verlängert

- Erschienen am 15.01.2025

Potsdam – Am vergangenen Freitag wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Daraufhin hatte Ministerin Hanka Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen, um die Tierseuche einzudämmen. Die am 13. Januar verlängerte Verordnung wird nun erneut um weitere 48 Stunden verlängert. Sie gilt damit bis zum 17. Januar 2025.

Nach wie vor stehen die Erfassung des Ausmaßes und die Bekämpfung des Seuchengeschehens im Vordergrund. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf weitere Fälle und somit auch keine Ausbreitung der MKS. 

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Die entsprechende Verordnung wird um 48 Stunden – bis 17. Januar 2025 – verlängert. Grund ist, dass die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten. Hier geht Sicherheit vor Schnelligkeit.

Verboten ist damit weiterhin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gleichzeitig prüft das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bereits eine mögliche Unterstützung der von den Auswirkungen der Tierseuche betroffenen Betriebe. Schätzungen dazu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aufgrund der bereits jetzt spürbaren Auswirkungen über das Bundesland hinaus, wird es auch entsprechende Gespräche mit Bund und EU dazu geben. 

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