Hauptmenü

Unterstützung für Betriebe in ASP-Gebieten – Agrarministerium hilft bei Mehrkosten für Transport- und Vermarktungswege

- Erschienen am 15.04.2021

Potsdam – Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im September 2020 haben viele Betriebe in den Restriktionszonen Probleme bei der Vermarktung und beim Absatz ihrer Produkte. Besonders betroffen sind die Schweine haltenden Betriebe, für die nach dem Veterinärrecht zusätzliche Regelungen gelten und die höhere Transportkosten zur Schlachtung in Kauf nehmen müssen. Das Agrarministerium unterstützt diese und andere Betriebe mit zusätzlichen Belastungen durch die ASP mit einer neuen Richtlinie und der Ausgleichsmöglichkeit der Mehrkosten.

Schweinehaltungsbetriebe müssen zur Verbringung ihrer gesunden Schweine in und aus dem Gebiet, beispielsweise bei Umstallung, Verkauf oder Schlachtung, nach dem Veterinärrecht zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche ergreifen. Außerdem verlängerten sich die Transportwege zur Schlachtung, weil etliche Schlachthöfe in Brandenburg und Umgebung keine Tiere aus den Restriktionszonen annehmen.

Feldfrüchte anbauende Betriebe in den Kerngebieten und den weißen Zonen wurden zudem angehalten, in der Frühjahrsbestellung statt Mais eher niedrig wachsende Kulturen anzubauen, um eine effektive Wildschweinjagd zu ermöglichen. Auch hier können höhere Kosten für längere Vermarkungswege entstehen.

Das Landwirtschaftsministerium Brandenburg unterstützt deshalb diese Betriebe im Rahmen der „Richtlinie zum Ausgleich von ASP-bedingten zusätzlichen Veterinärkosten und Mehrkosten beim Transport von Schweinen sowie von Mehrkosten, die durch längere Transportwege für alternativ angebaute Feldfrüchte entstehen“.

Mehrkosten können pro Betrieb bis maximal 20.000 Euro ausgeglichen werden.

Die Antragsunterlagen für die Erstattung der Mehrkosten werden in Kürze auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bereitgestellt. Hier ist jetzt bereits die Richtlinie zu finden. 

Die Frist für das Einreichen der Anträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) läuft für Schweine haltende Betriebe bis zum 1. November 2021, für die Anbauer niedrigwachsender Kulturen bis spätestens 30. Juni 2021.