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Online-Konsultation im Genehmigungsverfahren für die Tesla Fahrzeugfabrik in Grünheide (Mark) wird wiederholt

- Erschienen am 21.10.2021

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat entschieden, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Online-Konsultation im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Fahrzeugfabrik von Tesla wiederholt wird. Die Bekanntmachung für den Start der Online-Konsultation wird am 25. Oktober erfolgen. Die Konsultation startet dann am 2. November.

Das Landesamt für Umwelt hatte aufgrund der geltenden Einschränkungen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie im September entschieden, die Erörterung der entscheidungserheblichen Einwendungen im Genehmigungsverfahren für die Fahrzeugfabrik in Form einer Online-Konsultation durchzuführen. Dies erfolgte auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), das der Bundesgesetzgeber im Mai 2020 für eine rechtssichere Durchführung von Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Pandemiebedingungen erließ. Während der Wiederholung der Online-Konsultation vom 2. bis zum 22. November haben alle diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern.

Erläuterung zur Entscheidung des LfU:

In den vergangenen 19 Monaten wurden in den Bundesländern verschiedene Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Anwendung des PlanSiG durchgeführt, darunter vier Online-Konsultationen in Brandenburg. Da noch keine Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu derartigen Verfahren getroffen wurden und noch keine juristische Kommentierung vorliegt, sammeln alle Behörden aktuell Erfahrungen mit der Auslegung und der Anwendung der Vorschriften des PlanSiG.

Bezüglich eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im Regierungsbezirk Arnsberg (Nordrhein-Westfalen), das die Umweltverbände in ihrem Schreiben an das Landesamt für Umwelt als Präzedenzfall anführen, wird eine von der bisherigen Auslegung des Landesamts für Umwelt Brandenburg zu § 5 Abs. 3 PlanSiG abweichende Rechtsauffassung vertreten, die zu einer Wiederholung der dortigen Online-Konsultation führte. Dabei geht es um die verfahrensrechtliche Frage, ob zwischen der Bekanntmachung und dem Beginn der Online-Konsultation bei sämtlichen der vom PlanSiG erfassten Zulassungsverfahren die Frist von einer Woche einzuhalten ist. Da in Ermangelung von Beispielfällen schwer einzuschätzen ist, welcher Rechtsauffassung sich Verwaltungsgerichte in Brandenburg im Falle einer Klage anschließen würden, hat sich die Genehmigungsbehörde entschlossen, aus Gründen der Rechtssicherheit eine Wiederholung der Online-Konsultation im immissionsschutzrechtlichen Verfahren für die Fahrzeugfabrik vorzunehmen.

Ungeachtet der Wiederholung des Verfahrensschritts prüfen die Genehmigungsbehörde und die beteiligten Behörden auch die in der am 14. Oktober 2021 abgeschlossenen Online-Konsultation eingegangenen Äußerungen von Einwenderinnen und Einwendern.

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