Digitale Sonder-Agrarministerkonferenz im Zeichen des Bürokratieabbaus auf EU- und Bundesebene
Pressemitteilung zur heutigen Sonderagrarministerkonferenz des Vorsitzlandes Thüringen
- Erschienen amDie heutige (22. Mai) digitale Sonder-Agrarminister:innenkonferenz (AMK) befasste sich mit der nationalen Umsetzung der durch die EU beschlossenen Änderungen im Basisrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Als zweites Thema standen die Fortschritte beim in der Frühjahrs-AMK in Erfurt beschlossenen Bürokratieabbau zur Debatte. Zudem tauschten sich die Ministerinnen und Minister über die Frostschäden in den Obst- und Weinbaukulturen der Länder aus.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende, betont:
„Wir setzen den eingeschlagenen Weg der Frühjahrs-AMK zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft konsequent fort. Dazu gehören auch die beschlossenen Änderungen des EU-GAP-Basisrechts, die wichtige Entlastungen und Vereinfachungen für den Berufsstand und die Verwaltungen mit sich bringen und in nationales Recht umgesetzt werden. Die bislang vorgegebene Stilllegungspflicht von Agrarflächen wird abgeschafft und so Planungssicherheit für Agrarbetriebe hergestellt. Kleinbäuerliche Betriebe bis 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden von Kontrollen und Sanktionen befreit. Starren GAP-Regeln, die sogenannte GLÖZ-Standards, werden gelockert und Länder erhalten die Möglichkeit, vorübergehende Ausnahmen aufgrund von Witterungsbedingungen zuzulassen. Beim Bürokratieabbau auf nationaler Ebene wurden weitere konkrete Schritte besprochen. Im Pflanzenschutzrecht sollen Ausnahmeregelungen vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei Genehmigungsprozessen von Stallbauvorhaben wird die Regelungsdichte abgebaut, um insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe ein vereinfachten Verfahren einzuführen. Bei Biogasanlagen wird ein Verzicht auf Nachhaltigkeitsnachweise angestrebt. Leider gab es bei einigen Ländervorschlägen noch keinen Konsens, das betrifft unter anderem die Abschaffung der Stoffstrombilanz. Um beim Bürokratieabbau weiter schnell voranzukommen, haben die Länder den Bund aufgefordert, eine übergeordnete Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten und den eingeschlagenen Weg weiter stringent weiter zu verfolgen. Die Obst- und Weinbauern insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen sind schwer von den Frostschäden im April betroffen. Wir unterstützen Sachsen und Sachsen-Anhalt in ihrem Bemühen, die Frostschäden im April als Ereignis nationalen Ausmaßes einzuordnen und damit eine Mitfinanzierung des Bundes zu ermöglichen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärt:
„Unnötige Bürokratie bremst die Betriebe und den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit aus, sie kostet Zeit und Nerven, sie hält Jüngere davon ab, einen Hof zu übernehmen. Wir wollen im Bürokratiedschungel aufräumen – das eint uns mit den Ländern. Die Route dabei ist für mich klar: Es geht darum, gute, tragbare sowie vor allem für die Bäuerinnen und Bauern praktikable Lösungen zu finden, um einer wettbewerbsstarken deutschen Landwirtschaft sowie Klima, Biodiversität und Ernährungssicherung gleichermaßen gerecht zu werden. Bürokratieabbau heißt nicht, diese Standards zu verwässern und darf auch kein Deckmantel dafür sein. Vielmehr braucht es strukturelle Entlastungsmaßnahmen: Die aktuelle GAP wurde in der letzten Legislaturperiode kompliziert gestaltet – hier muss der Sand aus dem Getriebe. Wir arbeiten daher seit Beginn dieser Legislatur beharrlich an Vereinfachungen für die Höfe und wollen nun zügig weitere Änderungen in der GAP umsetzen: Künftig soll es keinen verpflichtenden Mindestanteil an nicht-produktiver Ackerfläche mehr geben – das gibt den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit bis zum Ende der Förderperiode. Zudem werden die Kontrollen und Sanktionen bei kleinen Betrieben bis zu zehn Hektar ausgesetzt – das vereinfacht die GAP noch weiter. Bei den Öko-Regelungen wollen wir den eingeschlagenen Vereinfachungsweg fortsetzen. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist eine mühsame und kleinteilige Daueraufgabe, aber genau darum geht es: Stück für Stück mehr Freiräume für die Bäuerinnen und Bauern schaffen. Ich danke der AMK-Vorsitzenden aus Thüringen, Ministerin Susanna Karawanskij, für ihre konstruktive und vermittelnde Sitzungsleitung.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, sagt:
„Nicht zuletzt die europaweiten Bauernproteste haben gezeigt, dass die Situation der landwirtschaftlichen Bertriebe durch verschiedene Einflüsse zum Teil mehr als angespannt ist. Ein Hauptgrund, der die wichtige und für uns alle unverzichtbare Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirt hemmt, ist dabei unbestritten die Last an Bürokratie. In der aktuellen Lage benötigen unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr denn je Verlässlichkeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Sie brauchen nicht ständig neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen. Agrarpolitik muss eine Politik für die Landwirtinnen und Landwirte sein und keine gegen sie. Wir haben mit unseren Landwirten die Experten schlecht hin, wenn es um die Produktion hochwertiger und gesunder Lebensmittel, um Klimaschutz, Landschaftspflege und Bewahrung von Biodiversität geht. Diese wichtige Arbeit hat Respekt und Anerkennung verdient und nicht immer noch mehr Belastungen und Bürokratie. Wir brauchen nun Taten, die auf den genannten Vorhaben folgen. Diese müssen in diesem Jahr umgesetzt werden, damit es zu einer schnellen Entlastung unserer Bauern kommt. Jetzt ist der Bundesminister am Zug, geredet ist genug."
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, ergänzt:
„Die EU Kommission hat ihre Vorschläge zur Vereinfachung der GAP auf den Weg gebracht. Mit den nun getroffenen Beschlüssen der AMK ist die Grundlage für die Umsetzung des GAP-Basisrechts in deutsches Recht gelegt. Einige, aus meiner Sicht kritische Punkte, wie der ersatzlose Wegfall der Pflichtbrachen ab 2025 und die Aufgabe der Konditionalitätskontrollen und Sanktionen in kleinen Betrieben sind obligatorisch umzusetzen. Am Ende muss es aber darum gehen, dass das durch den Green Deal vorgegebene Ambitionsniveau zum Schutz der Biodiversität auch mit den neuen EU-Regelungen gehalten wird. Die AMK hat hier mit Augenmaß Vorschläge zur Umsetzung der EU-Regelungen beschlossen. Unser Ziel unnötige Bürokratie abzubauen und zugleich eine zukunftsfeste und klimaresiliente Landwirtschaft zu sichern, muss dabei mit für die Betriebe verlässlich ausfinanzierten Vorgaben für den produktionsintegrierten Naturschutz in Einklang gebracht werden. Mir ist es wichtig zu betonen, dass wir uns auf der Konferenz zu den prioritär zu bearbeiten Themen des Bürokratieabbaus verständigt haben. Dazu zählen u. a. die Harmonisierung der Vorschriften im Fachrecht, Verzicht auf unnötige Vorschriften für Biogasanlagen oder die Verschlankung der Genehmigungsprozesse für Stallbauten und eine pragmatische Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Unser Ziel ist es, den Erfüllungsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte zu reduzieren und möglichst schlanke Verwaltungsabläufe zu schaffen. Dabei gilt es die Standards im Bereich des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes zu wahren. Die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte müssen hierfür angemessen honoriert werden, deshalb ist es nach Auffassung der AMK auch wichtig die GAK zu stärken. Zudem wurde auf dieser AMK das auch für Brandenburg wichtige Thema Frostschäden im Obstbau angesprochen. Die betroffenen Bundesländer haben hier ihren Bedarf an Unterstützung deutlich gemacht.“
Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erläuterte:
„Auf der Konferenz heute ist noch einmal deutlich geworden, dass wir uns in einem unglaublich großen Konfliktfeld, zwischen Bürokratieabbau einerseits und den vielen Schutzzielen für Natur, Umwelt und Klima anderseits, bewegen. Planungssicherheit ist für viele Betriebsleitungen eine grundlegende Voraussetzung, um ihren Betrieb stabil führen zu können, und auch für die SPD-geführten Agrarressorts ein zentrales Anliegen. In den vergangenen Jahren sind die politischen Vorgaben allerdings weit weg von Planungssicherheit gewesen und wir haben uns vielfach von Ausnahme zu Ausnahme gehangelt, was zur Verunsicherung und Überforderung auf Seiten der Betriebe, aber auch der Verwaltung beigetragen hat. Die Verantwortung dafür tragen EU, Bund und Länder gleichermaßen – da müssen wir ganz selbstkritisch sein. Mecklenburg-Vorpommern wird aus den gemachten Erfahrungen heraus in der neuen Förderperiode auf weniger, dafür zielgerichtete Förderangebote setzen.“