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Online-Konsultation für die Gigafactory von Tesla beginnt am Freitag

- Erschienen am 22.09.2021

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat bekanntgegeben, dass die Online-Konsultation nach den Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes im Genehmigungsverfahren für die von Tesla geplante Fahrzeugfabrik in Grünheide (Mark) am kommenden Freitag, 24. September 2021, beginnt.

Bei der Online-Konsultation sind die zusammengefassten Einwendungen, die Stellungnahmen der Behörden dazu und die Äußerung des Antragstellers in Form einer Tabelle für drei Wochen im Internet einzusehen. Außerdem werden noch weitere Unterlagen veröffentlicht, die bei der Behörde zwischenzeitlich eingegangen sind – darunter ungeschwärzte Teile des Antrags, bei denen sich nach der Prüfung ergeben hat, dass sie keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Auch die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet anzuschauen: https://www.uvp-verbund.de/bb. Gleichzeitig sind diese auch an den Orten, an denen auch der Antrag ausgelegen hat, in Papierform einsehbar – und zwar in der Gemeinde Grünheide, im Amt Spreenhagen, der Stadt Erkner, im Landkreis Oder-Spree und im LfU am Standort Frankfurt (Oder).

Während der Zeit der Auslegung vom 24. September bis zum 14. Oktober 2021 haben alle diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern. Es können – analog zum Erörterungstermin – Äußerungen von schon bei der Behörde registrierten Einwendern aus allen drei Öffentlichkeitsbeteiligungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die Erläuterungen können schriftlich per Post und elektronisch per E-Mail an das LfU gerichtet werden.

Das Landesamt für Umwelt hatte nach Prüfung der eingegangenen Einwendungen festgestellt, dass es grundsätzlich Erläuterungsbedarf dazu gibt. Der ursprünglich ab dem 13.09.2021 dafür geplante Erörterungstermin musste abgesagt werden, da sich durch die dritte Öffentlichkeitsbeteiligung mit weiteren 399 Personen und Organisationen die Zahl der insgesamt zum Erörterungstermin zuzulassenden Teilnehmenden auf 813 erhöht hat. Unter den geltenden Beschränkungen zum Umgang mit der Covid-Pandemie bot die Stadthalle Erkner als größter zumutbarer Veranstaltungsort nicht ausreichend Platz für eine Erörterung mit physischer Anwesenheit.

Die Genehmigungsbehörde stützt ihre Entscheidung, diese Erörterung im Rahmen einer Online-Konsultation vorzunehmen, auf die Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes. Der Bundestag hat im Mai 2020 damit die Voraussetzungen geschaffen, auch unter den pandemiebedingten Einschränkungen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitbeteiligung rechtssicher weiterführen zu können, so dass viele industrielle und Infrastrukturprojekte nicht ausgesetzt werden müssen.

Mit dem Ende der Frist zur Äußerung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren beendet. Die Genehmigungsbehörde wird unter Einbeziehung der Äußerungen in der Online-Konsultation abschießend über alle Einwendungen entscheiden. Diese Entscheidungen fließen in die Begründung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides ein. Dieser Bescheid wird erneut im Internet veröffentlicht und zur Einsicht an den bekannten Stellen ausgelegt.

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