Tesla darf weitere Anlagenteile errichten und auf ihre Betriebstüchtigkeit prüfen
- Erschienen amPotsdam – Das Landesamt für Umwelt hat in zwei weiteren Zulassungen des vorzeitigen Beginns die Errichtung von weiteren Teilen der Tesla-Fahrzeugfabrik zugelassen. Außerdem darf die Betriebstüchtigkeit weiterer schon errichteter Anlagenteile überprüft werden.
Mit den beiden Entscheidungen über die 17. und 19. Zulassung des vorzeitigen Beginns (ZvB) hat das Landesamt für Umwelt über alle noch anhängigen Anträge nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz entschieden. Zugelassen wurden die Errichtung weiterer Teile der Abwasservorbehandlungsanlage sowie die Installation von technischer Gebäudeausrüstung im Bereich des zentralen Ver- und Entsorgungsgebäudes. Auch die Errichtung von Rohrbrücken, einschließlich Leitungen, Armaturen und Pumpen kann jetzt erfolgen.
Die Erprobung der Betriebstüchtigkeit von Anlagen im Bereich der Gießerei und der Lackiererei, die teilweise schon mit der 15. ZvB zugelassen wurde, darf jetzt fortgesetzt werden. Dafür dürfen temporäre Hilfsanlagen wie Kompressoren, Kühler, Flaschenbündel zur Lagerung technischer Gase und Heizzentralen genutzt werden. Zugelassen sind insbesondere Druckprüfungen an verschiedenen Leitungen und Behältern sowie die Erprobung verschiedener Teile der Lackieranlage.
Die abschließenden Prüfungen im Genehmigungsverfahrens dauern an. Derzeit werden die Äußerungen von Einwendern in der Online-Konsultation geprüft, die am 14. Oktober endete. Ab dem 2. November wird die Online-Konsultation aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt. Ein Zeitpunkt für eine Entscheidung kann daher nicht genannt werden.