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Vogelsänger legt Aktionsplan Spreewald vor

- Erschienen am 28.05.2019

Frankfurt (Oder) – Auf Initiative des Brandenburger Landtags hat das Agrar- und Umweltministerium in den vergangenen Monaten unter dem Titel Aktionsplan Spreewald erarbeiten - Kulturlandschaft Spreewald aktiv gestalten“ ein Paket von Maßnahmen zu einem Programm zusammengefasst. Es stand heute auf der Tagesordnung der Sitzung der Landesregierung in Frankfurt (Oder) und wird nun dem Parlament fristgerecht zur weiteren Befassung zugeleitet.

Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Der Spreewald ist eine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft und wichtiger Lebens- und Wirtschaftsraum von besonderer landesweiter Bedeutung. Er ist als Biosphärenreservat nach international gültigen Standards geschützt. Die Reiseregion Spreewald ist überregional bekannt und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Bereits in der Vergangenheit engagierte sich das Land ganz besonders für den Spreewald. Dennoch sehen wir den Bedarf, einerseits die Kräfte zu bündeln und andererseits die große Aufgabe, den Erhalt dieser einmaligen Kulturlandschaft, die so sehr vom Wasserangebot abhängt, auf möglichst vielen Schultern zu verteilen.“

Den Spreewald für kommende Generationen zu bewahren und als besonders wertvolle Kulturlandschaft zukunftsorientiert zu gestalten, ist eine landesweite und fachbereichsübergreifende Herausforderung. Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes trägt hierbei zentrale Verantwortung. Die Umsetzung des Aktionsplans Spreewald trägt maßgeblich zur Strukturentwicklung in der Lausitz bei.

Für den Aktionsplan Spreewald wurden, gemeinsam mit den regionalen Akteuren, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung (Entschlammung der Spreewaldfließe), regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungs- und Bedienungsbedarfe für Wehre und Schleusen sowie Investitionsmaßnahmen an Wehren, Schleusen und Brücken ermittelt. Weiterhin wurden Maßnahmen für die Landschaftspflege und Landnutzung konkretisiert und nach Prioritäten geordnet. Das Maßnahmenpaket stützt direkt und indirekt den nachhaltigen Wassertourismus im Spreewald. Im Ergebnis wurden drei Umsetzungsphasen definiert - kurzfristig 2019/2020, mittelfristig von 2021 bis 2025, langfristig ab 2026. Daraus abgeleitet ergibt sich der Finanzbedarf aus EU-, Bundes- und Landesmitteln. Für die Kurzfristmaßnahmen sind rund 20,5 Millionen Euro kalkuliert. Die Finanzierung und Umsetzung dieser  Maßnahmen ist vom Umweltministerium abgesichert. Phase 2 von 2021 bis 2025 steht mit 102,3 Millionen Eure zu Buche. Für die langfristige Phase 3 ab 2026 werden jährlich 14,9 Millionen Euro benötigt, außerdem einmalig 3,2 Millionen Euro, unter anderem für die Sanierung von Brücken zur Sicherung wichtiger Wegebeziehungen innerhalb des Spreewalds. Für die Mittel- und Langfristbedarfe ist festgelegt, dass, ab 2020 beginnend, die Bedarfe jährlich zu aktualisieren sind. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt im Rahmen verfügbarer Finanzmittel und gemäß der Prioritätensetzung durch den Landtag. Die bereits bestehende Steuerungsgruppe aus Vertretern der Landesregierung, Kommunen und Interessengruppen, wird den Umsetzungsprozess weiterhin begleiten.