Zulassung vorzeitigen Beginns: Tesla darf für Lagerflächen und Leitungssysteme notwendige Waldflächen roden
- Erschienen amPotsdam – Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat heute die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Rodung weiterer Waldflächen für die Errichtung von Leitungssystemen und Lagerflächen auf dem Tesla-Betriebsgelände in Grünheide/Mark erteilt.
Die zu rodende Fläche umfasst 82,8 Hektar. Der Umfang des Ende August 2020 gestellten Antrags wurde mehrfach auf die unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen und Flächen reduziert.
Die Zulassung wurde beantragt, um Flächen für Rohrleitungen und Lagerung zu ermöglichen, die für den weiteren Baufortschritt benötigt werden. Umfangreiche Auflagen zum Natur- und Artenschutz sind mit der Entscheidung ebenso verbunden wie Anforderungen zur Ersatzaufforstung und waldverbessernde Maßnahmen, die im Landeswald umzusetzen sind. Die Arbeiten dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. Die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz muss Tesla durch entsprechende Messungen dokumentieren und gegenüber dem LfU durch Vorlage der Messberichte nachweisen.
Tesla führt die zugelassenen Maßnahmen weiterhin auf eigenes Risiko durch. Sollte die abschließende Genehmigung des Vorhabens nicht erfolgen, sind alle schon errichteten Gebäude zu beseitigen und die Fläche auf Kosten des Investors wieder zu bewalden.