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Sperrmüll

Bildmontage: Blick auf die tief stehende Abendsonne über der Landschaft im Landkreis Oder-Spree. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild

Bevor Sie Ihre Möbel oder andere haushaltsüblichen Gegenstände durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgen lassen, schauen Sie doch, ob Sie den Gegenständen ein „zweites Leben“ ermöglichen können. Internetplattformen auf denen Sie beispielsweise Ihre alten und noch guten Möbel anbieten können, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Damit leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung.

Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die

  • zu groß und zu schwer für die Restmülltonne sind und
  • nicht passgerecht zerkleinert werden können.

Dazu gehören

  • Möbel
  • Matratzen
  • Bodenbeläge aus PVC und Linoleum (Achtung Laminat gehört zu den Bau- und Abbruchabfällen)
  • Textile Bodenbeläge
  • Große Spielzeuge, Wannen, Regentonnen und Kunststoffe

Besteht der Sperrmüll aus unterschiedlichen Materialien, sollten diese, so weit wie möglich, getrennt werden.

Für die Entsorgung des Sperrmülls kontaktieren Sie einfach den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und melden die Abholung der Abfälle an. Geben Sie dazu wahrheitsgetreu die abzuholenden Abfälle an. Ob eine Gebühr für die Abholung des Sperrmülls anfällt, erfragen Sie am besten bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Dieser wird Ihnen zudem die Abholmodalitäten erklären und den Abholtermin mitteilen.

Grundsätzlich muss der Sperrmüll am vereinbarten Abholtermin für die Müllwerker frei zugängig zur Abholung bereitstehen. Achten Sie darauf, dass der Sperrmüll nicht öffentliche Wege oder Straßen versperrt. Zudem dürfen Sie den Sperrmüll zumeist erst am Abend vor der Abholung rausstellen. Andernfalls besteht auch die Gefahr, dass weitere Abfälle dazu gelegt werden, die gegebenenfalls nicht durch die Sperrmüllsammlung abgeholt werden können. Denn der Sperrmüll darf beispielsweise keine Abfälle wie Elektrogeräte und Bauabfälle enthalten. Diese Abfälle werden von den Müllwerkern nicht mitgenommen. Die nicht entsorgten Gegenstände müssen dann umgehend wieder zurück auf das Grundstück geräumt werden.

Wer seinen Sperrmüll selbst wegbringen möchte, kann diesen in haushaltsüblichen Kleinmengen an den Wertstoffhöfen abgeben. Auch hier empfiehlt es sich vorher mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Kontakt aufzunehmen.

Bildmontage: Blick auf die tief stehende Abendsonne über der Landschaft im Landkreis Oder-Spree. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild

Bevor Sie Ihre Möbel oder andere haushaltsüblichen Gegenstände durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgen lassen, schauen Sie doch, ob Sie den Gegenständen ein „zweites Leben“ ermöglichen können. Internetplattformen auf denen Sie beispielsweise Ihre alten und noch guten Möbel anbieten können, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Damit leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung.

Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die

  • zu groß und zu schwer für die Restmülltonne sind und
  • nicht passgerecht zerkleinert werden können.

Dazu gehören

  • Möbel
  • Matratzen
  • Bodenbeläge aus PVC und Linoleum (Achtung Laminat gehört zu den Bau- und Abbruchabfällen)
  • Textile Bodenbeläge
  • Große Spielzeuge, Wannen, Regentonnen und Kunststoffe

Besteht der Sperrmüll aus unterschiedlichen Materialien, sollten diese, so weit wie möglich, getrennt werden.

Für die Entsorgung des Sperrmülls kontaktieren Sie einfach den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und melden die Abholung der Abfälle an. Geben Sie dazu wahrheitsgetreu die abzuholenden Abfälle an. Ob eine Gebühr für die Abholung des Sperrmülls anfällt, erfragen Sie am besten bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Dieser wird Ihnen zudem die Abholmodalitäten erklären und den Abholtermin mitteilen.

Grundsätzlich muss der Sperrmüll am vereinbarten Abholtermin für die Müllwerker frei zugängig zur Abholung bereitstehen. Achten Sie darauf, dass der Sperrmüll nicht öffentliche Wege oder Straßen versperrt. Zudem dürfen Sie den Sperrmüll zumeist erst am Abend vor der Abholung rausstellen. Andernfalls besteht auch die Gefahr, dass weitere Abfälle dazu gelegt werden, die gegebenenfalls nicht durch die Sperrmüllsammlung abgeholt werden können. Denn der Sperrmüll darf beispielsweise keine Abfälle wie Elektrogeräte und Bauabfälle enthalten. Diese Abfälle werden von den Müllwerkern nicht mitgenommen. Die nicht entsorgten Gegenstände müssen dann umgehend wieder zurück auf das Grundstück geräumt werden.

Wer seinen Sperrmüll selbst wegbringen möchte, kann diesen in haushaltsüblichen Kleinmengen an den Wertstoffhöfen abgeben. Auch hier empfiehlt es sich vorher mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Kontakt aufzunehmen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  


Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Land Brandenburg