Weinbau
Stand und Entwicklung
Die Rebfläche Brandenburgs beträgt aktuell zirka 30 Hektar, dazu kommen zirka 3 Hektar aus alten Pflanzrechten. In der neuen, bundesweiten Vergabe von Rebrechten wurden 2016 in Brandenburg 2,8 Hektar neu zugeteilt. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder (Havel). Obwohl die Rebfläche in Brandenburg nur sehr klein ist im Vergleich zu den über 102.000 Hektar in Deutschland insgesamt, so gibt es doch eine sehr vielfältige und interessante Weinbaulandschaft. 80 Prozent der Rebfläche wird von Einzelunternehmen bewirtschaftet. Darunter sind einige Betriebe, die den Weinbau sehr intensiv und professionell betreiben und die den Anspruch an einen Vollerwerbsbetrieb erfüllen können. Weinbauvereine bewirtschaften rund ein Fünftel der gesamten Rebfläche. Der Wandel von einem flächendeckenden Weinbau zu einem Anbau auf klimatisch begünstigten Wärmeinseln hat sich schon über einen langen Zeitraum vollzogen. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder/ Havel.
Die Bezeichnungen der deutschen Weinbaugebiete sind im Weingesetz und der Weinverordnung geregelt. Es werden Anbaugebiete für Qualitätswein sowie für Landwein unterschieden. Die in den Neunzigerjahren bestehenden Anbauflächen wurden zu den Qualitätsweinanbaugebieten Sachsen (Schlieben im Landkreis Elbe-Elster) sowie Saale-Unstrut (Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark) zugeordnet. Die Mehrzahl der Rebflächen in Brandenburg gehört heute zu dem seit 2007 zugelassenen Landweingebiet Brandenburg.
Die Rebfläche Brandenburgs beträgt aktuell zirka 30 Hektar, dazu kommen zirka 3 Hektar aus alten Pflanzrechten. In der neuen, bundesweiten Vergabe von Rebrechten wurden 2016 in Brandenburg 2,8 Hektar neu zugeteilt. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder (Havel). Obwohl die Rebfläche in Brandenburg nur sehr klein ist im Vergleich zu den über 102.000 Hektar in Deutschland insgesamt, so gibt es doch eine sehr vielfältige und interessante Weinbaulandschaft. 80 Prozent der Rebfläche wird von Einzelunternehmen bewirtschaftet. Darunter sind einige Betriebe, die den Weinbau sehr intensiv und professionell betreiben und die den Anspruch an einen Vollerwerbsbetrieb erfüllen können. Weinbauvereine bewirtschaften rund ein Fünftel der gesamten Rebfläche. Der Wandel von einem flächendeckenden Weinbau zu einem Anbau auf klimatisch begünstigten Wärmeinseln hat sich schon über einen langen Zeitraum vollzogen. 95 Prozent der Rebflächen konzentrieren sich heute in den südlichen Landesteilen sowie in Werder/ Havel.
Die Bezeichnungen der deutschen Weinbaugebiete sind im Weingesetz und der Weinverordnung geregelt. Es werden Anbaugebiete für Qualitätswein sowie für Landwein unterschieden. Die in den Neunzigerjahren bestehenden Anbauflächen wurden zu den Qualitätsweinanbaugebieten Sachsen (Schlieben im Landkreis Elbe-Elster) sowie Saale-Unstrut (Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark) zugeordnet. Die Mehrzahl der Rebflächen in Brandenburg gehört heute zu dem seit 2007 zugelassenen Landweingebiet Brandenburg.
Aufgabe des Ministeriums
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist die zuständige Behörde für die Weinbaukartei, die Erhebung der Ernte- und Erzeugungsmeldungen sowie allgemein für das Weinrecht im Land Brandenburg. Landesrechtliche Bestimmungen zum Weinbau sind in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Brandenburg (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinRDV) geregelt.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist die zuständige Behörde für die Weinbaukartei, die Erhebung der Ernte- und Erzeugungsmeldungen sowie allgemein für das Weinrecht im Land Brandenburg. Landesrechtliche Bestimmungen zum Weinbau sind in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Brandenburg (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinRDV) geregelt.
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Genehmigung zur Neuanpflanzung von Rebflächen
Ab dem 1. Januar 2016 gilt das in der Europäischen Union neu eingeführte Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung des Genehmigungssystems für Neuanpflanzungen zuständig. Anträge für das laufende Jahr können jeweils vom 1. Januar bis zum letzten Tag des Februars des Jahres bei der BLE eingereicht werden. Die Entscheidung über die Höhe der Genehmigung erfolgt bis zum 31. Juli des Jahres. Erhält der Antragsteller weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche genehmigt, so kann er die Genehmigung innerhalb eines Monats nach dem Bescheid ohne Folgen zurückgeben. Andernfalls ist er zur Pflanzung verpflichtet.
Ab dem 1. Januar 2016 gilt das in der Europäischen Union neu eingeführte Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Durchführung des Genehmigungssystems für Neuanpflanzungen zuständig. Anträge für das laufende Jahr können jeweils vom 1. Januar bis zum letzten Tag des Februars des Jahres bei der BLE eingereicht werden. Die Entscheidung über die Höhe der Genehmigung erfolgt bis zum 31. Juli des Jahres. Erhält der Antragsteller weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche genehmigt, so kann er die Genehmigung innerhalb eines Monats nach dem Bescheid ohne Folgen zurückgeben. Andernfalls ist er zur Pflanzung verpflichtet.
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Vorgezogene Wiederbepflanzung
Das MLUK kann Erzeugern, die sich verpflichtet haben, eine Rebfläche zu roden, auf Antrag genehmigen, die Wiederbepflanzung auf einer anderen als der zu rodenden Fläche vorzunehmen, soweit die Rodung spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung der neuen Reben, vorgenommen wird. Die Pflanzfläche muss im Betrieb des Erzeugers liegen, dem Antrag sind entsprechende Nachweise in Form eines Grundbuchauszuges oder Pachtvertrages beizufügen. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung / Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden.
Der Erzeuger muss die rechtzeitig erfolgte Rodung innerhalb von vier Wochen auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ an das MLUK melden. Erfolgt die Rodung nicht fristgerecht, so sind die Flächen als illegale Pflanzung zu behandeln und nach EU-Recht zu sanktionieren.
Das MLUK kann Erzeugern, die sich verpflichtet haben, eine Rebfläche zu roden, auf Antrag genehmigen, die Wiederbepflanzung auf einer anderen als der zu rodenden Fläche vorzunehmen, soweit die Rodung spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung der neuen Reben, vorgenommen wird. Die Pflanzfläche muss im Betrieb des Erzeugers liegen, dem Antrag sind entsprechende Nachweise in Form eines Grundbuchauszuges oder Pachtvertrages beizufügen. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung / Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden.
Der Erzeuger muss die rechtzeitig erfolgte Rodung innerhalb von vier Wochen auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ an das MLUK melden. Erfolgt die Rodung nicht fristgerecht, so sind die Flächen als illegale Pflanzung zu behandeln und nach EU-Recht zu sanktionieren.
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Genehmigung zur Wiederbepflanzung
- Vereinfachtes Verfahren
Brandenburg hat die Option des vereinfachten Verfahrens eingeführt. Danach gilt die Wiederbepflanzung als genehmigt, wenn die Rodung beim MLUK bis zum Ende des Weinwirtschaftsjahres (31. Juli), in dem sie erfolgt ist, auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ gemeldet wurde.
- Genehmigungsverfahren
Erfolgte die Meldung der Rodung nicht bis spätesten Ende des Weinwirtschaftsjahres, in dem die Rebfläche gerodet wurde, so bedarf es eines Antrages auf Genehmigung der Wiederanpflanzung. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung / Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden. Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden. Er setzt voraus, dass die Rodung vollständig abgeschlossen wurde. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) gestellt werden, welches auf das Jahr der Rodung folgt (Beispiel: Rodung 30.01.2016 > Antragstellung bis 31.07.2018), ansonsten verfällt der Anspruch auf Wiederbepflanzung.
- Vereinfachtes Verfahren
Brandenburg hat die Option des vereinfachten Verfahrens eingeführt. Danach gilt die Wiederbepflanzung als genehmigt, wenn die Rodung beim MLUK bis zum Ende des Weinwirtschaftsjahres (31. Juli), in dem sie erfolgt ist, auf dem Formular 3 „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ gemeldet wurde.
- Genehmigungsverfahren
Erfolgte die Meldung der Rodung nicht bis spätesten Ende des Weinwirtschaftsjahres, in dem die Rebfläche gerodet wurde, so bedarf es eines Antrages auf Genehmigung der Wiederanpflanzung. Dazu ist das Formular 2 „Vorgezogene Wiederbepflanzung / Genehmigung zur Wiederbepflanzung“ zu verwenden. Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden. Er setzt voraus, dass die Rodung vollständig abgeschlossen wurde. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) gestellt werden, welches auf das Jahr der Rodung folgt (Beispiel: Rodung 30.01.2016 > Antragstellung bis 31.07.2018), ansonsten verfällt der Anspruch auf Wiederbepflanzung.
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Ausübung von Neu- und Wiederbepflanzungsrechten sowie von umgewandelten Rechten
Die Neupflanzung darf nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Abweichungen sind nur bei Vorliegen restriktiv auszulegender Härtefälle wie Erbfall, Naturkatastrophe oder Flurneuordnung genehmigungsfähig. Umgewandelte Pflanzrechte dürfen nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Das MLUL kann auf Antrag die Ausübung auf einer anderen, im Betrieb gelegenen Fläche genehmigen. Die Wiederbepflanzung darf nur auf Flächen vorgenommen werden, die im Betrieb des Antragstellers gelegen sind.
Die Neu- oder Wiederbepflanzungen sowie die Pflanzungen aus umgewandelten Rechten müssen jeweils innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung erfolgen. Die Nichtnutzung beziehungsweise nicht richtige Nutzung dieser Genehmigungen bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes stellt nach § 50 Absatz 2 Nummer 5 des Weingesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden kann.
Die Ausübung einer Pflanzung ist dem MLUL auf dem Formular 4 „Pflanzungsmeldung“ mit der Meldung zur Weinbaukartei (31. Mai des Jahres), spätestens jedoch 4 Wochen nach Ablauf der Genehmigung zu melden.
Die Neupflanzung darf nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Abweichungen sind nur bei Vorliegen restriktiv auszulegender Härtefälle wie Erbfall, Naturkatastrophe oder Flurneuordnung genehmigungsfähig. Umgewandelte Pflanzrechte dürfen nur auf der im Antrag bezeichneten Fläche ausgeübt werden. Das MLUL kann auf Antrag die Ausübung auf einer anderen, im Betrieb gelegenen Fläche genehmigen. Die Wiederbepflanzung darf nur auf Flächen vorgenommen werden, die im Betrieb des Antragstellers gelegen sind.
Die Neu- oder Wiederbepflanzungen sowie die Pflanzungen aus umgewandelten Rechten müssen jeweils innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung erfolgen. Die Nichtnutzung beziehungsweise nicht richtige Nutzung dieser Genehmigungen bis zum Ende des Genehmigungszeitraumes stellt nach § 50 Absatz 2 Nummer 5 des Weingesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden kann.
Die Ausübung einer Pflanzung ist dem MLUL auf dem Formular 4 „Pflanzungsmeldung“ mit der Meldung zur Weinbaukartei (31. Mai des Jahres), spätestens jedoch 4 Wochen nach Ablauf der Genehmigung zu melden.
Weinbauvereine beleben historischen Weinbau
Der Weinbau hat in der Mark Brandenburg eine lange Tradition. Fast jeder Ort kennt noch Straßennamen wie „Am Weinberg“, „Weinbergsweg“, „Weinmeisterstraße“. Weinbau war in der Mark Brandenburg allgegenwärtig. Bereits im 16. Jahrhundert wurden die Weinqualitäten der einzelnen Weinbauorte bewertet, mit Herkünften aus Ungarn, vom Rhein und sogar aus dem Mittelmeergebiet verglichen und für gut befunden. Erst mit der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert wurde es ökonomisch lukrativer, Tafeltrauben und vor allem Obst für die Lieferung nach Berlin anzubauen. Sehr wichtig für den Brandenburger Weinbau, aber auch für die Entwicklung ihrer jeweiligen Gemeinden sind die Weinbauvereine. Diese bewirtschaften rund 20 Prozent der gesamten Rebfläche. Diese Vereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, den historisch belegten Weinbau vor Ort wieder aufleben zu lassen. Eine im Rahmen eines LEADER-Projektes entstandene Webseite wein-land-brandenburg.de gibt einen Überblick über die Brandenburger Weinstandorte.
Interessenvertretung des Brandenburger Weinbaus im Gartenbauverband
Am 16. August 2013 haben sich zehn Brandenburger Winzer auf den IBA-Terrassen in Großräschen zur Fachgruppe Weinbau im Gartenbauverband Berlin-Brandenburg zusammengeschlossen, weitere vier Winzer sind inzwischen dazugekommen. Ziel der Fachgruppenarbeit ist es, den Interessen aller weinbautreibenden Betriebe und Vereine im Land, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von der Bewirtschaftungsform, Gehör zu verschaffen, sowie den heimischen Weinbau einer breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Dazu zählt auch die Organisation zentraler, landesweit beworbener Veranstaltungen wie die Brandenburger Jungweinprobe oder die Teilnahme an überregionalen Aktionen wie die Brandenburger Landpartie oder der Tag des offenen Weinbergs. Ein Beispiel im Internet zeigt die route-brandenburger-weinkultur.de der Fachgruppe Weinbau des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg e.V..
Widerstandsfähige Rebsorten
Da klassische Sorten aufgrund ihrer Anfälligkeit gegen pilzliche Erreger einen hohen Aufwand zum Pflanzenschutz erfordern, wurden in Brandenburg viele pilzwiderstandsfähige (PiWi-) Sorten gepflanzt. Dazu gehören Johanniter (als Riesling-Ersatz), Solaris und Helios (als Müller-Thurgau-Ersatz) sowie Muscaris und Saphira als neue Bukettsorten. Die rote PiWi-Sorte Regent ist die mit knapp über 5 Hektar am meisten angebaute Rebsorte in Brandenburg, auch Pinotin, Rondo und Cabernet Cortis sind von Bedeutung. An klassischen Weißweinsorten findet man Riesling, Müller-Thurgau, Ruländer, Weißburgunder, Kernling und andere. Weitere klassische Rotweinsorten sind Dornfelder und Cabernet Dorsa.
Erträge
Im Jahr 2021 konnten laut amtlicher Statistik auf 32 Hektar Rebfläche im Ertrag 1.726 Hektoliter Weinmost geerntet werden. Ein gutes Ergebnis mit einem Ertrag von 54,6 Hektolitern je Hektar. Im Jahr 2018 konnten knapp über 1.400 Hektoliter, 2017 rund 1.200 Hektoliter, 2016 rund 1.500 Hektoliter sowie 2015 cirka 1.400 Hektoliter erreicht werden.
Die märkische Sonne lässt sehr gute Traubenqualitäten reifen, die daraus gekelterten Weine überzeugen bei den Weinproben, erlangen Preise bei Weinprämierungen und haben ihre Stammkundschaft unter den Genießern gefunden.
Weinbauvereine beleben historischen Weinbau
Der Weinbau hat in der Mark Brandenburg eine lange Tradition. Fast jeder Ort kennt noch Straßennamen wie „Am Weinberg“, „Weinbergsweg“, „Weinmeisterstraße“. Weinbau war in der Mark Brandenburg allgegenwärtig. Bereits im 16. Jahrhundert wurden die Weinqualitäten der einzelnen Weinbauorte bewertet, mit Herkünften aus Ungarn, vom Rhein und sogar aus dem Mittelmeergebiet verglichen und für gut befunden. Erst mit der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert wurde es ökonomisch lukrativer, Tafeltrauben und vor allem Obst für die Lieferung nach Berlin anzubauen. Sehr wichtig für den Brandenburger Weinbau, aber auch für die Entwicklung ihrer jeweiligen Gemeinden sind die Weinbauvereine. Diese bewirtschaften rund 20 Prozent der gesamten Rebfläche. Diese Vereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, den historisch belegten Weinbau vor Ort wieder aufleben zu lassen. Eine im Rahmen eines LEADER-Projektes entstandene Webseite wein-land-brandenburg.de gibt einen Überblick über die Brandenburger Weinstandorte.
Interessenvertretung des Brandenburger Weinbaus im Gartenbauverband
Am 16. August 2013 haben sich zehn Brandenburger Winzer auf den IBA-Terrassen in Großräschen zur Fachgruppe Weinbau im Gartenbauverband Berlin-Brandenburg zusammengeschlossen, weitere vier Winzer sind inzwischen dazugekommen. Ziel der Fachgruppenarbeit ist es, den Interessen aller weinbautreibenden Betriebe und Vereine im Land, unabhängig von der Rechtsform und unabhängig von der Bewirtschaftungsform, Gehör zu verschaffen, sowie den heimischen Weinbau einer breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Dazu zählt auch die Organisation zentraler, landesweit beworbener Veranstaltungen wie die Brandenburger Jungweinprobe oder die Teilnahme an überregionalen Aktionen wie die Brandenburger Landpartie oder der Tag des offenen Weinbergs. Ein Beispiel im Internet zeigt die route-brandenburger-weinkultur.de der Fachgruppe Weinbau des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg e.V..
Widerstandsfähige Rebsorten
Da klassische Sorten aufgrund ihrer Anfälligkeit gegen pilzliche Erreger einen hohen Aufwand zum Pflanzenschutz erfordern, wurden in Brandenburg viele pilzwiderstandsfähige (PiWi-) Sorten gepflanzt. Dazu gehören Johanniter (als Riesling-Ersatz), Solaris und Helios (als Müller-Thurgau-Ersatz) sowie Muscaris und Saphira als neue Bukettsorten. Die rote PiWi-Sorte Regent ist die mit knapp über 5 Hektar am meisten angebaute Rebsorte in Brandenburg, auch Pinotin, Rondo und Cabernet Cortis sind von Bedeutung. An klassischen Weißweinsorten findet man Riesling, Müller-Thurgau, Ruländer, Weißburgunder, Kernling und andere. Weitere klassische Rotweinsorten sind Dornfelder und Cabernet Dorsa.
Erträge
Im Jahr 2021 konnten laut amtlicher Statistik auf 32 Hektar Rebfläche im Ertrag 1.726 Hektoliter Weinmost geerntet werden. Ein gutes Ergebnis mit einem Ertrag von 54,6 Hektolitern je Hektar. Im Jahr 2018 konnten knapp über 1.400 Hektoliter, 2017 rund 1.200 Hektoliter, 2016 rund 1.500 Hektoliter sowie 2015 cirka 1.400 Hektoliter erreicht werden.
Die märkische Sonne lässt sehr gute Traubenqualitäten reifen, die daraus gekelterten Weine überzeugen bei den Weinproben, erlangen Preise bei Weinprämierungen und haben ihre Stammkundschaft unter den Genießern gefunden.