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Flurbereinigung

Wusterwitz Panorama mit L96
© Felix Kasten/MLUK
Wusterwitz Panorama mit L96
© Felix Kasten/MLUK

Agrarstruktur, Umwelt und Lebensqualität verbessern – ländliche Räume stärken und dem Klimawandel begegnen

Der Bedarf an Fläche für Siedlung, Infrastrukturprojekte, Unternehmensentwicklung, Moorrenaturierung, Biotopverbundsysteme und wasserwirtschaftliche Maßnahmen führt oft zu Nutzungskonflikten.

Flächenmanagement und eine zukunftsfähige Neugestaltung der Grundstücke im Rahmen der Flurbereinigung können helfen, Nutzungskonflikte aufzulösen und Interessenausgleiche eigentums- und umweltverträglich umzusetzen. Den rechtlichen Rahmen bildet das Flurbereinigungsgesetz. Das Flurbereinigungsgesetz sieht zur Erfüllung dieser Aufgaben verschiedene Verfahrensvarianten vor:

  • Regelflurbereinigung
  • Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
  • Unternehmensflurbereinigung
  • Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
  • Freiwilliger Landtausch

In ein Flurbereinigungsverfahren sind insbesondere die Grundstückseigentümer involviert, die in ihrer Gesamtheit die Teilnehmergemeinschaft bilden. Die Interessen der Teilnehmer werden vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wahrgenommen. Dieser wird zu Beginn eines Flurbereinigungsverfahrens von der Teilnehmerversammlung gewählt. Die Teilnehmergemeinschaft nimmt im Land Brandenburg wesentliche Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde wahr. Die Vorstandsmitglieder treffen wichtige Entscheidungen zum Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens. Beispielsweise werden Beschlüsse zur Wertermittlung, zur Neugestaltung des Verfahrensgebietes, zum Bau von ländlichen Wegen, zum Haushalt der Teilnehmergemeinschaft, zur Beantragung von Fördermitteln, zu Beiträgen und anderen finanziellen Angelegenheiten gefasst.

Da die in der Regel ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder nicht über die für die Durchführung der Flurbereinigung erforderlichen fachlichen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse verfügen, wird dem Vorstand gemäß Brandenburgischem Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) ein Bediensteter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Fachvorstandsmitglied zur Seite gestellt. Das Landesamt ist die obere Flurbereinigungsbehörde im Land Brandenburg.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben werden Vorstand und Teilnehmergemeinschaft durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf) – dem Zusammenschluss aller Teilnehmergemeinschaften im Land Brandenburg – unterstützt. Die Haushaltsführung wird dabei vom vlf gemäß seiner Satzung als Pflichtaufgabe für alle seine Mitglieder übernommen. Darüber hinaus unterstützt der vlf die Teilnehmergemeinschaften seit dem Jahr 2004 bei der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde (insbesondere bei der bodenordnerischen Bearbeitung der Flurbereinigungsverfahren). Fast 90 Prozent aller im Land Brandenburg anhängigen Verfahren werden aktuell vom vlf bearbeitet.

Verfahren zur ländlichen Neuordnung werden in Brandenburg hauptsächlich durchgeführt, um:

  • Landnutzungskonflikte aufzulösen, die bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche entstehen; z. B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerentwicklung, Infrastrukturvorhaben,
  • den Landverlust auf viele Schultern zu verteilen, wenn ländliche Grundstücke bei öffentlichen Großbauvorhaben in Anspruch genommen werden (Unternehmensflurbereinigung),
  • landeskulturelle Nachteile zu beseitigen, die zum Beispiel bei der Zerschneidung von Flächen durch ausgebaute Wege entstanden sind,
  • den Grund und Boden der Bergbaufolgelandschaften neuzuordnen und damit Entwicklungen und Investitionen im ländlichen Raum zu fördern,
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt zu unterstützen,
  • Projekte zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern zu unterstützen,
  • Projekte zur Wiedervernässung und zum Moorschutz zu unterstützen,
  • die Alleenkonzeption des Landes zu unterstützen,
  • weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung bodenordnerisch zu begleiten.

Die Schwerpunkte der ländlichen Neuordnung in Brandenburg liegen gegenwärtig in den Bergbaufolgelandschaften der Lausitz, dem Oderbruch, dem Unteren Odertal sowie dem Bereich der Elbauenlandschaft in der Prignitz. Ebenfalls in der Prignitz werden erste Erfahrungen im Zusammenhang mit der Alleenkonzeption 2030 gesammelt. In den Belziger Landschaftswiesen laufen erste Maßnahmen zur Moorrenaturierung an.

Agrarstruktur, Umwelt und Lebensqualität verbessern – ländliche Räume stärken und dem Klimawandel begegnen

Der Bedarf an Fläche für Siedlung, Infrastrukturprojekte, Unternehmensentwicklung, Moorrenaturierung, Biotopverbundsysteme und wasserwirtschaftliche Maßnahmen führt oft zu Nutzungskonflikten.

Flächenmanagement und eine zukunftsfähige Neugestaltung der Grundstücke im Rahmen der Flurbereinigung können helfen, Nutzungskonflikte aufzulösen und Interessenausgleiche eigentums- und umweltverträglich umzusetzen. Den rechtlichen Rahmen bildet das Flurbereinigungsgesetz. Das Flurbereinigungsgesetz sieht zur Erfüllung dieser Aufgaben verschiedene Verfahrensvarianten vor:

  • Regelflurbereinigung
  • Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
  • Unternehmensflurbereinigung
  • Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
  • Freiwilliger Landtausch

In ein Flurbereinigungsverfahren sind insbesondere die Grundstückseigentümer involviert, die in ihrer Gesamtheit die Teilnehmergemeinschaft bilden. Die Interessen der Teilnehmer werden vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wahrgenommen. Dieser wird zu Beginn eines Flurbereinigungsverfahrens von der Teilnehmerversammlung gewählt. Die Teilnehmergemeinschaft nimmt im Land Brandenburg wesentliche Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde wahr. Die Vorstandsmitglieder treffen wichtige Entscheidungen zum Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens. Beispielsweise werden Beschlüsse zur Wertermittlung, zur Neugestaltung des Verfahrensgebietes, zum Bau von ländlichen Wegen, zum Haushalt der Teilnehmergemeinschaft, zur Beantragung von Fördermitteln, zu Beiträgen und anderen finanziellen Angelegenheiten gefasst.

Da die in der Regel ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder nicht über die für die Durchführung der Flurbereinigung erforderlichen fachlichen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Kenntnisse verfügen, wird dem Vorstand gemäß Brandenburgischem Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) ein Bediensteter des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Fachvorstandsmitglied zur Seite gestellt. Das Landesamt ist die obere Flurbereinigungsbehörde im Land Brandenburg.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben werden Vorstand und Teilnehmergemeinschaft durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf) – dem Zusammenschluss aller Teilnehmergemeinschaften im Land Brandenburg – unterstützt. Die Haushaltsführung wird dabei vom vlf gemäß seiner Satzung als Pflichtaufgabe für alle seine Mitglieder übernommen. Darüber hinaus unterstützt der vlf die Teilnehmergemeinschaften seit dem Jahr 2004 bei der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde (insbesondere bei der bodenordnerischen Bearbeitung der Flurbereinigungsverfahren). Fast 90 Prozent aller im Land Brandenburg anhängigen Verfahren werden aktuell vom vlf bearbeitet.

Verfahren zur ländlichen Neuordnung werden in Brandenburg hauptsächlich durchgeführt, um:

  • Landnutzungskonflikte aufzulösen, die bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche entstehen; z. B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerentwicklung, Infrastrukturvorhaben,
  • den Landverlust auf viele Schultern zu verteilen, wenn ländliche Grundstücke bei öffentlichen Großbauvorhaben in Anspruch genommen werden (Unternehmensflurbereinigung),
  • landeskulturelle Nachteile zu beseitigen, die zum Beispiel bei der Zerschneidung von Flächen durch ausgebaute Wege entstanden sind,
  • den Grund und Boden der Bergbaufolgelandschaften neuzuordnen und damit Entwicklungen und Investitionen im ländlichen Raum zu fördern,
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt zu unterstützen,
  • Projekte zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern zu unterstützen,
  • Projekte zur Wiedervernässung und zum Moorschutz zu unterstützen,
  • die Alleenkonzeption des Landes zu unterstützen,
  • weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung bodenordnerisch zu begleiten.

Die Schwerpunkte der ländlichen Neuordnung in Brandenburg liegen gegenwärtig in den Bergbaufolgelandschaften der Lausitz, dem Oderbruch, dem Unteren Odertal sowie dem Bereich der Elbauenlandschaft in der Prignitz. Ebenfalls in der Prignitz werden erste Erfahrungen im Zusammenhang mit der Alleenkonzeption 2030 gesammelt. In den Belziger Landschaftswiesen laufen erste Maßnahmen zur Moorrenaturierung an.


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