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Zuständige Behörde für den ökologischen Landbau

Bio-Auslage
© Offergeld/MLUK
Bio-Auslage
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Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg für die Durchführung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ansässig.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem

  • die Überwachung der Arbeit der in Brandenburg tätigen Kontrollstellen und
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Öko-Verordnung (EU) 2018/848.

Weiterhin geht sie Hinweisen auf unzulässige Biovermarktungen nach.

Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg für die Durchführung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ansässig.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem

  • die Überwachung der Arbeit der in Brandenburg tätigen Kontrollstellen und
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Öko-Verordnung (EU) 2018/848.

Weiterhin geht sie Hinweisen auf unzulässige Biovermarktungen nach.

  • Gesetzliche Grundlagen für das Kontroll- und Kennzeichnungsverfahrens

    Mit der "EU-Ökoverordnung" wurde europaweit ein Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau eingeführt, um Transparenz aller Produkte und ihrer Produktion, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau - wie "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" - vermarktet werden, herzustellen.

    Die "neue" Öko-Verordnung (EU) 2018/848 mit den zugehörigen EU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab dem 01.01.2022)erweitert den Umfang der bestehenden Gesetzgebung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ab, um die Erzeugnisse abzudecken, die eng mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, wie zum Beispiel Kork, Salz und ätherische Öle. Sie harmonisiert die für Unternehmer in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern geltenden Vorschriften durch die Einführung des Compliance-Systems. Sie vereinfacht den Zugang zu den Regelungen für kleine Unternehmen. Sie prüft die Vorschriften für die ökologische Tierhaltung und führt Regeln für neue Tierarten wie Kaninchen und Geweihträger ein.

    In Deutschland übernehmen staatlich zugelassene private Kontrollstellen die Kontrolle der Unternehmen. Zugelassen werden die Kontrollstellen - in der Regel bundesweit tätig - von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn.

    Neben den Vorgaben für Kontrolle und Dokumentation enthalten die Verordnungen Kennzeichnungsvorschriften, damit die Verbraucher Lebensmittel aus ökologischem Landbau sicher erkennen können.

    Mit der "EU-Ökoverordnung" wurde europaweit ein Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau eingeführt, um Transparenz aller Produkte und ihrer Produktion, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau - wie "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" - vermarktet werden, herzustellen.

    Die "neue" Öko-Verordnung (EU) 2018/848 mit den zugehörigen EU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (ab dem 01.01.2022)erweitert den Umfang der bestehenden Gesetzgebung zur Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ab, um die Erzeugnisse abzudecken, die eng mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, wie zum Beispiel Kork, Salz und ätherische Öle. Sie harmonisiert die für Unternehmer in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern geltenden Vorschriften durch die Einführung des Compliance-Systems. Sie vereinfacht den Zugang zu den Regelungen für kleine Unternehmen. Sie prüft die Vorschriften für die ökologische Tierhaltung und führt Regeln für neue Tierarten wie Kaninchen und Geweihträger ein.

    In Deutschland übernehmen staatlich zugelassene private Kontrollstellen die Kontrolle der Unternehmen. Zugelassen werden die Kontrollstellen - in der Regel bundesweit tätig - von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn.

    Neben den Vorgaben für Kontrolle und Dokumentation enthalten die Verordnungen Kennzeichnungsvorschriften, damit die Verbraucher Lebensmittel aus ökologischem Landbau sicher erkennen können.

  • Kennzeichnung von Bioprodukten

    Ein dichtes Netz an laufenden Kontrollmaßnahmen sichert auf jeder Ebene die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards für Öko-Produkte.

    Über eine der EU-Ökoverordnung konforme Arbeitsweise wird dem Betrieb eine Bescheinigung (auch Bio-Zertifikat genannt) ausgestellt und berechtigt das Unternehmen durch das Kennzeichnen mit dem EU Bio-Logo und / oder dem Bio-Siegel seine Waren als Produkte des ökologischen Landbaus - wie zum Beispiel "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" zu vermarkten.

    Über Aktualität einer Bio-Bescheinigung kann sich der Verbraucher auf der Internet- Plattform des Bundesverbands der Öko-Kontrollstellen e.V.  informieren. Auf deren Internetseite oeko-kontrollstellen.de (Suche nach Biounternehmen) sind die Bescheinigungen sämtlicher deutschen Bio-Unternehmen auffindbar.

    Ein dichtes Netz an laufenden Kontrollmaßnahmen sichert auf jeder Ebene die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards für Öko-Produkte.

    Über eine der EU-Ökoverordnung konforme Arbeitsweise wird dem Betrieb eine Bescheinigung (auch Bio-Zertifikat genannt) ausgestellt und berechtigt das Unternehmen durch das Kennzeichnen mit dem EU Bio-Logo und / oder dem Bio-Siegel seine Waren als Produkte des ökologischen Landbaus - wie zum Beispiel "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" zu vermarkten.

    Über Aktualität einer Bio-Bescheinigung kann sich der Verbraucher auf der Internet- Plattform des Bundesverbands der Öko-Kontrollstellen e.V.  informieren. Auf deren Internetseite oeko-kontrollstellen.de (Suche nach Biounternehmen) sind die Bescheinigungen sämtlicher deutschen Bio-Unternehmen auffindbar.

  • Das EU-Bio-Logo

    EU Bio-Logo

    Auf Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln muss verpflichtend das neue EU-Bio-Logo verwendet werden. Das EU-Bio-Logo muss auf den Verpackungen wenigstens einmal in Verbindung mit der Codenummer der Kontrollstelle und einer Herkunftsangabe (zum Beispiel EU-Landwirtschaft oder „aus deutscher Landwirtschaft“) im gleichen Sichtfeld neben / über oder unter dem Logo erscheinen.

    Alle „Öko-/Bio-Produkte“ in der EU müssen die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle tragen. Die Codenummern in Deutschland lauten: DE-ÖKO-***. Diese können auch von jedem Bio-Betrieb vor Ort erfragt werden und sind ein Nachweis für die Teilnahme des Betriebes am Kontrollverfahren.

    Weitere Informationen zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

    EU Bio-Logo

    Auf Etiketten von vorverpackten Lebensmitteln muss verpflichtend das neue EU-Bio-Logo verwendet werden. Das EU-Bio-Logo muss auf den Verpackungen wenigstens einmal in Verbindung mit der Codenummer der Kontrollstelle und einer Herkunftsangabe (zum Beispiel EU-Landwirtschaft oder „aus deutscher Landwirtschaft“) im gleichen Sichtfeld neben / über oder unter dem Logo erscheinen.

    Alle „Öko-/Bio-Produkte“ in der EU müssen die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle tragen. Die Codenummern in Deutschland lauten: DE-ÖKO-***. Diese können auch von jedem Bio-Betrieb vor Ort erfragt werden und sind ein Nachweis für die Teilnahme des Betriebes am Kontrollverfahren.

    Weitere Informationen zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

  • Das Bio-Siegel

    Bio-Siegel

    Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel ist das staatliche, verbandsunabhängige Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Im Gegensatz zum europäischen EU-Biologo ist die Verwendung des sechseckigen deutschen Bio-Siegel freiwillig und kann auf den Verpackungen verwendet werden.

    Nur Hersteller und Erzeuger, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Ware mit dem deutschen Bio-Siegel zu kennzeichnen. Das System schließt alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur endgültigen Verpackung und Kennzeichnung lückenlos ein.

    Alle Hersteller von zertifizierten Bio-Produkten, die das sechseckige deutsche Bio-Siegel zur Kennzeichnung ihrer Produkte nutzen möchten, müssen diese anzeigen. Weitere Information zum Erlangen des BIO-Siegels können hier abgerufen werden.

    Bio-Siegel

    Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel ist das staatliche, verbandsunabhängige Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Im Gegensatz zum europäischen EU-Biologo ist die Verwendung des sechseckigen deutschen Bio-Siegel freiwillig und kann auf den Verpackungen verwendet werden.

    Nur Hersteller und Erzeuger, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Ware mit dem deutschen Bio-Siegel zu kennzeichnen. Das System schließt alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur endgültigen Verpackung und Kennzeichnung lückenlos ein.

    Alle Hersteller von zertifizierten Bio-Produkten, die das sechseckige deutsche Bio-Siegel zur Kennzeichnung ihrer Produkte nutzen möchten, müssen diese anzeigen. Weitere Information zum Erlangen des BIO-Siegels können hier abgerufen werden.

Weiterführende Informationen

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