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Schadstoffe

Bildmontage: Eine Moorlandschaft im Rhinluch bei Kremmen. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild

Als Schadstoffe bezeichnet man gefährliche Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit und Menge im besonderen Maße wasser-, luft- und gesundheitsgefährdend, explosiv, ätzend, giftig oder brennbar sind und die Umwelt gefährden. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen auf gar keinen Fall über die Toilette oder den Abfluss/Ausguss entsorgt werden.

 Dazu gehören

  • Flüssige Farben und Lacke
  • Haushaltschemikalien
  • Klebstoffreste
  • Druckerpatronen
  • Spraydosen
  • Aufsaug- und Filtermaterialien (feste Fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel)
  • Feuerlöscher
  • Säuren
  • Laugen
  • Fotochemikalien
  • Quecksilberhaltige Abfälle
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Leuchtstoffröhren
  • Öle und Fette
  • Reinigungs- und Lösungsmittel
  • Arzneimittel
  • Kleine und große Batterien und Akkus aller Art

Für eine fachgerechte Entsorgung haben die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein Schadstoffmobil, welches regelmäßig im Entsorgungsgebiet unterwegs ist. Aus dem Abfalltourenplan des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers kann entnommen werden, wann und wo das Schadstoffmobil vor Ort ist.

Ob und in welchem Umfang Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an seinen Wertstoffhöfen Sammel- und Annahmestellen für Schadstoffe eingerichtet hat, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Dieser wird Ihnen sodann die Übergabemodalitäten erklären (beispielsweise Abnahme der Schadstoffe nur in geschlossenen Gebinden) und über mögliche Gebühren informieren.

Bildmontage: Eine Moorlandschaft im Rhinluch bei Kremmen. Ein Bumerang fliegt durch das Bild.
© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild

Als Schadstoffe bezeichnet man gefährliche Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit und Menge im besonderen Maße wasser-, luft- und gesundheitsgefährdend, explosiv, ätzend, giftig oder brennbar sind und die Umwelt gefährden. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen auf gar keinen Fall über die Toilette oder den Abfluss/Ausguss entsorgt werden.

 Dazu gehören

  • Flüssige Farben und Lacke
  • Haushaltschemikalien
  • Klebstoffreste
  • Druckerpatronen
  • Spraydosen
  • Aufsaug- und Filtermaterialien (feste Fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel)
  • Feuerlöscher
  • Säuren
  • Laugen
  • Fotochemikalien
  • Quecksilberhaltige Abfälle
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Leuchtstoffröhren
  • Öle und Fette
  • Reinigungs- und Lösungsmittel
  • Arzneimittel
  • Kleine und große Batterien und Akkus aller Art

Für eine fachgerechte Entsorgung haben die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein Schadstoffmobil, welches regelmäßig im Entsorgungsgebiet unterwegs ist. Aus dem Abfalltourenplan des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers kann entnommen werden, wann und wo das Schadstoffmobil vor Ort ist.

Ob und in welchem Umfang Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an seinen Wertstoffhöfen Sammel- und Annahmestellen für Schadstoffe eingerichtet hat, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Dieser wird Ihnen sodann die Übergabemodalitäten erklären (beispielsweise Abnahme der Schadstoffe nur in geschlossenen Gebinden) und über mögliche Gebühren informieren.

Sonderfälle

Batterien

Viele Geräte, wie zum Beispiel Laptops, Smartphones oder die elektrischen Zahnbürsten enthalten sogenannte leistungsfähige Energieträger wie Lithiumbatterien. Oft erkennbar an der freiwilligen Kennzeichnung „Li“ oder „Li-Ion“. Diese Batterien haben eine sehr hohe Energiedichte. Bei der unsachgemäßen Entsorgung kann es zum Kurzschluss kommen und es können gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, die umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (unter anderem stark reizend) sind. Geben Sie die alten Batterien entweder an dem Wertstoffhof ab oder werfen Sie diese in eine der Sammelboxen in Drogerien, Supermärkten oder Baumärkten.  

Farben

Im Gegensatz zu flüssigen Farben können eingetrocknete und lösemittelfreie Wand- und Deckenfarben über den Restmüll entsorgt werden.

Batterien

Viele Geräte, wie zum Beispiel Laptops, Smartphones oder die elektrischen Zahnbürsten enthalten sogenannte leistungsfähige Energieträger wie Lithiumbatterien. Oft erkennbar an der freiwilligen Kennzeichnung „Li“ oder „Li-Ion“. Diese Batterien haben eine sehr hohe Energiedichte. Bei der unsachgemäßen Entsorgung kann es zum Kurzschluss kommen und es können gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, die umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (unter anderem stark reizend) sind. Geben Sie die alten Batterien entweder an dem Wertstoffhof ab oder werfen Sie diese in eine der Sammelboxen in Drogerien, Supermärkten oder Baumärkten.  

Farben

Im Gegensatz zu flüssigen Farben können eingetrocknete und lösemittelfreie Wand- und Deckenfarben über den Restmüll entsorgt werden.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Thema.  


Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Land Brandenburg