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Förderung des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem (PAV)

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Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ im Land Brandenburg (Richtlinie PAV)

Die Richtlinie ist am 15. Juni 2018 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022.

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ im Land Brandenburg (Richtlinie PAV)

Die Richtlinie ist am 15. Juni 2018 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Das Land Brandenburg unterstützt anerkannte Ausbildungsbetriebe bei der Zusammenarbeit in Ausbildungsnetzwerken, die dazu beitragen den Ausbildungserfolg in landwirtschaftlichen Berufen zu sichern. Damit wird sowohl den zum Teil nicht ausreichenden Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen als auch der Spezialisierungs- und Arbeitssituation in den Ausbildungsbetrieben Rechnung getragen.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Sicherung der überbetrieblichen Ausbildung als eine Grundlage für den Berufsabschluss.

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Das Land Brandenburg unterstützt anerkannte Ausbildungsbetriebe bei der Zusammenarbeit in Ausbildungsnetzwerken, die dazu beitragen den Ausbildungserfolg in landwirtschaftlichen Berufen zu sichern. Damit wird sowohl den zum Teil nicht ausreichenden Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen als auch der Spezialisierungs- und Arbeitssituation in den Ausbildungsbetrieben Rechnung getragen.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Sicherung der überbetrieblichen Ausbildung als eine Grundlage für den Berufsabschluss.

  • Was wird gefördert?

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Die Förderung wird gewährt für den Aufwand, der für die Koordination der Zusammenarbeit entsteht, sowie für Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich durchgeführt werden. Das können sowohl Maßnahmen für den Koordinator als auch für die Auszubildenden sein.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Gefördert wird die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen der Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnisses entsprechend dem Beschluss des Berufsbildungsausschusses in den Berufen:

    • Landwirt/in mit 5 Wochen
    • Tierwirt/in mit 5 Wochen
    • Fischwirt/in mit 5 Wochen
    • Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau) mit 8 Wochen
    • Gärtner/in (Produktionsgartenbau, Friedhofsgärtnerei) mit 3 Wochen
    • Pferdewirt/in mit 3 Wochen
    • Milchwirtschaftliche/r Laborant/in mit 12 Wochen
    • Milchtechnologe/-technologin mit 12 Wochen
    • Forstwirt/in (außerhalb der Ämter für Forstwirtschaft) mit 9 Wochen
    • Fachkraft Agrarservice mit 5 Wochen

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Die Förderung wird gewährt für den Aufwand, der für die Koordination der Zusammenarbeit entsteht, sowie für Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich durchgeführt werden. Das können sowohl Maßnahmen für den Koordinator als auch für die Auszubildenden sein.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Gefördert wird die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen der Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnisses entsprechend dem Beschluss des Berufsbildungsausschusses in den Berufen:

    • Landwirt/in mit 5 Wochen
    • Tierwirt/in mit 5 Wochen
    • Fischwirt/in mit 5 Wochen
    • Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau) mit 8 Wochen
    • Gärtner/in (Produktionsgartenbau, Friedhofsgärtnerei) mit 3 Wochen
    • Pferdewirt/in mit 3 Wochen
    • Milchwirtschaftliche/r Laborant/in mit 12 Wochen
    • Milchtechnologe/-technologin mit 12 Wochen
    • Forstwirt/in (außerhalb der Ämter für Forstwirtschaft) mit 9 Wochen
    • Fachkraft Agrarservice mit 5 Wochen
  • Wer wird gefördert?

    Förderung von Ausbildungsnetzwerkenin der Landwirtschaft

    Die Koordination, d. h. die Funktion des "Netzwerkknotens" übernimmt ein geeigneter Partner, z. B. ein Ausbildungsbetrieb, ein regionaler Bauernverband oder ein Bildungsträger mit Sitz im Land Brandenburg. Dieser Koordinator stellt den Antrag und erhält den Zuwendungsbescheid.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Juristische Personen des privaten Rechts, die die überbetriebliche Ausbildung organisieren.

    Förderung von Ausbildungsnetzwerkenin der Landwirtschaft

    Die Koordination, d. h. die Funktion des "Netzwerkknotens" übernimmt ein geeigneter Partner, z. B. ein Ausbildungsbetrieb, ein regionaler Bauernverband oder ein Bildungsträger mit Sitz im Land Brandenburg. Dieser Koordinator stellt den Antrag und erhält den Zuwendungsbescheid.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Juristische Personen des privaten Rechts, die die überbetriebliche Ausbildung organisieren.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Ein Ausbildungsnetzwerk muss aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Lehrgänge müssen vom Berufsbildungsausschuss bestätigt und in den bestätigten überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Es werden nur Lehrgangsteilnehmer mit gültigem, registrierten Ausbildungsverhältnis in den unten genannten Berufen im Land Brandenburg und Wohnsitz im Land Brandenburg oder im Land Berlin (Jugendliche mit Wohnsitz im Land Berlin müssen eine Erklärung beibringen, aus der hervorgeht, dass sie nach Beendigung der Ausbildung eine Arbeitsaufnahme im Land Brandenburg anstreben) gefördert.

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Ein Ausbildungsnetzwerk muss aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Lehrgänge müssen vom Berufsbildungsausschuss bestätigt und in den bestätigten überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Es werden nur Lehrgangsteilnehmer mit gültigem, registrierten Ausbildungsverhältnis in den unten genannten Berufen im Land Brandenburg und Wohnsitz im Land Brandenburg oder im Land Berlin (Jugendliche mit Wohnsitz im Land Berlin müssen eine Erklärung beibringen, aus der hervorgeht, dass sie nach Beendigung der Ausbildung eine Arbeitsaufnahme im Land Brandenburg anstreben) gefördert.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Für Ausbildungsnetzwerke werden im ersten Jahr des Bestehens 90 Prozent und danach 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Bereits bestehende Netzwerke werden mit 70 Prozent bezuschusst.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Von den insgesamt für die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten werden für Lehrgangsgebühren und Unterkunft höchstens bis zu 380 Euro pro Lehrgangswoche und Teilnehmer berücksichtigt, wobei die Unterkunftszuschüsse max. 20 Euro pro Nacht betragen. Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Förderung von Ausbildungsnetzwerken in der Landwirtschaft

    Für Ausbildungsnetzwerke werden im ersten Jahr des Bestehens 90 Prozent und danach 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Bereits bestehende Netzwerke werden mit 70 Prozent bezuschusst.

    Förderung Überbetriebliche Ausbildung

    Von den insgesamt für die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten werden für Lehrgangsgebühren und Unterkunft höchstens bis zu 380 Euro pro Lehrgangswoche und Teilnehmer berücksichtigt, wobei die Unterkunftszuschüsse max. 20 Euro pro Nacht betragen. Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Anträge sind über das Internet-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.

    Anträge sind über das Internet-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.

Weiterführende Informationen

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