Anträge sind über das Internet-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.
- Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (2018-2022)
Die Richtlinie ist am 15. Juni 2018 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022.
Die Richtlinie ist am 15. Juni 2018 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022.
Das Land Brandenburg unterstützt anerkannte Ausbildungsbetriebe bei der Zusammenarbeit in Ausbildungsnetzwerken, die dazu beitragen den Ausbildungserfolg in landwirtschaftlichen Berufen zu sichern. Damit wird sowohl den zum Teil nicht ausreichenden Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen als auch der Spezialisierungs- und Arbeitssituation in den Ausbildungsbetrieben Rechnung getragen.
Sicherung der überbetrieblichen Ausbildung als eine Grundlage für den Berufsabschluss.
Das Land Brandenburg unterstützt anerkannte Ausbildungsbetriebe bei der Zusammenarbeit in Ausbildungsnetzwerken, die dazu beitragen den Ausbildungserfolg in landwirtschaftlichen Berufen zu sichern. Damit wird sowohl den zum Teil nicht ausreichenden Ausbildungsvoraussetzungen der Jugendlichen als auch der Spezialisierungs- und Arbeitssituation in den Ausbildungsbetrieben Rechnung getragen.
Sicherung der überbetrieblichen Ausbildung als eine Grundlage für den Berufsabschluss.
Die Förderung wird gewährt für den Aufwand, der für die Koordination der Zusammenarbeit entsteht, sowie für Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich durchgeführt werden. Das können sowohl Maßnahmen für den Koordinator als auch für die Auszubildenden sein.
Gefördert wird die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen der Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnisses entsprechend dem Beschluss des Berufsbildungsausschusses in den Berufen:
Die Förderung wird gewährt für den Aufwand, der für die Koordination der Zusammenarbeit entsteht, sowie für Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich durchgeführt werden. Das können sowohl Maßnahmen für den Koordinator als auch für die Auszubildenden sein.
Gefördert wird die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen der Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnisses entsprechend dem Beschluss des Berufsbildungsausschusses in den Berufen:
Die Koordination, d. h. die Funktion des "Netzwerkknotens" übernimmt ein geeigneter Partner, z. B. ein Ausbildungsbetrieb, ein regionaler Bauernverband oder ein Bildungsträger mit Sitz im Land Brandenburg. Dieser Koordinator stellt den Antrag und erhält den Zuwendungsbescheid.
Juristische Personen des privaten Rechts, die die überbetriebliche Ausbildung organisieren.
Die Koordination, d. h. die Funktion des "Netzwerkknotens" übernimmt ein geeigneter Partner, z. B. ein Ausbildungsbetrieb, ein regionaler Bauernverband oder ein Bildungsträger mit Sitz im Land Brandenburg. Dieser Koordinator stellt den Antrag und erhält den Zuwendungsbescheid.
Juristische Personen des privaten Rechts, die die überbetriebliche Ausbildung organisieren.
Ein Ausbildungsnetzwerk muss aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen.
Lehrgänge müssen vom Berufsbildungsausschuss bestätigt und in den bestätigten überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Es werden nur Lehrgangsteilnehmer mit gültigem, registrierten Ausbildungsverhältnis in den unten genannten Berufen im Land Brandenburg und Wohnsitz im Land Brandenburg oder im Land Berlin (Jugendliche mit Wohnsitz im Land Berlin müssen eine Erklärung beibringen, aus der hervorgeht, dass sie nach Beendigung der Ausbildung eine Arbeitsaufnahme im Land Brandenburg anstreben) gefördert.
Ein Ausbildungsnetzwerk muss aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen.
Lehrgänge müssen vom Berufsbildungsausschuss bestätigt und in den bestätigten überbetrieblichen Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Es werden nur Lehrgangsteilnehmer mit gültigem, registrierten Ausbildungsverhältnis in den unten genannten Berufen im Land Brandenburg und Wohnsitz im Land Brandenburg oder im Land Berlin (Jugendliche mit Wohnsitz im Land Berlin müssen eine Erklärung beibringen, aus der hervorgeht, dass sie nach Beendigung der Ausbildung eine Arbeitsaufnahme im Land Brandenburg anstreben) gefördert.
Für Ausbildungsnetzwerke werden im ersten Jahr des Bestehens 90 Prozent und danach 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Bereits bestehende Netzwerke werden mit 70 Prozent bezuschusst.
Von den insgesamt für die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten werden für Lehrgangsgebühren und Unterkunft höchstens bis zu 380 Euro pro Lehrgangswoche und Teilnehmer berücksichtigt, wobei die Unterkunftszuschüsse max. 20 Euro pro Nacht betragen. Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für Ausbildungsnetzwerke werden im ersten Jahr des Bestehens 90 Prozent und danach 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Bereits bestehende Netzwerke werden mit 70 Prozent bezuschusst.
Von den insgesamt für die überbetriebliche Ausbildung entstehenden Kosten werden für Lehrgangsgebühren und Unterkunft höchstens bis zu 380 Euro pro Lehrgangswoche und Teilnehmer berücksichtigt, wobei die Unterkunftszuschüsse max. 20 Euro pro Nacht betragen. Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anträge sind über das Internet-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.
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