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Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 15. August 2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Die Richtlinie gliedert sich auf in vier Teile (A, B, C, D) mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Informationen zu den Inhalten, Zielen, Voraussetzungen etc. werden im Folgenden separat dargestellt.
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen die Inhalte der Richtlinie nur verkürzt wiedergeben.

Kurzinformationen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Netzwerken, Kooperationen und regionaler Wertschöpfungsketten

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 15. August 2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Die Richtlinie gliedert sich auf in vier Teile (A, B, C, D) mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Informationen zu den Inhalten, Zielen, Voraussetzungen etc. werden im Folgenden separat dargestellt.
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen die Inhalte der Richtlinie nur verkürzt wiedergeben.

Kurzinformationen

Teil A – Netzwerke und Kooperationen

  • Informationen zur Antragsstellung

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

  • Ziel der Förderung

    Die Förderung zielt auf die Initiierung und Stärkung von praxisorientierten Netzwerken und anderen kooperativen Strukturen ab, welche zu einer ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden bzw.  klimaangepassten Landnutzung beitragen. Es wird die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte gefördert und zu deren Bekanntmachung und Verbreitung beigetragen.

    Die Förderung zielt auf die Initiierung und Stärkung von praxisorientierten Netzwerken und anderen kooperativen Strukturen ab, welche zu einer ressourcen-, umwelt- und klimaschonenden bzw.  klimaangepassten Landnutzung beitragen. Es wird die Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte gefördert und zu deren Bekanntmachung und Verbreitung beigetragen.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschonende/klimaangepasste landwirtschaftliche Nutzung und Zusammenarbeit von Akteuren zum Ziel haben.

    Gefördert wird die Einrichtung, Weiterentwicklung und Koordinierung von regionalen und überregionalen Netzwerken und Kooperationen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch von Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren sowie der Verbraucher unterstützen, dessen Aktivitäten in Form von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen, Feld- und Aktionstagen, Netzwerktreffen oder vergleichbaren Formaten stattfinden oder die eine Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen sowie Pilotvorhaben für eine ressourcen-, umwelt- und klimaschonende/klimaangepasste landwirtschaftliche Nutzung und Zusammenarbeit von Akteuren zum Ziel haben.

  • Wer wird gefördert?

    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse
    • natürliche Personen
    • Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen
    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse
    • natürliche Personen
    • Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Eine Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer auf das Projekt bezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Kooperationspartnern und über den Mindestzeitraum der Projektdurchführung.

    Es ist nachzuweisen, dass mindestens einer der Kooperationspartner im Landnutzungsbereich tätig ist und sich die Projektflächen in der Fördergebietskulisse des ländlichen Raums im Land Brandenburg befindet.

    Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Agrarrahmens und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.

    Eine Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer auf das Projekt bezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Kooperationspartnern und über den Mindestzeitraum der Projektdurchführung.

    Es ist nachzuweisen, dass mindestens einer der Kooperationspartner im Landnutzungsbereich tätig ist und sich die Projektflächen in der Fördergebietskulisse des ländlichen Raums im Land Brandenburg befindet.

    Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Agrarrahmens und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

Teil B – Konzeptionelle Zusammenarbeit (MSUL)

  • Informationen zur Antragstellung

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

  • Ziel der Förderung

    Die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) soll zum Schutz der Umwelt und des Klimas sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen.

    Zudem sollen Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren gesteigert werden.

    Die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) soll zum Schutz der Umwelt und des Klimas sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen.

    Zudem sollen Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren gesteigert werden.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird

    • zum einen die Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege im Rahmen von Kooperationen.
    • und zum anderen die Konzeptbegleitung (sogenanntes Konzeptmanagement) zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten, zur Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale und zur Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen.

    Gefördert wird

    • zum einen die Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege im Rahmen von Kooperationen.
    • und zum anderen die Konzeptbegleitung (sogenanntes Konzeptmanagement) zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten, zur Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale und zur Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen.
  • Wer wird gefördert?

    • ­Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten
    • Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren
    • ­Landwirte oder Zusammenschlüsse von Landwirten
    • Zusammenschlüsse von Landwirten und relevanten Akteuren
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Bezüglich einer Konzepterarbeitung muss eine Konzeptbeschreibung vorliegen.

    Die Konzeptbeschreibung ist im Rahmen seiner Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten behördenverbindlichen Planungen, Konzepten oder Strategien abzustimmen. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren.

    Bezüglich eines Konzeptmanagements muss ein bestehendes Konzept nach den Vorgaben der gemäß der vorgenannten Konzepterarbeitung vorliegen.

    Das Konzeptmanagement ist nur förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Managements wahrnehmen.

    Mindestens fünf Unternehmen der Land- oder Ernährungswirtschaft müssen beteiligt sein. Dabei sollten mindestens drei landwirtschaftliche Unternehmen und mindestens ein Unternehmen der Ernährungswirtschaft vertreten sein.

    Bezüglich einer Konzepterarbeitung muss eine Konzeptbeschreibung vorliegen.

    Die Konzeptbeschreibung ist im Rahmen seiner Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten behördenverbindlichen Planungen, Konzepten oder Strategien abzustimmen. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren.

    Bezüglich eines Konzeptmanagements muss ein bestehendes Konzept nach den Vorgaben der gemäß der vorgenannten Konzepterarbeitung vorliegen.

    Das Konzeptmanagement ist nur förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Managements wahrnehmen.

    Mindestens fünf Unternehmen der Land- oder Ernährungswirtschaft müssen beteiligt sein. Dabei sollten mindestens drei landwirtschaftliche Unternehmen und mindestens ein Unternehmen der Ernährungswirtschaft vertreten sein.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung sowie als Zuschuss finanziert. Die Höhe beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben und Jahr maximal 50.000 Euro.

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung sowie als Zuschuss finanziert. Die Höhe beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben und Jahr maximal 50.000 Euro.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

Teil C – Ökomodellregionen

  • Informationen zur Antragstellung

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 13. bis 17. Januar 2025 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 10. bis 14. Februar 2025 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Den Förderantrag stellen Sie bis zum Antragsstichtag am 14. März 2025. Die Projektauswahl erfolgt anschließend zu einem noch nicht festgelegten Termin unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Förderaufrufe können folgen und werden auf dieser Seite genannt.

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 13. bis 17. Januar 2025 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 10. bis 14. Februar 2025 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Den Förderantrag stellen Sie bis zum Antragsstichtag am 14. März 2025. Die Projektauswahl erfolgt anschließend zu einem noch nicht festgelegten Termin unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Förderaufrufe können folgen und werden auf dieser Seite genannt.

  • Ziel der Förderung

    Die Förderung zielt auf Gebietskooperationen, in Form von brandenburgischen Ökomodellregionen, zur Stärkung der regionalen Bio-, Land- und Ernährungswirtschaft auf Grundlage regionaler Bio-Wertschöpfungsketten ab.

    Ökomodellregionen fördern die Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln, die Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten, die Erhöhung der Wertschätzung und die Vernetzung lokal ansässiger Akteure der Erzeugung, der Verarbeitung, des Handels und der Gastronomie.

    Die Förderung zielt auf Gebietskooperationen, in Form von brandenburgischen Ökomodellregionen, zur Stärkung der regionalen Bio-, Land- und Ernährungswirtschaft auf Grundlage regionaler Bio-Wertschöpfungsketten ab.

    Ökomodellregionen fördern die Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln, die Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten, die Erhöhung der Wertschätzung und die Vernetzung lokal ansässiger Akteure der Erzeugung, der Verarbeitung, des Handels und der Gastronomie.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird ein Regionalmanagement zur Prozessbegleitung in der Modellregion, mit nachstehenden Inhalten:

    • ­Unterstützung von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten, welche die Ökomodellregion auszeichnen und die Grundlage der Gebietskooperation bilden
    • ­Zusammenarbeit der Akteure regionaler ökologischer Erzeugung mit lokaler Gastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und lokaler Märkte
    • ­Zusammenarbeit von weiteren Akteuren des Ökolandbaus und Akteuren in der Versorgungskette
    • ­Informationsarbeit zu den Themen der landwirtschaftlichen ökologischen Erzeugung sowie der Regionalität, unter anderem in Bezug auf Verarbeitung, Handel und Ernährung

    Gefördert wird ein Regionalmanagement zur Prozessbegleitung in der Modellregion, mit nachstehenden Inhalten:

    • ­Unterstützung von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten, welche die Ökomodellregion auszeichnen und die Grundlage der Gebietskooperation bilden
    • ­Zusammenarbeit der Akteure regionaler ökologischer Erzeugung mit lokaler Gastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und lokaler Märkte
    • ­Zusammenarbeit von weiteren Akteuren des Ökolandbaus und Akteuren in der Versorgungskette
    • ­Informationsarbeit zu den Themen der landwirtschaftlichen ökologischen Erzeugung sowie der Regionalität, unter anderem in Bezug auf Verarbeitung, Handel und Ernährung
  • Wer wird gefördert?

    • Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren
    • Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Als Leadpartner kommen wissenschaftliche, öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen in Frage.

    Vorlage einer Konzeption zur Zielsetzung und zur Umsetzung mit Zeitplanung und den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen.

    Die geographische Ausweisung einer Ökomodellregion soll sich an den Grenzen von Landkreisen, LEADER-Regionen, Naturparks, Biosphärenreservaten oder Regionen mit einem bekannten Alleinstellungsmerkmal orientieren.

    Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Agrarrahmens und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.

    Als Leadpartner kommen wissenschaftliche, öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen in Frage.

    Vorlage einer Konzeption zur Zielsetzung und zur Umsetzung mit Zeitplanung und den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen.

    Die geographische Ausweisung einer Ökomodellregion soll sich an den Grenzen von Landkreisen, LEADER-Regionen, Naturparks, Biosphärenreservaten oder Regionen mit einem bekannten Alleinstellungsmerkmal orientieren.

    Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Agrarrahmens und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben und Jahr maximal 100.000 Euro.

    Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben und Jahr maximal 100.000 Euro.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

Teil D – Regionale Wertschöpfungsketten

  • Informationen zur Antragstellung

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

    Ihre Konzept-/ und Projektbeschreibungen nach den Vorgaben der Richtlinie senden Sie bitte im Zeitraum vom 11. bis 15. November 2024 an das Postfach netzwerke-richtlinie@mluk.brandenburg.de.

    Im Zeitraum vom 16. bis 20. Dezember 2024 erhalten Sie von uns eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Projekt. Eine fachliche Stellungnahme, aus der ein positives Votum hervorgeht, ist Antragsvoraussetzung.

    Eine erste Projektauswahl erfolgt am 10. Februar 2025 unter den zu diesem Zeitpunkt bewilligungsreif vorliegenden Anträgen. Weitere Auswahltermine folgen und werden auf dieser Seite genannt.

  • Ziel der Förderung

    Ziel der Förderung ist es die Erzeugung, die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher, biogener und regionaltypischer Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.

    Auf dem Wege der Zusammenarbeit werden die Zusammenschlüsse gefördert, welche die Entwicklung, Etablierung oder den Ausbau von regionalen, klima- und umweltschonenden Wertschöpfungsketten zum Ziel haben.

    Ziel der Förderung ist es die Erzeugung, die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher, biogener und regionaltypischer Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.

    Auf dem Wege der Zusammenarbeit werden die Zusammenschlüsse gefördert, welche die Entwicklung, Etablierung oder den Ausbau von regionalen, klima- und umweltschonenden Wertschöpfungsketten zum Ziel haben.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Projekte für die Entwicklung. die Etablierung oder den Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten. In den Projekten arbeiten verschiedene Akteure, koordiniert durch einen Wertschöpfungskettenentwickler, in nachstehenden Themenfeldern zusammen:

    • landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse bis zur Handelsware für die Gastronomie oder andere Großverbraucher
    • Materialien biogenen, regionaltypischen oder natürlichen Ursprungs zur stofflichen Nutzung, insbesondere im Bereich Bauen

    Gefördert werden Projekte für die Entwicklung. die Etablierung oder den Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten. In den Projekten arbeiten verschiedene Akteure, koordiniert durch einen Wertschöpfungskettenentwickler, in nachstehenden Themenfeldern zusammen:

    • landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse bis zur Handelsware für die Gastronomie oder andere Großverbraucher
    • Materialien biogenen, regionaltypischen oder natürlichen Ursprungs zur stofflichen Nutzung, insbesondere im Bereich Bauen
  • Wer wird gefördert?

    • Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren
    • Zusammenschlüsse bestehend aus einem Leadpartner als Antragsteller und weiteren relevanten Akteuren
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Im Projekt hat eine Fokussierung auf eine Wertschöpfungskette oder eine Produktgruppe zu erfolgen. Das Projekt muss dem Agrar- oder Forstsektor zu Gute kommen.

    Vorlage eines Kooperationsvertrags sowie eines Durchführungskonzeptes, der die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Akteuren der jeweils betroffenen Wirtschaftssektoren Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Handwerk und Dienstleistung sowie zusätzlich des Wertschöpfungskettenentwicklers regelt.

    Darlegung des zu leistenden Beitrages des Projektes zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung. Dazu gehören beispielweise klimaschonende Anbauverfahren, die Einsparung oder Speicherung von Treibhausgasen, die Schonung von Primärressourcen und die Verkürzung von Transportwegen.

    Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Agrarrahmens und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.

    Im Projekt hat eine Fokussierung auf eine Wertschöpfungskette oder eine Produktgruppe zu erfolgen. Das Projekt muss dem Agrar- oder Forstsektor zu Gute kommen.

    Vorlage eines Kooperationsvertrags sowie eines Durchführungskonzeptes, der die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Akteuren der jeweils betroffenen Wirtschaftssektoren Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Handwerk und Dienstleistung sowie zusätzlich des Wertschöpfungskettenentwicklers regelt.

    Darlegung des zu leistenden Beitrages des Projektes zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung. Dazu gehören beispielweise klimaschonende Anbauverfahren, die Einsparung oder Speicherung von Treibhausgasen, die Schonung von Primärressourcen und die Verkürzung von Transportwegen.

    Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des europäischen Agrarrahmens und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben und Jahr maximal 100.000 Euro.

    Die Zuwendung wird als Vollfinanzierung sowie als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben und Jahr maximal 100.000 Euro.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.

    Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.