Kleinförderprogramm Aktion 'Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21'
Kurzinformation
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Zielsetzung
- Ökologisch nachhaltige und partizipative Lokal- und Regionalentwicklung
- Ökologisch nachhaltige und partizipative Lokal- und Regionalentwicklung
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Wer kann gefördert werden?
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts die ihren Wohn-, Vereins- beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben
- Insbesondere Vereine, Verbände, Kommunen
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts die ihren Wohn-, Vereins- beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben
- Insbesondere Vereine, Verbände, Kommunen
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Ökologische Zielstellung des Vorhabens
- Partizipativer Projektansatz
- Zulässigkeit des Projekts (gegebenenfalls Vorlage entsprechender Genehmigungen)
- Projektstandort liegt im Land Brandenburg
- Ökologische Zielstellung des Vorhabens
- Partizipativer Projektansatz
- Zulässigkeit des Projekts (gegebenenfalls Vorlage entsprechender Genehmigungen)
- Projektstandort liegt im Land Brandenburg
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Was wird gefördert?
- Vorhaben die auf partizipativer Basis darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu leisten
- Das können unter anderem sein: Veranstaltungen, gemeinsame umsetzungsorientierte Aktionen, konzeptionelle Grundlagen für nachhaltiges kommunales Handeln
- Die Projektauswahl erfolgt auf Basis von Projektauswahlkriterien.
- Vorhaben die auf partizipativer Basis darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu leisten
- Das können unter anderem sein: Veranstaltungen, gemeinsame umsetzungsorientierte Aktionen, konzeptionelle Grundlagen für nachhaltiges kommunales Handeln
- Die Projektauswahl erfolgt auf Basis von Projektauswahlkriterien.
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Welche Einschränkungen gibt es?
- Keine Förderung von Personalkosten
- Keine Förderung mehrjähriger Projekte
- Keine Förderung von sich regelmäßig wiederholenden Projekten
- Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten
- Keine Förderung von Personalkosten
- Keine Förderung mehrjähriger Projekte
- Keine Förderung von sich regelmäßig wiederholenden Projekten
- Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten
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Wie wird gefördert?
- Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.
- Maximaler Fördersatz 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Der Eigenanteil kann finanziell durch Eigenmittel beziehungsweise Mittel Dritter erbracht werden oder unbar durch ehrenamtlich für das Projekt geleistete Arbeitsstunden (Stundennachweis erforderlich)
- Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.
- Maximaler Fördersatz 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Der Eigenanteil kann finanziell durch Eigenmittel beziehungsweise Mittel Dritter erbracht werden oder unbar durch ehrenamtlich für das Projekt geleistete Arbeitsstunden (Stundennachweis erforderlich)
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Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist schriftlich bei der
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15373 Münchebergals Antragsprüfungs- und Bewilligungsstelle (im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) einzureichen.
Zur Fristwahrung ist die Antragseinreichung per E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de vorab möglich.
Weitere Informationen sowie Termine für die Antragsfrist unter:
https://www.aktion-brandenburg.de/Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Antrag ist schriftlich bei der
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15373 Münchebergals Antragsprüfungs- und Bewilligungsstelle (im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) einzureichen.
Zur Fristwahrung ist die Antragseinreichung per E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de vorab möglich.
Weitere Informationen sowie Termine für die Antragsfrist unter:
https://www.aktion-brandenburg.de/Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.