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Förderung Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung und klimaschonende Landnutzung

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) sowie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit für die Implementierung und Verbreitung einer ressourcen-, klimaschonenden und klimaresistenten Landnutzung sowie einer nachhaltigen Betriebsführung (Teil B)

Diese Richtlinie trat am 1. August 2018 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Durch Teil A der Richtlinie soll die Durchführung und der Effekt von Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen einhergeht, verbessert werden.
Teil B der Richtlinie ist darauf ausgerichtet, durch Stärkung kooperativer Strukturen und Wissenstransfer zum Klimaschutz- und Ressourcenschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und damit eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu stärken.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) sowie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit für die Implementierung und Verbreitung einer ressourcen-, klimaschonenden und klimaresistenten Landnutzung sowie einer nachhaltigen Betriebsführung (Teil B)

Diese Richtlinie trat am 1. August 2018 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Durch Teil A der Richtlinie soll die Durchführung und der Effekt von Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen einhergeht, verbessert werden.
Teil B der Richtlinie ist darauf ausgerichtet, durch Stärkung kooperativer Strukturen und Wissenstransfer zum Klimaschutz- und Ressourcenschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und damit eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu stärken.

TEIL A

  • Informationen zum Antragsaufruf

    7. Antragsaufruf

    Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie, Teil A eingereicht werden. Für die Antragstellungen, im Rahmen dieses Aufrufes, stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.030.000,00 Euro (EU-, Bundes- und Landesmittel) zur Verfügung.

    Besonders freuen würde wir uns im Zusammenhang mit diesem Aufruf über Bewerbungen aus den Themenbereichen: kollektive Naturschutzmaßnamen und ökologischer Landbau.

    In Abweichung von Punkt IV.1 der Richtlinie sind das Antragsformular Teil A mit der Konzeptskizze (für die Konzepterstellung (II. 2.1)) beziehungsweise mit dem Konzept (für die Konzeptumsetzung (II. 2.2)) zur Vorprüfung per E-Mail bis spätestens zum 15. September 2021 (Sechs Wochen vor Abgabefrist bei der ILB) an Carolin.Zakrzewski@MLUK.Brandenburg.de zu senden.

    Das MLUK führt eine Vorprüfung durch und erarbeitet eine fachliche Stellungnahme. In der Stellungnahme des MLUK wird die grundsätzliche inhaltliche Eignung des Projektes sowie die Vollständigkeit der Projektbeschreibung aus fachlicher Sicht bewertet. Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung.

    In Abweichung von dem in der Richtlinie unter Punkt IV.1. genannten Termin sind die vollständigen Anträge nach abgeschlossener Vorprüfung anschließend bis spätestens zum 27. Oktober 2021 per Post (Eingangsstempel) bei der

     

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

    Landwirtschaft

    Postfach 60 08 07

    14408 Potsdam

     

    einzureichen.

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass zur Einreichung von Anträgen für die Konzepterstellung (II. 2.1) eine Konzeptskizze vorliegen muss. Bei Anträgen zur Konzeptumsetzung (II. 2.2) muss ein Konzept vorliegen. Daneben darf der Verpflichtungszeitraum zur Konzeptumsetzung (II. 2.2) die Dauer von zwei Jahren nicht unterschreiten. Bei Antragstellungen für mehrjährige Projekte ist zu berücksichtigen, dass die Vorhaben bis spätestens zum 31. Dezember 2024 durchgeführt sein müssen.

    Weitere aktuelle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der ILB zum Förderorogramm .

    7. Antragsaufruf

    Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie, Teil A eingereicht werden. Für die Antragstellungen, im Rahmen dieses Aufrufes, stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.030.000,00 Euro (EU-, Bundes- und Landesmittel) zur Verfügung.

    Besonders freuen würde wir uns im Zusammenhang mit diesem Aufruf über Bewerbungen aus den Themenbereichen: kollektive Naturschutzmaßnamen und ökologischer Landbau.

    In Abweichung von Punkt IV.1 der Richtlinie sind das Antragsformular Teil A mit der Konzeptskizze (für die Konzepterstellung (II. 2.1)) beziehungsweise mit dem Konzept (für die Konzeptumsetzung (II. 2.2)) zur Vorprüfung per E-Mail bis spätestens zum 15. September 2021 (Sechs Wochen vor Abgabefrist bei der ILB) an Carolin.Zakrzewski@MLUK.Brandenburg.de zu senden.

    Das MLUK führt eine Vorprüfung durch und erarbeitet eine fachliche Stellungnahme. In der Stellungnahme des MLUK wird die grundsätzliche inhaltliche Eignung des Projektes sowie die Vollständigkeit der Projektbeschreibung aus fachlicher Sicht bewertet. Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung.

    In Abweichung von dem in der Richtlinie unter Punkt IV.1. genannten Termin sind die vollständigen Anträge nach abgeschlossener Vorprüfung anschließend bis spätestens zum 27. Oktober 2021 per Post (Eingangsstempel) bei der

     

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

    Landwirtschaft

    Postfach 60 08 07

    14408 Potsdam

     

    einzureichen.

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass zur Einreichung von Anträgen für die Konzepterstellung (II. 2.1) eine Konzeptskizze vorliegen muss. Bei Anträgen zur Konzeptumsetzung (II. 2.2) muss ein Konzept vorliegen. Daneben darf der Verpflichtungszeitraum zur Konzeptumsetzung (II. 2.2) die Dauer von zwei Jahren nicht unterschreiten. Bei Antragstellungen für mehrjährige Projekte ist zu berücksichtigen, dass die Vorhaben bis spätestens zum 31. Dezember 2024 durchgeführt sein müssen.

    Weitere aktuelle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der ILB zum Förderorogramm .

  • Ziel der Förderung

    Die Förderung in Teil A soll erreichen, dass durch die Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben mit anderen Akteuren und Akteurinnen, Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung effektiver und effizienter umgesetzt werden. Insbesondere Projekte, die der Wiederherstellung, der Erhaltung und Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Ökosysteme dienen und die den Anforderungen des Klimaschutzes in besonderem Maß gerecht werden, sollen gefördert werden.

    Die Förderung in Teil A soll erreichen, dass durch die Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben mit anderen Akteuren und Akteurinnen, Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung effektiver und effizienter umgesetzt werden. Insbesondere Projekte, die der Wiederherstellung, der Erhaltung und Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Ökosysteme dienen und die den Anforderungen des Klimaschutzes in besonderem Maß gerecht werden, sollen gefördert werden.

  • Was wird gefördert?

    Teil A gliedert sich in zwei Bereiche. Während der Konzepterarbeitung wird die strategisch planerische Grundlage für eine effektive und effiziente markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung geschaffen (im Sinne des Paragraph 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG)). In der Konzeptbegleitung/ dem Konzeptmanagement werden Entwicklungsprozesse initiiert, organisiert und die Umsetzung des Konzeptes begleitet.

    Teil A gliedert sich in zwei Bereiche. Während der Konzepterarbeitung wird die strategisch planerische Grundlage für eine effektive und effiziente markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung geschaffen (im Sinne des Paragraph 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG)). In der Konzeptbegleitung/ dem Konzeptmanagement werden Entwicklungsprozesse initiiert, organisiert und die Umsetzung des Konzeptes begleitet.

  • Wer wird gefördert?

    Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsinhaber/ Betriebsinhaberinnen im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung der Europäischen Union Nummer 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

    Oder Zusammenschlüsse einzelner oder mehrerer Betriebsinhaber/Betriebsinhaberinnen, im vorgenannten Sinne, mit anderen relevanten Akteuren/Akteurinnen.

    Insbesondere:

    • Vertretungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes
    • Anbauverbände des ökologischen Landbaus
    • Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft
    • Wasser- und Bodenverbände beziehungsweise entsprechende Unterhaltungsverbände
    • Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte/Landwirtinnen und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (zum Beispiel Landschaftspflegeverbände)
    • Anerkannte Naturschutzverbände
    • Umweltverbände
    • Gebietskörperschaften
    • Andere Träger öffentlicher Belange (unter anderen öffentliche Bildungsträger)

    Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsinhaber/ Betriebsinhaberinnen im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung der Europäischen Union Nummer 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

    Oder Zusammenschlüsse einzelner oder mehrerer Betriebsinhaber/Betriebsinhaberinnen, im vorgenannten Sinne, mit anderen relevanten Akteuren/Akteurinnen.

    Insbesondere:

    • Vertretungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes
    • Anbauverbände des ökologischen Landbaus
    • Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft
    • Wasser- und Bodenverbände beziehungsweise entsprechende Unterhaltungsverbände
    • Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte/Landwirtinnen und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (zum Beispiel Landschaftspflegeverbände)
    • Anerkannte Naturschutzverbände
    • Umweltverbände
    • Gebietskörperschaften
    • Andere Träger öffentlicher Belange (unter anderen öffentliche Bildungsträger)
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Eine Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer auf das Projekt bezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Kooperationspartnern und über den Mindestzeitraum der Projektdurchführung. Es ist nachzuweisen, dass mindestens ein Kooperationspartner im Bereich der Landnutzung tätig ist.

    Der Verpflichtungszeitraum darf nicht kürzer als 2 Jahre sein; kann aber auf 5 Jahre verlängert werden.

    Die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren muss eingehalten werden.

    Antragsstellende sind verpflichtet, spätestens drei Wochen vor dem Ende der Antragsfrist, die Antragsunterlagen für eine fachliche Vorprüfung an das zuständige Referat des Agrar- und Umweltministeriums zu übermitteln.

    Sowohl die Konzeptskizze als auch das erstellte Konzept sind von der zuständigen Bewilligungsbehörde abschließend zu genehmigen.

    Arbeitsschritte, Abstimmungen und Anpassungen sind zu dokumentieren und vorzulegen.

    Eine Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer auf das Projekt bezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Kooperationspartnern und über den Mindestzeitraum der Projektdurchführung. Es ist nachzuweisen, dass mindestens ein Kooperationspartner im Bereich der Landnutzung tätig ist.

    Der Verpflichtungszeitraum darf nicht kürzer als 2 Jahre sein; kann aber auf 5 Jahre verlängert werden.

    Die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren muss eingehalten werden.

    Antragsstellende sind verpflichtet, spätestens drei Wochen vor dem Ende der Antragsfrist, die Antragsunterlagen für eine fachliche Vorprüfung an das zuständige Referat des Agrar- und Umweltministeriums zu übermitteln.

    Sowohl die Konzeptskizze als auch das erstellte Konzept sind von der zuständigen Bewilligungsbehörde abschließend zu genehmigen.

    Arbeitsschritte, Abstimmungen und Anpassungen sind zu dokumentieren und vorzulegen.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Zuschüsse können bis zu einer Höhe von 80 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gewährt werden. Projekte mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz können mit bis zu 100 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gefördert werden.

    Der Zuschuss für die Konzeptentwicklung kann einmalig bis zu 50.000 Euro betragen.

    Der Zuschuss für die Konzeptbegleitung/das Konzeptmanagement kann jährlich bis zu 50.000 Euro betragen.

    Die Auszahlung der Fördermittel folgt im Wege der Erstattung. Zuwendungsfähige Ausgaben können Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten sein. Investive Kosten werden nicht bezuschusst.

    Zuschüsse können bis zu einer Höhe von 80 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gewährt werden. Projekte mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz können mit bis zu 100 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gefördert werden.

    Der Zuschuss für die Konzeptentwicklung kann einmalig bis zu 50.000 Euro betragen.

    Der Zuschuss für die Konzeptbegleitung/das Konzeptmanagement kann jährlich bis zu 50.000 Euro betragen.

    Die Auszahlung der Fördermittel folgt im Wege der Erstattung. Zuwendungsfähige Ausgaben können Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten sein. Investive Kosten werden nicht bezuschusst.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Der Antrag ist mit dem Ergebnis der fachlichen Vorprüfung vollständig und formgebunden bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), einzureichen. Der Antragstermin wird auf der Internetseite des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg veröffentlicht.

    Der Antrag ist mit dem Ergebnis der fachlichen Vorprüfung vollständig und formgebunden bei der Bewilligungsbehörde, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), einzureichen. Der Antragstermin wird auf der Internetseite des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg veröffentlicht.

Teil B

  • Informationen zum Antragsaufruf

    Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie, Teil B eingereicht werden.

    Die Anträge sind in Abweichung von dem in der Richtlinie unter Punkt IV.1. genannten Termin bis zum 16. August 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
    Dabei ist zu beachten, dass spätestens am 26. Juli 2021 (3 Wochen vor Abgabefrist bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB), die Anträge zur Vorprüfung an das
    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Referat 51, Sabine Schneider,
    E-Mail: zusammenarbeitsrichtlinie@mluk.brandenburg.de zu senden sind.

    Für Antragstellungen im Rahmen dieses Aufrufes stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 4.170.000 Euro zur Verfügung (vorbehaltlich der Genehmigung des 6. Änderungsvertrags Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum - 6. EPRL-Änderungsantrag - durch die Europäische Kommission).

    Hinweis: Bei Antragstellungen für mehrjährige Projekte ist zu berücksichtigen, dass die Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2024 beendet sein müssen.

    Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der ILB.

    Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie, Teil B eingereicht werden.

    Die Anträge sind in Abweichung von dem in der Richtlinie unter Punkt IV.1. genannten Termin bis zum 16. August 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
    Dabei ist zu beachten, dass spätestens am 26. Juli 2021 (3 Wochen vor Abgabefrist bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB), die Anträge zur Vorprüfung an das
    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Referat 51, Sabine Schneider,
    E-Mail: zusammenarbeitsrichtlinie@mluk.brandenburg.de zu senden sind.

    Für Antragstellungen im Rahmen dieses Aufrufes stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 4.170.000 Euro zur Verfügung (vorbehaltlich der Genehmigung des 6. Änderungsvertrags Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum - 6. EPRL-Änderungsantrag - durch die Europäische Kommission).

    Hinweis: Bei Antragstellungen für mehrjährige Projekte ist zu berücksichtigen, dass die Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2024 beendet sein müssen.

    Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der ILB.

  • Ziel der Förderung

    Die Förderung dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandel oder der Anpassung an dessen Auswirkungen sowie zum Ressourcenschutz durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.

    Die Förderung dient der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer zur Eindämmung des Klimawandel oder der Anpassung an dessen Auswirkungen sowie zum Ressourcenschutz durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Umweltprojekte.

  • Was wird gefördert?

    • Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen und Netzwerke zwischen Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren, einschließlich Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen
    • Tagungen sowie Maßnahmen, die der Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung nachhaltiger Landnutzungsmethoden und Pilotvorhaben für eine nachhaltige klimaresistente Landnutzung dienen; soweit sie nicht unter Ziffer II. 2.1 und II. 2.2 des Teils A dieser Richtlinie förderfähig sind.
    • Maßnahmen der Zusammenarbeit zur Einführung und Anwendung von betrieblichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen sowie zur Einführung komplexer Betriebsdokumentationssysteme zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
    • Individuell angepasste, betriebstypenspezifische und gruppenbezogene Wissenstransfer- und Informationsangebote für eine betriebliche Implementierung umweltverträglicher Verfahren durch Kooperationen zwischen Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Umweltverbänden/-vereinen, Fachberatern beziehungsweise Fachbehörden.
    • Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen und Netzwerke zwischen Landnutzungs-, Umwelt-, Bildungs- und/oder Wissenschaftsakteuren, einschließlich Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen
    • Tagungen sowie Maßnahmen, die der Erarbeitung praxisorientierter Studien und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung nachhaltiger Landnutzungsmethoden und Pilotvorhaben für eine nachhaltige klimaresistente Landnutzung dienen; soweit sie nicht unter Ziffer II. 2.1 und II. 2.2 des Teils A dieser Richtlinie förderfähig sind.
    • Maßnahmen der Zusammenarbeit zur Einführung und Anwendung von betrieblichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen sowie zur Einführung komplexer Betriebsdokumentationssysteme zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
    • Individuell angepasste, betriebstypenspezifische und gruppenbezogene Wissenstransfer- und Informationsangebote für eine betriebliche Implementierung umweltverträglicher Verfahren durch Kooperationen zwischen Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Umweltverbänden/-vereinen, Fachberatern beziehungsweise Fachbehörden.
  • Wer wird gefördert?

    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Insbesondere:

    • Landnutzer,
    • wissenschaftliche Einrichtungen,
    • Fach-, Umwelt-, Interessenverbände und -vereine,
    • Bildungsträger,
    • Tourismusanbieter im ländlichen Raum

    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Insbesondere:

    • Landnutzer,
    • wissenschaftliche Einrichtungen,
    • Fach-, Umwelt-, Interessenverbände und -vereine,
    • Bildungsträger,
    • Tourismusanbieter im ländlichen Raum
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Eine Förderung erfolgt unter anderem nur bei Vorlage einer auf das Projekt bezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Kooperationspartnern und über den Mindestzeitraum der Projektdurchführung. Es ist nachzuweisen, dass einer der Kooperationspartner im Bereich der Landnutzung tätig ist.

    Antragstellende müssen Erfahrungen/Referenzen im Bereich der regionalen oder landesweiten Vernetzung von Landnutzungsakteuren beziehungsweise von Akteuren der Wissenschaft nachweisen.

    Eine Förderung erfolgt unter anderem nur bei Vorlage einer auf das Projekt bezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Kooperationspartnern und über den Mindestzeitraum der Projektdurchführung. Es ist nachzuweisen, dass einer der Kooperationspartner im Bereich der Landnutzung tätig ist.

    Antragstellende müssen Erfahrungen/Referenzen im Bereich der regionalen oder landesweiten Vernetzung von Landnutzungsakteuren beziehungsweise von Akteuren der Wissenschaft nachweisen.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

    100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Die Anträge werden einer fachlichen Vorprüfung durch das zuständige Referat des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg unterzogen und ein Ergebnis erarbeitet. Die Anträge sind mit dem Ergebnis vollständig und formgebunden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

    Die Anträge werden einer fachlichen Vorprüfung durch das zuständige Referat des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg unterzogen und ein Ergebnis erarbeitet. Die Anträge sind mit dem Ergebnis vollständig und formgebunden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Gemeinsamer Workshop für eine markt- und standortgerechte Landwirtschaft sowie für eine ressourcenschonende nachhaltige Landbewirtschaftung

In einem Workshop haben am 9. Dezember 2019 mehr als 40 Akteure aus Umweltverbänden, Landwirtschaftsbetrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen ihre Kooperationsprojekte im Rahmen des Förderprogramms „Zusammenarbeit für eine markt – und standortgerechte Landwirtschaft sowie für eine ressourcenschonende nachhaltige Landbewirtschaftung“  vorgestellt. Der Workshop in Eberswalde machte deutlich, dass vor allem auf dem Wege der gemeinsamen Zielsetzung und des gemeinsamen Handelns die gegenseitige Akzeptanz und Kompromissfähigkeit wächst und dies sowohl einen Mehrwert für die Umwelt und Artenvielfalt als auch für die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe sowie Akzeptanz der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit darstellt.

Eine Zusammenfassung der Veranstaltung sowie die Projektpräsentationen stehend nachfolgend zum Download bereit:

Gemeinsamer Workshop für eine markt- und standortgerechte Landwirtschaft sowie für eine ressourcenschonende nachhaltige Landbewirtschaftung

In einem Workshop haben am 9. Dezember 2019 mehr als 40 Akteure aus Umweltverbänden, Landwirtschaftsbetrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen ihre Kooperationsprojekte im Rahmen des Förderprogramms „Zusammenarbeit für eine markt – und standortgerechte Landwirtschaft sowie für eine ressourcenschonende nachhaltige Landbewirtschaftung“  vorgestellt. Der Workshop in Eberswalde machte deutlich, dass vor allem auf dem Wege der gemeinsamen Zielsetzung und des gemeinsamen Handelns die gegenseitige Akzeptanz und Kompromissfähigkeit wächst und dies sowohl einen Mehrwert für die Umwelt und Artenvielfalt als auch für die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe sowie Akzeptanz der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit darstellt.

Eine Zusammenfassung der Veranstaltung sowie die Projektpräsentationen stehend nachfolgend zum Download bereit: