Investitionen für den Neu- und Ausbau von Kapazitäten für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich der technischen Einrichtungen sowie die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen.
Welche Einschränkungen gibt es?
Von der Förderung sind unter anderen ausgeschlossen:
- Investitionen auf der Einzelhandelsstufe
- Verarbeitung von Erzeugnissen aus Drittländern
- eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
- Wohnbauten nebst Zubehör
- Anschaffungskosten für PKW und Vertriebsfahrzeuge, Kosten für Büroeinrichtungen
- Leasingkosten, Pachten, Steuern, Kauf von Patenten und Lizenzen, Kreditbeschaffungskosten, Zinsen, Abschreibungsbeträge
- Ersatzbeschaffungen, Eigenleistungen, gebrauchte Maschinen und Anlagen