Hauptmenü

Förderung Besucherinformationszentren (BIZ)

„“
„“

Fördergrundsätze über eine Zuwendung des Landes Brandenburg für Besucherlenkung und -information durch die Besucherinformationszentren (BIZ) der Biosphärenreservate und Naturparke des Landes Brandenburg sowie die Infopunkte für das Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin

Die am 11. November 2022 geänderten Fördergrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Fördergrundsätze über eine Zuwendung des Landes Brandenburg für Besucherlenkung und -information durch die Besucherinformationszentren (BIZ) der Biosphärenreservate und Naturparke des Landes Brandenburg sowie die Infopunkte für das Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin

Die am 11. November 2022 geänderten Fördergrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Kurzinformationen

  • Zielsetzung

    Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.

    Die Großschutzgebiete (Nationale Naturlandschaften) dienen dem Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes. Durch die Besucherinformation und –lenkung in den Nationalen Naturlandschaften ergeben sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch Verbesserung des Naturerlebnisangebotes. Die Besucherinformationszentren (BIZ) sind die zentralen Informationsstellen der jeweiligen Nationalen Naturlandschaften.

    Zweck der Förderung ist es, die Besucherinformationsarbeit in den Biosphärenreservaten und Naturparken über die vom Land selbst entsprechend seines gesetzlichen Auftrags wahrgenommen naturschutzbezogenen Informationsaufgaben hinaus, weiter zu verstärken. Damit soll das Verständnis für den Schutzzweck der Schutzgebiete geschaffen und die Identifikation der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des Biosphärenreservates/des Naturparks gesteigert werden sowie den Besuchern die Möglichkeiten des Naturerlebnisses im Einklang mit den Schutzzielen aufgezeigt werden.

    Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt.

    Die Großschutzgebiete (Nationale Naturlandschaften) dienen dem Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes. Durch die Besucherinformation und –lenkung in den Nationalen Naturlandschaften ergeben sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch Verbesserung des Naturerlebnisangebotes. Die Besucherinformationszentren (BIZ) sind die zentralen Informationsstellen der jeweiligen Nationalen Naturlandschaften.

    Zweck der Förderung ist es, die Besucherinformationsarbeit in den Biosphärenreservaten und Naturparken über die vom Land selbst entsprechend seines gesetzlichen Auftrags wahrgenommen naturschutzbezogenen Informationsaufgaben hinaus, weiter zu verstärken. Damit soll das Verständnis für den Schutzzweck der Schutzgebiete geschaffen und die Identifikation der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des Biosphärenreservates/des Naturparks gesteigert werden sowie den Besuchern die Möglichkeiten des Naturerlebnisses im Einklang mit den Schutzzielen aufgezeigt werden.

  • Wer kann gefördert werden?

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts gemäß der Anlage 1a und Anlage 1b dieser Fördergrundsätze.

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts gemäß der Anlage 1a und Anlage 1b dieser Fördergrundsätze.

  • Was wird gefördert?

    • Die Erstellung von Konzepten und Durchführung von nichtinvestiven Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Besucherinformationszentren (BIZ)/der Infopunkte des Weltnaturerbes.
    • Die Verstärkung der landesweiten Netzwerkarbeit der BIZ.
    • Die Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierter Besucherberatung und -betreuung sowie Information über das Großschutzgebiet beziehungsweise das Weltnaturerbe.
    • Die Planung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen der BIZ/der Infopunkte des Weltnaturerbes.
    • Reparaturen der BIZ beziehungsweise der Infopunkte des Weltnaturerbes zur Gewährleistung der Funktionalität.
    • Die Erstellung von Konzepten und Durchführung von nichtinvestiven Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Besucherinformationszentren (BIZ)/der Infopunkte des Weltnaturerbes.
    • Die Verstärkung der landesweiten Netzwerkarbeit der BIZ.
    • Die Vorbereitung und Durchführung von zielgruppenorientierter Besucherberatung und -betreuung sowie Information über das Großschutzgebiet beziehungsweise das Weltnaturerbe.
    • Die Planung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen der BIZ/der Infopunkte des Weltnaturerbes.
    • Reparaturen der BIZ beziehungsweise der Infopunkte des Weltnaturerbes zur Gewährleistung der Funktionalität.
  • Was bekommt der Antragssteller?

    In Abhängigkeit von den landeshaushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden die jeweiligen Obergrenzen der jährlichen Fördersummen vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz festgelegt.

    Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    In Abhängigkeit von den landeshaushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden die jeweiligen Obergrenzen der jährlichen Fördersummen vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz festgelegt.

    Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

    Der Förderantrag ist im Original (Papierform) vollständig mit allen erforderlichen Anlagen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

    Bewilligungsbehörde ist das

    Der Förderantrag ist im Original (Papierform) vollständig mit allen erforderlichen Anlagen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

    Bewilligungsbehörde ist das

    Organisation
    Organisation:
    Landesamt für Umwelt
    Standort
    Straße:
    Seeburger Chaussee 2
    PLZ Ort:
    14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
    Ansprechpartner:

    Die Antragsunterlagen sind beim Referat S3 der Bewilligungsbehörde erhältlich.

    Die Antragsunterlagen sind beim Referat S3 der Bewilligungsbehörde erhältlich.