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Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins

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Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.

Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 2. Januar 2024 in Kraft.

Bitte beachten Sie die Neuerungen der aktuellen Richtlinie
und das neue Antragsverfahren!

Die Antragstellung ist jederzeit möglich!

Fördergegenstand Regionale Servicestellen BNE (Teil C):
Für die regionale Servicestelle Nordwest kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.

Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 2. Januar 2024 in Kraft.

Bitte beachten Sie die Neuerungen der aktuellen Richtlinie
und das neue Antragsverfahren!

Die Antragstellung ist jederzeit möglich!

Fördergegenstand Regionale Servicestellen BNE (Teil C):
Für die regionale Servicestelle Nordwest kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

Kurzinformationen

  • Projekte - 1. Auswahlstichtag

    Folgende Projekte wurden zum 1. Auswahlstichtag ausgewählt und bewilligt.

    RL-Teil Vorhabenbezeichnung
    Teil A Studie zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Schutzgüter des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Brandenburg
    Teil B OPERA_N2000 – Operationalisierung von Managementmaßnahmen in NATURA 2000-Gebieten in Brandenburg – Tranche 3




    Teil C
    Natur erleben-Wandel gestalten im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
    Klima- und Umweltbildung im Wettermuseum
    Artenreich & Lebensräume III – Lebensgrundlagen im Klimawandel
    Erlebnisreicher Naturpark - außerschulische Bildung in der Klimaregion Elbe-Elster
    Nachhaltig Natur erleben
    Zukunft im Wandel gestalten durch Klimabildung
    Natürlich Bildung. Nachhaltig Lernen im Naturpark Hoher Fläming
    Regionale Servicestelle BNE-Nordwest



    Teil D
    Erhöhung der Resilienz der Auerhuhnpopulation (Tetrao urogallus) in Brandenburg durch Flächenausdehnung und Förderung der Reproduktion
    Erhaltung und Wiederherstellung von Heidebiotopen und -habitaten im NSG „Kleine Schorfheide“
    Große Graben Niederung und Ferbitzer Bruch - Anlage, Sicherung und Stabilisierung von Feucht und Nasslebensräumen für heimische wildlebende Tier- und Pflanzenarten – Teil 2

    Folgende Projekte wurden zum 1. Auswahlstichtag ausgewählt und bewilligt.

    RL-Teil Vorhabenbezeichnung
    Teil A Studie zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Schutzgüter des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Brandenburg
    Teil B OPERA_N2000 – Operationalisierung von Managementmaßnahmen in NATURA 2000-Gebieten in Brandenburg – Tranche 3




    Teil C
    Natur erleben-Wandel gestalten im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
    Klima- und Umweltbildung im Wettermuseum
    Artenreich & Lebensräume III – Lebensgrundlagen im Klimawandel
    Erlebnisreicher Naturpark - außerschulische Bildung in der Klimaregion Elbe-Elster
    Nachhaltig Natur erleben
    Zukunft im Wandel gestalten durch Klimabildung
    Natürlich Bildung. Nachhaltig Lernen im Naturpark Hoher Fläming
    Regionale Servicestelle BNE-Nordwest



    Teil D
    Erhöhung der Resilienz der Auerhuhnpopulation (Tetrao urogallus) in Brandenburg durch Flächenausdehnung und Förderung der Reproduktion
    Erhaltung und Wiederherstellung von Heidebiotopen und -habitaten im NSG „Kleine Schorfheide“
    Große Graben Niederung und Ferbitzer Bruch - Anlage, Sicherung und Stabilisierung von Feucht und Nasslebensräumen für heimische wildlebende Tier- und Pflanzenarten – Teil 2

  • Neuerungen der Richtlinie | Präsentationen zur Online-Antragsstellung

    Zur aktuellen Richtlinie für die Förderperiode 2023-2027 fand am 1. März 2024 eine Onlinekonferenz für Antragsteller statt, in der die Neuerungen vorgestellt und besprochen wurden. In den nachfolgenden Präsentationen können diese nachgelesen werden.

    Zur aktuellen Richtlinie für die Förderperiode 2023-2027 fand am 1. März 2024 eine Onlinekonferenz für Antragsteller statt, in der die Neuerungen vorgestellt und besprochen wurden. In den nachfolgenden Präsentationen können diese nachgelesen werden.

  • Was wird gefördert?

    Teil A

    Naturschutzfachplanungen und Studien

    Neue Fördergegenstände:

    • Erstellung von Grünordnungsplänen.
    • Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.

    Teil B

    Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

    Teil C

    Umweltbezogene Bildungsarbeit

    Neue Fördergegenstände:

    • Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für Vorhaben gemäß C.1.1 (aufsuchende Bildungsarbeit).
    • Regionale Servicestellen für BNE-Akteurinnen und -Akteure zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE (www.bne-in-brandenburg.de).
      Für die regionale Servicestelle Nordwest kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

    Teil D

    Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER

    Neuer Fördergegenstand:

    • Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

    Teil E

    Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs.

    Neuer Fördergegenstand:

    • Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren. 

    Teil F

    Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

    Höhe der Förderung

    Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent

    Bitte beachten Sie für die Beantragung von Personalkosten in den Richtlinienteilen A bis F das entsprechende Merkblatt unter „Weiterführende Informationen“.

    Teil A

    Naturschutzfachplanungen und Studien

    Neue Fördergegenstände:

    • Erstellung von Grünordnungsplänen.
    • Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.

    Teil B

    Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

    Teil C

    Umweltbezogene Bildungsarbeit

    Neue Fördergegenstände:

    • Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für Vorhaben gemäß C.1.1 (aufsuchende Bildungsarbeit).
    • Regionale Servicestellen für BNE-Akteurinnen und -Akteure zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE (www.bne-in-brandenburg.de).
      Für die regionale Servicestelle Nordwest kann kein Antrag mehr eingereicht werden.

    Teil D

    Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER

    Neuer Fördergegenstand:

    • Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

    Teil E

    Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs.

    Neuer Fördergegenstand:

    • Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren. 

    Teil F

    Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten

    Höhe der Förderung

    Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent

    Bitte beachten Sie für die Beantragung von Personalkosten in den Richtlinienteilen A bis F das entsprechende Merkblatt unter „Weiterführende Informationen“.

  • Wer kann gefördert werden?

    Je nach Fördergegenstand der Richtlinie:

    • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
    • juristische Personen des privaten Rechts,
    • gemeinnützige juristische Personen,
    • natürliche Personen.

    Je nach Fördergegenstand der Richtlinie:

    • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
    • juristische Personen des privaten Rechts,
    • gemeinnützige juristische Personen,
    • natürliche Personen.
  • Wie und wo ist der Antrag zu stellen?

    Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. 

    Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.

    Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).

    Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:

    • inhaltlich/fachliche Gründe,
    • keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
    • ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.

    Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

    Die nächsten Stichtage pro RL/VV-Teil finden mit folgenden Budgets statt:

    RL VV 1. Stichtag Budget in Millionen Euro
    Teil A Teil I 01.11.2024 2,7
    Teil B   01.11.2024 3,5
    Teil C   01.11.2024 5,0
    Teil C.1.3   25.10.2024 1,2
    Teil D Teil II 01.11.2024 6,0
    Teil E Teil III 01.11.2024 1,3
    Teil F Teil IV 01.11.2024 1,0

    Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).

    Die Einzelheiten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter:  www.ilb.de.

    Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. 

    Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.

    Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).

    Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:

    • inhaltlich/fachliche Gründe,
    • keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
    • ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.

    Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

    Die nächsten Stichtage pro RL/VV-Teil finden mit folgenden Budgets statt:

    RL VV 1. Stichtag Budget in Millionen Euro
    Teil A Teil I 01.11.2024 2,7
    Teil B   01.11.2024 3,5
    Teil C   01.11.2024 5,0
    Teil C.1.3   25.10.2024 1,2
    Teil D Teil II 01.11.2024 6,0
    Teil E Teil III 01.11.2024 1,3
    Teil F Teil IV 01.11.2024 1,0

    Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).

    Die Einzelheiten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter:  www.ilb.de.

Weiterführende Informationen

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