Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins
Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.
Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 2. Januar 2024 in Kraft.
und das neue Antragsverfahren!
Die Antragstellung ist seit dem 15. Februar 2024 möglich!
Zweck der Förderung ist die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Lebensräumen und Landschaften insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Durch die Bildung für nachhaltige Entwicklung werden Akteurinnen und Akteure befähigt, aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zudem wird die Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine intakte und attraktive Landschaft erhalten und verbessert. Es sollen sich Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume durch die Verbesserung des Naturerlebnisangebotes ergeben.
Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 2. Januar 2024 in Kraft.
und das neue Antragsverfahren!
Die Antragstellung ist seit dem 15. Februar 2024 möglich!
Kurzinformation
-
Neuerungen der Richtlinie | Präsentationen zur Online-Antragsstellung
Zur aktuellen Richtlinie für die Förderperiode 2023-2027 fand am 1. März 2024 eine Onlinekonferenz für Antragsteller statt, in der die Neuerungen vorgestellt und besprochen wurden. In den nachfolgenden Präsentationen können diese nachgelesen werden.
Zur aktuellen Richtlinie für die Förderperiode 2023-2027 fand am 1. März 2024 eine Onlinekonferenz für Antragsteller statt, in der die Neuerungen vorgestellt und besprochen wurden. In den nachfolgenden Präsentationen können diese nachgelesen werden.
-
Was wird gefördert?
Teil A
Naturschutzfachplanungen und Studien
Neue Fördergegenstände:
- Erstellung von Grünordnungsplänen.
- Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.
Teil B
Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Teil C
Umweltbezogene Bildungsarbeit
Neue Fördergegenstände:
- Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für Vorhaben gemäß C.1.1 (aufsuchende Bildungsarbeit).
- Regionale Servicestellen für BNE-Akteurinnen und -Akteure zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE (www.bne-in-brandenburg.de).
Teil D
Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER
Neuer Fördergegenstand:
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen
Teil E
Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs.
Neuer Fördergegenstand:
- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren.
Teil F
Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent
Bitte beachten Sie für die Beantragung von Personalkosten in den Richtlinienteilen A bis F das entsprechende Merkblatt unter „Weiterführende Informationen“.
Teil A
Naturschutzfachplanungen und Studien
Neue Fördergegenstände:
- Erstellung von Grünordnungsplänen.
- Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse.
Teil B
Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Teil C
Umweltbezogene Bildungsarbeit
Neue Fördergegenstände:
- Vorbereitende Bedarfsanalysen und Erstellung von Konzepten für Vorhaben gemäß C.1.1 (aufsuchende Bildungsarbeit).
- Regionale Servicestellen für BNE-Akteurinnen und -Akteure zur (Förder-)Beratung, regionalen Vernetzung und Vor-Ort-Unterstützung der zentralen Servicestelle BNE (www.bne-in-brandenburg.de).
Teil D
Nicht-produktive Investitionen zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen im ELER
Neuer Fördergegenstand:
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen, Maschinen, Geräten und Technik inklusive Weideinfrastruktur zur Etablierung von naturschutzgerechten Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen
Teil E
Errichtung, Ausstattung und Weiterentwicklung von Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete Brandenburgs.
Neuer Fördergegenstand:
- Vorhaben zur Koordination und Vernetzung der Besucherinformationszentren.
Teil F
Vorhaben der Freizeitinfrastruktur zur Erhöhung der Akzeptanz von naturschutzrelevanten Arten und Gebieten
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand 50 - 100 Prozent
Bitte beachten Sie für die Beantragung von Personalkosten in den Richtlinienteilen A bis F das entsprechende Merkblatt unter „Weiterführende Informationen“.
-
Wer kann gefördert werden?
Je nach Fördergegenstand der Richtlinie:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen,
- natürliche Personen.
Je nach Fördergegenstand der Richtlinie:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- gemeinnützige juristische Personen,
- natürliche Personen.
-
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.
Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).
Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:
- inhaltlich/fachliche Gründe,
- keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
- ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.
Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Es ist absehbar, dass zum ersten Stichtag
keiner der eingereichten Anträge bewilligungsreif sein wird.
Aus diesem Grund werden die Stichtage 01.08.2024 bzw. 01.09.2024 entfallen.Die nächsten Stichtage pro RL/VV-Teil finden mit folgenden Budgets statt:
RL VV 1. Stichtag Budget in Millionen Euro Teil A Teil I 01.11.2024 2,7 Teil B 01.11.2024 3,5 Teil C 01.11.2024 5,0 Teil C.1.3 25.10.2024 1,2 Teil D Teil II 01.11.2024 6,0 Teil E Teil III 01.11.2024 1,3 Teil F Teil IV 01.11.2024 1,0 Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).
Die Einzelheiten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter: www.ilb.de.
Anträge können über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.
Anträge, die zum veröffentlichten Stichtag bewilligungsreif sind (Bearbeitung ist durch die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) vollständig beendet), werden in absteigender Reihenfolge der Punktzahl der Projektauswahlkriterien (PAK) bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets bewilligt.
Anträge, die zu unten genannten Stichtagen noch nicht vollständig durch die ILB bearbeitet sind, werden zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Bewilligungsreife Anträge, die aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht im ersten Auswahlverfahren bewilligt werden konnten, können für maximal zwei weitere Auswahltermine in der PAK-Auswahl berücksichtigt werden („Warteliste“).
Eine Ablehnung von Anträgen kann aus folgenden Gründen erfolgen:
- inhaltlich/fachliche Gründe,
- keine Verfügbarkeit von weiteren Finanzmitteln oder
- ein Antrag hat bereits an drei Auswahlterminen teilgenommen und konnte nicht bewilligt werden.
Eine graphische Darstellung des neuen Antragsverfahrens finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Es ist absehbar, dass zum ersten Stichtag
keiner der eingereichten Anträge bewilligungsreif sein wird.
Aus diesem Grund werden die Stichtage 01.08.2024 bzw. 01.09.2024 entfallen.Die nächsten Stichtage pro RL/VV-Teil finden mit folgenden Budgets statt:
RL VV 1. Stichtag Budget in Millionen Euro Teil A Teil I 01.11.2024 2,7 Teil B 01.11.2024 3,5 Teil C 01.11.2024 5,0 Teil C.1.3 25.10.2024 1,2 Teil D Teil II 01.11.2024 6,0 Teil E Teil III 01.11.2024 1,3 Teil F Teil IV 01.11.2024 1,0 Es sind weitere Stichtage geplant, die an dieser Stelle veröffentlicht werden. Eine Nutzung der Warteliste ist möglich (siehe grafische Darstellung).
Die Einzelheiten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter: www.ilb.de.