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Förderung Naturschutzgroßprojekte

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Das Bundesprogramm zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ fördert national bedeutsame Landschaften als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Naturschutzverpflichtungen.

Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen. 

Das Bundesprogramm zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ fördert national bedeutsame Landschaften als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Naturschutzverpflichtungen.

Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen. 

Kurzinformation

  • Rechtsgrundlagen

    Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" (Förderrichtlinien für Naturschutzgroßprojekte nach den Paragraphen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO) vom 19. Dezember 2014 - geändert durch Änderungsrichtlinie vom 5. Juni 2019

    Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" (Förderrichtlinien für Naturschutzgroßprojekte nach den Paragraphen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO) vom 19. Dezember 2014 - geändert durch Änderungsrichtlinie vom 5. Juni 2019

  • Wer kann gefördert werden?

    Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.

    Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand folgender Kriterien: 

    • Repräsentanz 
    • Naturnähe 
    • Großflächigkeit 
    • Gefährdung 
    • Beispielhaftigkeit 

    Für die Definition obiger Kriterien wird auf die Nummer 2 der Richtlinien verwiesen. 

    Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand folgender Kriterien: 

    • Repräsentanz 
    • Naturnähe 
    • Großflächigkeit 
    • Gefährdung 
    • Beispielhaftigkeit 

    Für die Definition obiger Kriterien wird auf die Nummer 2 der Richtlinien verwiesen. 

  • Was wird gefördert?

    Unter anderem können folgende Maßnahmen gefördert werden:

    • Pflege- und Entwicklungsplanung, inklusive sozio-ökonomischer Untersuchungen
    • Moderation, sofern erforderlich
    • Flächenankauf
    • Langfristige Pacht und Ausgleichszahlungen
    • Biotopmanagement
    • Personal- und Sachkosten
    • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
    • Evaluierungen

    Unter anderem können folgende Maßnahmen gefördert werden:

    • Pflege- und Entwicklungsplanung, inklusive sozio-ökonomischer Untersuchungen
    • Moderation, sofern erforderlich
    • Flächenankauf
    • Langfristige Pacht und Ausgleichszahlungen
    • Biotopmanagement
    • Personal- und Sachkosten
    • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
    • Evaluierungen
  • Wie wird gefördert?

    Planung und Umsetzung eines Projekts stellen zwei Projekte dar.

    Projekt I ist die Planung, Projekt II die Umsetzung. Die Umsetzung von Projekt I erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von drei Jahren, die von Projekt II in der Regel in einem Zeitraum von 10 Jahren.

    Die Zuwendungen werden als Zuschüsse im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis zur Anteilsfinanzierung gewährt. Der Anteil des Bundes beträgt höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projektes.

    Der restliche Finanzierungsanteil ist vom Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. Der Zuwendungsempfänger soll sich mit einem Anteil von 10 Prozent an der Gesamtfinanzierung beteiligen.

    Planung und Umsetzung eines Projekts stellen zwei Projekte dar.

    Projekt I ist die Planung, Projekt II die Umsetzung. Die Umsetzung von Projekt I erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von drei Jahren, die von Projekt II in der Regel in einem Zeitraum von 10 Jahren.

    Die Zuwendungen werden als Zuschüsse im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis zur Anteilsfinanzierung gewährt. Der Anteil des Bundes beträgt höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projektes.

    Der restliche Finanzierungsanteil ist vom Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. Der Zuwendungsempfänger soll sich mit einem Anteil von 10 Prozent an der Gesamtfinanzierung beteiligen.

  • Antrags- und Bewilligungsverfahren

    Vor Antragsstellung ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Projektskizze einzureichen, in der die wesentlichen Ziele und Inhalte des Naturschutzgroßprojektes (Planung und Umsetzung) dargestellt sind.
    Das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie beteiligte Gebietskörperschaften sind hierüber frühzeitig zu informieren. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann der Antrag auf Förderung eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Projektskizze zur Vorbereitung der Einreichung beim BfN zunächst mit dem LfU zu erörtern.

    Der Antrag ist in 5-facher Ausfertigung beim Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke, einzureichen. Dort wird er zuwendungsrechtlich geprüft und anschließend mit dem Prüfergebnis und einer fachpolitischen Stellungnahme des MLUK ans BfN zur Entscheidung weitergeleitet.

    Vor Antragsstellung ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Projektskizze einzureichen, in der die wesentlichen Ziele und Inhalte des Naturschutzgroßprojektes (Planung und Umsetzung) dargestellt sind.
    Das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie beteiligte Gebietskörperschaften sind hierüber frühzeitig zu informieren. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann der Antrag auf Förderung eingereicht werden. Es wird empfohlen, die Projektskizze zur Vorbereitung der Einreichung beim BfN zunächst mit dem LfU zu erörtern.

    Der Antrag ist in 5-facher Ausfertigung beim Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke, einzureichen. Dort wird er zuwendungsrechtlich geprüft und anschließend mit dem Prüfergebnis und einer fachpolitischen Stellungnahme des MLUK ans BfN zur Entscheidung weitergeleitet.