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Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)

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Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hat zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Dies beinhaltet, in Deutschland unter anderem wieder mehr und vor allem großflächige Wildnis entstehen zu lassen. Die NBS hat dafür ein ganz spezifisches Wildnisziel definiert: Auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands soll sich die Natur bis 2020 wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Das betrifft beispielsweise Bergbaufolgelandschaften, ehemalige Truppenübungsplätze, Gebiete an Fließgewässern oder an Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge.

Um das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Wildnisfonds eingerichtet. Dafür stehen 10 Millionen Euro im aktuellen Bundeshaushalt bereit. Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mit seiner Betreuung ist der bundeseigene Projektträger ZUG gGmbH beauftragt.

Mit den Maßnahmen des Wildnisfonds soll die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland unterstützt werden. Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, in denen ein vom Menschen unbeeinflusster Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleistet ist. Wo immer dies möglich ist, sollen Wildnisgebiete für die Menschen erlebbar sein und so zur Wertschätzung wilder unberührter Natur in der Bevölkerung beitragen.

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hat zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Dies beinhaltet, in Deutschland unter anderem wieder mehr und vor allem großflächige Wildnis entstehen zu lassen. Die NBS hat dafür ein ganz spezifisches Wildnisziel definiert: Auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands soll sich die Natur bis 2020 wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Das betrifft beispielsweise Bergbaufolgelandschaften, ehemalige Truppenübungsplätze, Gebiete an Fließgewässern oder an Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge.

Um das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Wildnisfonds eingerichtet. Dafür stehen 10 Millionen Euro im aktuellen Bundeshaushalt bereit. Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mit seiner Betreuung ist der bundeseigene Projektträger ZUG gGmbH beauftragt.

Mit den Maßnahmen des Wildnisfonds soll die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland unterstützt werden. Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, in denen ein vom Menschen unbeeinflusster Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleistet ist. Wo immer dies möglich ist, sollen Wildnisgebiete für die Menschen erlebbar sein und so zur Wertschätzung wilder unberührter Natur in der Bevölkerung beitragen.

Kurzinformation

  • Was wird gefördert?

    • Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen,
    • Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten,
    • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen und
    • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.
    • Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen,
    • Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten,
    • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen und
    • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.
  • Wer kann gefördert werden?

    Einen Antrag auf Förderung können natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland stellen. Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer.

    Einen Antrag auf Förderung können natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland stellen. Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer.

  • Richtlinie und weitere Informationen