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Finanzierung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes

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Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, die durch das Landesamt für Umwelt an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.

Kurzinformationen

Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, die durch das Landesamt für Umwelt an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.

Kurzinformationen

  • ELER/GAK-VV-GewSan

    Aufgrund des Wechsels der ELER-Förderperiode wird die ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-VV-GewSan) vom 20. November 2019 in nächster Zeit angepasst. Die Website wird zeitnah entsprechend aktualisiert.

    Nach dem Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift
    können die Anträge auf eine ELER-Finanzierung fortlaufend
    bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) digital eingereicht werden,
    nachdem die Antragsunterlagen zuvor beim Landesamt für Umwelt, Referat W22, vorgelegt worden sind.

    Aufgrund des Wechsels der ELER-Förderperiode wird die ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-VV-GewSan) vom 20. November 2019 in nächster Zeit angepasst. Die Website wird zeitnah entsprechend aktualisiert.

    Nach dem Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift
    können die Anträge auf eine ELER-Finanzierung fortlaufend
    bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) digital eingereicht werden,
    nachdem die Antragsunterlagen zuvor beim Landesamt für Umwelt, Referat W22, vorgelegt worden sind.
  • ELER-VV-Wassermanagment

    Aufgrund des Wechsels der ELER-Förderperiode wird die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes) in nächster Zeit angepasst. Die Webseite wird zeitnah entsprechend aktualisiert.

    Nach dem Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift
     können die Anträge auf eine ELER-Finanzierung fortlaufend
    bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) digital eingereicht werden,
    nachdem die Antragsunterlagen zuvor vorgelegt worden sind.

    Aufgrund des Wechsels der ELER-Förderperiode wird die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes) in nächster Zeit angepasst. Die Webseite wird zeitnah entsprechend aktualisiert.

    Nach dem Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift
     können die Anträge auf eine ELER-Finanzierung fortlaufend
    bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) digital eingereicht werden,
    nachdem die Antragsunterlagen zuvor vorgelegt worden sind.