Finanzierung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes
Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, die durch das Landesamt für Umwelt an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.
Kurzinformationen
Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, die durch das Landesamt für Umwelt an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.
Kurzinformationen
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ELER/GAK-VV-GewSan
- ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-VV-GewSan) vom 20. November 2019
- Projektauswahlkriterien (Stand 7. September 2020)
- Erlass zur Regelung der Zuschussfähigkeit der Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren bei ELER-geförderten Vorhaben vom 15. November 2018
Die Anträge auf eine ELER-Finanzierung können bis zum 28. Februar 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden, nachdem die Antragsunterlagen zuvor beim Landesamt für Umwelt, Referat W22, vorgelegt worden sind.
Für die Finanzierung der Maßnahmen stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung.- ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-VV-GewSan) vom 20. November 2019
- Projektauswahlkriterien (Stand 7. September 2020)
- Erlass zur Regelung der Zuschussfähigkeit der Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren bei ELER-geförderten Vorhaben vom 15. November 2018
Die Anträge auf eine ELER-Finanzierung können bis zum 28. Februar 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden, nachdem die Antragsunterlagen zuvor beim Landesamt für Umwelt, Referat W22, vorgelegt worden sind.
Für die Finanzierung der Maßnahmen stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. -
ELER-VV-Wassermanagment
- ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes)
- Konsolidierte Fassung
- Projektauswahlkriterien (Stand 14. November 2017)
- Erlass zur Regelung der Zuschussfähigkeit der Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren bei ELER-geförderten Vorhaben vom 15. November 2018
Die Anträge können bis zum 4. Mai 2023 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
5 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.- ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes)
- Konsolidierte Fassung
- Projektauswahlkriterien (Stand 14. November 2017)
- Erlass zur Regelung der Zuschussfähigkeit der Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren bei ELER-geförderten Vorhaben vom 15. November 2018
Die Anträge können bis zum 4. Mai 2023 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
5 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen. - ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes)