Bundes-Bodenschutzgesetz
Für den Schutz des Bodens gibt es seit 1998 eine eigenständige gesetzliche Regelung. Damit wird neben dem Wasser und der Luft auch der Boden als drittes Umweltmedium unmittelbar durch ein Gesetz des Bundes geschützt. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens durch Gefahrenabwehr, Sanierung und Vorsorge. Dabei sollen insbesondere nachteilige Einwirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens und als "Archiv" der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vereinheitlicht die Vorgaben für die Altlastensanierung, erweitert den Anwendungsbereich auf schädliche Bodenveränderungen und führt Regelungen zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden ein. Darüber hinaus wird der Kreis der Sanierungspflichtigen gegenüber den nach allgemeinem Polizeirecht üblichen Handlungs- und Zustandsstörern erweitert.
Durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) werden einheitliche Werte und Anforderungen zur Erfüllung der Pflichten für Gefahrenabwehr und Vorsorge festgelegt. Es handelt sich dabei auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr um Prüf- und Maßnahmewerte sowie um Vorgaben zur Bestimmung von Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.
Im Vorsorgebereich wurden Vorschriften über Vorsorgewerte, zulässige Zusatzbelastungen und Anforderungen zum Auf- und Einbringen von Materialien erlassen.
Im Übrigen enthält das Gesetz umfangreiche Vorschriften für den Umgang mit Altlasten und Grundsätze zur Erfüllung der Vorsorgepflicht bei landwirtschaftlicher Bodennutzung.
Landesrechtliche Regelungen die das BBodSchG ergänzen, wurden im Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz vom 6. Juni 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I, Nummer 24), getroffen.
Für den Schutz des Bodens gibt es seit 1998 eine eigenständige gesetzliche Regelung. Damit wird neben dem Wasser und der Luft auch der Boden als drittes Umweltmedium unmittelbar durch ein Gesetz des Bundes geschützt. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens durch Gefahrenabwehr, Sanierung und Vorsorge. Dabei sollen insbesondere nachteilige Einwirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens und als "Archiv" der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vereinheitlicht die Vorgaben für die Altlastensanierung, erweitert den Anwendungsbereich auf schädliche Bodenveränderungen und führt Regelungen zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden ein. Darüber hinaus wird der Kreis der Sanierungspflichtigen gegenüber den nach allgemeinem Polizeirecht üblichen Handlungs- und Zustandsstörern erweitert.
Durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) werden einheitliche Werte und Anforderungen zur Erfüllung der Pflichten für Gefahrenabwehr und Vorsorge festgelegt. Es handelt sich dabei auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr um Prüf- und Maßnahmewerte sowie um Vorgaben zur Bestimmung von Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.
Im Vorsorgebereich wurden Vorschriften über Vorsorgewerte, zulässige Zusatzbelastungen und Anforderungen zum Auf- und Einbringen von Materialien erlassen.
Im Übrigen enthält das Gesetz umfangreiche Vorschriften für den Umgang mit Altlasten und Grundsätze zur Erfüllung der Vorsorgepflicht bei landwirtschaftlicher Bodennutzung.
Landesrechtliche Regelungen die das BBodSchG ergänzen, wurden im Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz vom 6. Juni 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I, Nummer 24), getroffen.